Portemonnaie verloren oder gestohlen – Diese Maßnahmen schützen sie vor Datenmissbrauch

Ist das Portemonnaie verloren, ist der geplante Tagesablauf auf den Kopf gestellt, denn der Verlust von Geld, Karten und Dokumenten wirkt sich wie eine Schranke aus, die sich vor die tägliche Routine senkt. Es gilt, kühlen Kopf zu bewahren und die Folgen des Verlustes unter Kontrolle zu bringen.

  • Welche Maßnahmen sollten ergriffen werden?
  • Wer ist zu verständigen?
  • Welche Kosten kommen auf den Verbraucher zu?

Im Folgenden wird auf diese und weitere dringende Fragen Antworten gegeben.

Die wichtigsten Schritte

Portemonnaie verloren: Sofortmaßnahmen

Wenn das Portemonnaie verloren ist, gilt zu überlegen, wie das geschehen konnte. Wurde es gestohlen oder liegen gelassen? Im günstigsten Fall liegt es daheim auf dem Küchentisch. Im ungünstigsten Fall befindet es sich in fremden Händen. Wer sich nicht sicher ist, sollte jene Orte absuchen, an denen das Portemonnaie zurückgeblieben sein könnte. War man zu Fuß unterwegs, sollte die zuletzt zurückgelegte Strecke abgelaufen werden.

Im Auto empfiehlt es sich, unter den Sitzen und im Kofferraum nachzusehen. Wurden bestimmte Geschäfte oder Einrichtungen wie Restaurants oder Tankstellen besucht, sollte dort das Personal über den Verlust informiert werden. Mit etwas Glück hat ein ehrlicher Finder das Portemonnaie dort abgegeben. Zuletzt sollte der Verlust dem nächsten Fundbüro gemeldet werden. Die Wahrscheinlichkeit der Abgabe ist jedoch sehr gering. Statistiken zufolge gehören Geldbörsen zu den am seltensten abgegebenen Fundsachen in Fundbüros.

Inhalte der Geldbörse absichern

Ist das Portemonnaie verloren und nicht aufzufinden, müssen so schnell wie möglich dessen Inhalte abgesichert werden. Damit soll verhindert werden, dass sich der entstandene Schaden durch Datenmissbrauch vergrößert. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Geldbörse verloren oder gestohlen wurde.

Giro- und EC-Karten
Sämtliche Karten, die zur Bezahlung oder zum Abheben von Bargeld eingesetzt werden können, müssen umgehend gesperrt werden. Die Sperrung ist vergleichsweise einfach und dank der eingerichteten 24-Stunden-Hotlines jederzeit möglich. Wurde die Karte gesperrt, kann sie nicht mehr mit der Kombination aus PIN und Karte genutzt werden. Kriminelle können sie nach wie vor einsetzen, um mit gefälschter Unterschrift zu bezahlen. Deswegen ist es wichtig, die Karte über Kontonummer und Bankleitzahl sperren zu lassen.

Die Rufnummern lassen sich schnell im Internet recherchieren und finden sich auch an Aushängen einer jeden Filiale von Bank oder Sparkasse. Für EC-Karten gibt es eine zentrale Rufnummer, die jederzeit kostenlos in Anspruch genommen werden kann: 116 116

Kreditkarten
Anbieter von Kreditkarten verfügen in der Regel über eigene Rufnummern für den Notfall, bei denen ein Kartenverlust gemeldet werden kann. Hierfür ist es wichtig, die Kreditkartennummer bereitzuhalten. Da die Karte nicht zur Verfügung steht, kann diese Nummer über eine der letzten Abrechnungen in Erfahrung gebracht werden. Die Abrechnung der Kreditkarte sollte darüber hinaus stehts im Auge behalten werden.

Neuer Personalausweis
Sofern eine Online-Ausweisfunktion genutzt wird, sollte der Personalausweis über die zuständige Hotline gesperrt werden. Darüber hinaus ist die zuständige Behörde zu verständigen. Diese finden sich vor Ort in den Bürgerbüros, Rathäusern oder bei der Gemeindeverwaltung. Auf diesem Wege kann außerdem ein neuer und vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Dieser ist beispielsweise nötig, wenn eine Flugreise bevorsteht, ein Auto angemietet oder ein Kredit beantragt werden soll. Dieses Dokument ist drei Monate lang gültig und wird durch den neu beantragten Personalausweis ersetzt, was üblicherweise etwa sechs Wochen in Anspruch nimmt.

