Private Altersvorsorge – Ruhestand ohne finanzielle Sorgen

„Denn eins ist sicher: Die Rente.“ – Norbert Blüm, 1986 Arbeits- und Sozialminister, wiederholte den ihm seinerzeit zugeschriebenen Spruch aus dem Wahlkampf der CDU rund zehn Jahre später in einer engagiert geführten Debatte des Deutschen Bundestags über eine Rentenreform. Und auch zu seinem 75. Geburtstag im Jahr 2010 stand er noch voll zu seiner Meinung. Vier Jahre später äußerte er sich dagegen wesentlich kritischer, beanstandete vor allem die Abkopplung der Rentenhöhe vom Faktor Arbeit und damit von der Beitragszahlung. Die Rente scheint also sicher, nur leider ihre Höhe nicht. Aber hat Blüm Recht, wenn er kapitalgedeckte Modelle kritisiert und am Umlageverfahren festhalten will? Ein Faktencheck.

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Demografischer Wandel

Die Lebenserwartung hat sich in den letzten hundertfünfzig Jahren etwa verdoppelt, sowohl bei Frauen als auch bei Männern. Noch spannender ist die Entwicklung der sogenannten ferneren Lebenserwartung. Sie gibt an, wie viele Jahre ein Mensch durchschnittlich noch leben wird, wenn er ein bestimmtes Alter erreicht hat. Die fernere Lebenserwartung im Alter von 65 beträgt beispielsweise für Männer 18 und für Frauen 21 Jahre. Die Werte sind seit der Konzeption der gesetzlichen Rentenversicherung als „Generationenvertrag“ 1957 um viele Jahre gestiegen. Selbst wenn in der letzten Zeit eine Stagnation eingetreten ist, gehen Experten dennoch von einer weiteren Zunahme der ferneren Lebenserwartung aus.

eine ältere Frau sitzt auf der Bank

Verschärft wird die Situation aus Sicht der Rentenversicherung durch eine niedrige Geburtenziffer. Sie gibt die durchschnittliche Kinderzahl pro Frau an. 2,1 Kinder wären der bestandserhaltende Wert. Er wird schon seit den 1970er Jahren unterschritten. Derzeit sind es nur etwa 1,4 Kinder. Steigende Lebenserwartung und geringe Geburtenziffer führen dazu, dass der Altenquotient – das prozentuale Verhältnis von Menschen über 65 Jahren zur Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter zwischen 20 und 64 Jahren – explodiert. Als das bis heute in Deutschland gültige Rentensystem geschaffen wurde, betrug er noch etwa 19, heute dürfte er knapp doppelt so hoch sein. Mit Eintritt der Babyboomer-Generation ins Rentenalter wird es einen weiteren sprunghaften Anstieg über 50 geben. Anders ausgedrückt: Zwei Arbeitnehmer müssen für einen Rentner sorgen. Und diese Zahlen berücksichtigen noch nicht einmal, dass 90 % der Menschen der Boomer-Generation einen vorzeitigen Ausstieg aus dem Erwerbsleben planen.

Private Vorsorge wird immer wichtiger

Vor diesem Hintergrund wird ein Rentensystem, das auf einer Umlage der Lasten für Rentenzahlungen auf die zur selben Zeit Erwerbstätigen basiert, auf Dauer nicht zu halten sein. Zwar stammen derzeit noch zwei Drittel der Alterseinkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung, und das Rentenniveau (seit 2005 vor Steuern berechnet) beträgt noch rund 48 % des letzten Arbeitseinkommens, aber letzteres ist nur bis 2025 gesetzlich festgeschrieben. Gleiches gilt für den Beitragssatz, der nicht über 22 % steigen darf (aktuell 18,6 %).

Vorsorgen muss jeder. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) hat in einer Umfrage festgestellt, dass die meisten Menschen die ihnen verbleibende Zeit kürzer einschätzen, als die Statistik sagt – im Schnitt um sieben Jahre. Bitter, wenn das Geld am Lebensende nicht reicht. Je früher das Sparen beginnt, desto leichter ist es, ausreichendes Kapital anzusammeln und damit ein Stück weit unabhängig vom Umlageverfahren der gesetzlichen Rente zu sein. Die Realität sieht anders aus: Weniger als ein Drittel der jungen Leute legt regelmäßig Geld für die Altersvorsorge zurück. Immerhin schauen sie dabei auf die Rendite, denn die Aktienquote steigt. Das niedrige Zinsniveau darf kein Grund sein, auf Sparen zu verzichten, im Gegenteil. Fehlen Zinserträge, muss die Sparrate umso höher sein, damit bei Renteneintritt das gewünschte Kapital bereitsteht und auch bei weiterhin geringer Verzinsung die geplante Rente daraus gezahlt werden kann.