Führerschein sperren
Auch der Führerschein kann bei der zuständigen Gemeinde gesperrt und an gleicher Stelle auch neu beantragt werden.

Karte der Krankenkasse
Die Versichertenkarte der Krankenkasse bedarf im Falle eines Verlustes einer Sperrung. Dazu kann in der Filiale oder bei der Hotline des Versicherers angerufen werden.

Kunden- und Mitgliedskarten
Sämtliche Karten, mit deren Hilfe sich Kriminelle einen Vorteil verschaffen könnten, sollten gesperrt werden. Dazu gehören beispielsweise Mitgliedsausweise von Fitnesscentern, Kundenkarten, Rabattkarten sowie Bibliothekskarten.

ein Portemonnaie in ein Maßband eingewickelt
Portemonnaie verloren: Sämtliche Karten, mit deren Hilfe sich Kriminelle einen Vorteil verschaffen könnten, sollten gesperrt werden.

Portemonnaie verloren: Wann sollte die Polizei über den Verlust in Kenntnis gesetzt werden?

Wer sich sicher ist, dass das Portemonnaie gestohlen wurde, sollte auf der nächsten Polizeidienststelle Anzeige erstatten. Auch wenn die Aufklärungsrate solcher Diebstähle gering ist, ist dies ein wichtiger Schritt, da das Dokument für die Beantragung neuer Papiere wichtig werden kann. Kann die Polizei im Zuge von Ermittlungen die verlorene Geldbörse sicherstellen, erhält deren Eigentümer diese schneller zurück, wenn zuvor Anzeige erstattet wurde.

Portemonnaie gefunden – Was Finder tun sollten

Grundsätzlich gilt: Wer ein Portemonnaie findet, sollte es seinem rechtmäßigen Besitzer zurückgeben. Anhand der Karten lassen sich der Name und Adressdaten schnell herausfinden, sodass einer baldigen Rückgabe oder Kontaktaufnahme nichts im Wege steht. Das Portemonnaie sollte dem Besitzer persönlich übergeben werden (hierzu Passbild vergleichen), um zu vermeiden, dass es der falschen Person mit gleichem Namen ausgehändigt wird. Alternativ kann der Geldbeutel im Fundbüro oder bei der nächsten Polizeidienststelle abgegeben werden. Wer den Geldbeutel für sich behält, handelt nicht nur unmoralisch, sondern macht sich auch noch wegen Fundunterschlagung strafbar.

Wer sollte über den Verlust sonst noch informiert werden?

Unter Umständen kann es erforderlich sein, den Arbeitgeber über den Verlust zu informieren. Das gilt vor allem dann, wenn sich im Portemonnaie Zugangskarten (Keycards) befinden, die den Zutritt zu bestimmten Einrichtungen des Arbeitgebers oder gar sensiblen Bereichen ermöglichen.

Neue Dokumente beantragen

Wenn die Suche nichts gebracht hat und das Portemonnaie trotz aller Anstrengungen verschwunden bleibt, sollten neue Dokumente und Karten beantragt werden. Vieles davon wird dringend benötigt, weswegen die Beantragung von Ersatz nicht zu lange hinausgeschoben werden sollte.

Wo werden welche Dokumente neu beantragt?

Neuer Personalausweis
Der neue Personalausweis sowie gegebenenfalls dessen vorläufige Variante wird bei der zuständigen Gemeinde beantragt. Hierzu wird ein biometrisches Passbild benötigt. Sofern vorhanden, sollte der Reisepass mitgebracht werden.

Führerschein
Der neue Führerschein kann bei der Gemeinde in Auftrag gegeben werden. Zur Beantragung ist der vorläufige Personalausweis oder der Reisepass mitzubringen. Wurde der Führerschein nicht am derzeitigen Wohnort erstmalig ausgestellt, muss von der Führerscheinstelle eine Karteikartenabschrift angefordert werden. Darüber hinaus ist ein biometrisches Passbild erforderlich, für das zusätzliche Kosten beim Fotografen anfallen. Der vorläufige Führerschein benötigt kein Passbild, ist dafür nur in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis gültig.