Drei Säulen, drei Schichten

Früher sprach man meist von drei Säulen der Altersversorgung:

    • gesetzliche Rente
    • Betriebsrente
    • private Vorsorge

Gelegentlich wurde das mietfreie Wohnen im Alter durch Erwerb einer Immobilie als vierte Säule hinzugezählt.
Seit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) zum 1. Januar 2005 hat sich eine Gliederung nach der Förderung bzw. Besteuerung in drei Schichten durchgesetzt.

Erste Schicht: Basisversorgung

Sie umfasst für Arbeitnehmer in erster Linie die gesetzliche Rentenversicherung, außerdem berufsständische Versorgungswerke und landwirtschaftliche Alterskassen. Selbstständige schließen hier eine kapitalgedeckte Basisrente ab, besser bekannt als Rürup-Rente.

Tipp:

Beiträge zur Basisversorgung können bis 88 % (2019) bzw. 90 % (2020) der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze von der Steuer abgesetzt werden. Diese Beträge schöpfen Arbeitnehmer allein mit den Rentenbeiträgen vom Arbeitseinkommen nicht aus, selbst wenn sie oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdienen und den Höchstbeitrag zur Rentenversicherung zahlen. Unter steuerlichen Gesichtspunkten kann sich eine Rürup-Rente also auch für Nicht-Selbstständige lohnen. Zu bedenken sind die Einschränkungen in der Verwendung als Preis für die steuerliche Förderung. Eine Basisrente ist weder vererblich noch übertragbar, beleihbar oder veräußerbar. Leistungen werden nur in Rentenform erbracht, eine Auszahlung als Kapital ist nicht möglich.

Zweite Schicht: Zusatzversorgung

Neben der betrieblichen Altersversorgung gehört insbesondere die Riester-Rente (Altersvorsorgevertrag) in die zweite Schicht. Riester-Rente gibt es in verschiedenen Formen, zum Beispiel als klassische private Rentenversicherung mit Garantiezins oder als fondsgebundene Versicherung. Trotz Kapitalanlage in Investmentfonds wird der Erhalt der Beiträge zum geplanten Rentenbeginn garantiert. Wie in jedem Finanzprodukt gehen Garantien zu Lasten der Rendite, aber eine gewisse Sicherheit sollte bei der Altersvorsorge gewahrt bleiben. Eine fondsgebundene Riester-Rente verspricht ein ausgewogenes Chance-Risiko-Verhältnis. Es gibt auch Banksparpläne, die den Anforderungen an eine Riester-Förderung genügen. Allerdings dürfen nur Versicherungsunternehmen eine lebenslange Rente zusagen. Banken müssen deshalb das im hohen Alter des Kunden noch vorhandene Kapital über eine Versicherung verrenten.

Die Riester-Rente hat bei Verbraucherschützern einen schlechten Ruf. Zu unflexibel und zu wenig rentabel lauten die wesentlichen Kritikpunkte. Dabei werden aber häufig staatliche Zulagen und steuerliche Begünstigung außer Acht gelassen. Wer 4 % seines Einkommens, höchstens 2.100 Euro im Jahr, einzahlt, erhält bereits die maximale Zulage von jährlich 175 Euro, gegebenenfalls plus Kinderzulage von 185 Euro (Geburtsjahr bis 2007) bzw. 300 Euro (Geburtsjahr ab 2008). Nicht sehr viel, mag ein gut verdienender Single denken. Für ihn greift aber die Günstigerprüfung im Rahmen seiner Steuererklärung. Mit Spitzensteuersatz, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer kann er mit der Riester-Rente rund 1.000 Euro Steuern sparen. Das Finanzamt erstattet den Teil, der die Zulage übersteigt.

Dritte Schicht: Private Vorsorge

Hier geht es um Verträge, bei denen die Beitragszahlung weder steuerlich noch durch Zulagen gefördert wird, dafür aber auch keinerlei Einschränkungen in der Vertragsgestaltung unterliegen. Fondsgebundene Rentenversicherungen oder entsprechende Fondssparpläne sind hier besonders attraktiv. Es gibt zwar keine Sicherheiten, aber bei einem breit anlegenden Fonds wie etwa einem Indexfonds auf den MSCI World geht das Risiko eines Totalverlusts gehen null. In den fünfzig Jahren seit dem Start 1969 hat sich der Index mehr als verzwanzigfacht. Selbst wer unmittelbar vor der Finanzkrise 2007 sein Geld so anlegte und zunächst herbe Verluste hinnehmen musste, war sechs Jahre später schon wieder im Plus.

Wichtiger als die Rendite ist aber die Absicherung des biometrischen Risikos Langlebigkeit: Nur ein Versicherungsvertrag garantiert die vereinbarten Zahlungen bis ans Lebensende. Dass das Geld aufgebraucht ist, kann bei einer privaten Rentenversicherung nicht vorkommen.

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