Fahrzeugpapiere
Meist befindet sich der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) im verloren gegangenen Portemonnaie. Ist das der Fall, muss dieser neu beantragt werden. Dazu werden der vorläufige Personalausweis, der Fahrzeugbrief und die Prüfbescheinigung der letzten Hauptuntersuchung benötigt. Geht man davon aus, dass das Portemonnaie gestohlen wurde, ist die Diebstahlsanzeige mitzubringen.

Welche Unterlagen und Materialien werden benötigt?

Die folgenden Materialien und Unterlagen werden bei der Beantragung neuer Dokumente in der Regel benötigt:

  • Biometrische Passbilder
  • Reisepass (sofern vorhanden)
  • Diebstahlsanzeige
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)

Was tun, wenn ein Kind unter 16 den Geldbeutel verliert?

Hat ein Kind oder ein Jugendlicher unter 16 Jahren den Geldbeutel verloren, sind deren gesetzliche Vertreter gefragt. So muss der Antrag für einen neuen Personalausweis von diesem gestellt werden. Allgemein gilt: Karten und Dokumente, für deren Beantragung Zustimmung, Gegenwart oder Unterschrift des gesetzlichen Vertreters notwendig waren, müssen mit dessen Hilfe erneut beantragt werden.

ein Mann zeigt seine leeren Hosentaschen
Portemonnaie verloren: Unter Umständen kann es erforderlich sein, den Arbeitgeber über den Verlust zu informieren.

Kosten, Gebühren und Finanzierungsmöglichkeiten

Unglücklicherweise ist die Beantragung neuer Dokumente nicht nur mit erheblichem Aufwand, sondern auch noch mit Kosten verbunden. Die Gesamtkosten für die Beantragung sämtlicher Dokumente, die sich üblicherweise in einem Geldbeutel befinden, sollten zwischen 100 und 150 Euro liegen.

Portemonnaie verloren: Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Neuer Personalausweis
Die Gebühren für einen neuen und den vorläufigen Personalausweis können von Gemeinde zu Gemeinde variieren. Es empfiehlt sich, diese auf der Webseite der Gemeinde oder in den zuständigen Ämtern zu recherchieren.

Führerschein
Die Beantragung eines neuen Führerscheins kostet um die 35 Euro und kann je nach Gemeinde abweichen. Hinzu kommt eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust des Dokuments, die ebenfalls mit um die 30 Euro zu Buche schlägt. Da es damit allein noch nicht getan ist, muss zusätzlich ein vorläufiger Führerschein beantragt werden, dessen Kosten sich auf 12 Euro belaufen.

Fahrzeugpapiere
Für die erneute Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I ist das Straßenverkehrsamt des Wohnortes zuständig, welches hierfür eine Gebühr von 25 Euro erhebt.

Versichertenkarte der Krankenkasse
Auch hier ist es vom jeweiligen Unternehmen abhängig, ob und was die Ausstellung einer neuen Karte kostet. Einige Krankenkassen verschicken die neue Karte kostenlos, andere wiederum erheben eine Bearbeitungsgebühr.

Mitgliedskarten
Die Kosten für neue Mitgliedskarten sind vom jeweiligen Unternehmen abhängig.

Zugangskarte zum Arbeitsplatz
Der Arbeitgeber kann die Kosten für die neue Zugangskarte an den Arbeitnehmer weitergeben, sofern der Verlust der Karte auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Die Kosten richten sich nach den entsprechenden Aufwendungen.

Finderlohn

Der Finderlohn ist jene Belohnung, die dem ehrlichen Finder des Geldbeutels zusteht, wenn er das Portemonnaie an dessen Eigentümer zurückgibt. Dieser Lohn ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Liegt der Wert des Geldbeutels unter 500 Euro, kann der Finder 5 Prozent von diesem Wert beanspruchen. Liegt er über 500 Euro, gibt es 25 Euro plus drei Prozent des über 500 Euro hinausgehenden Wertes.

Finanzierungsmöglichkeiten

Der Verlust der Geldbörse kann größere finanzielle Nachteile mit sich bringen. Das gilt vor allem dann, wenn sich darin größere Geldbeträge befinden. Steht die eigene Bank- oder EC-Karte nicht mehr zur Verfügung, kann es schwierig werden, an Bargeld zu gelangen.

In solchen Fällen sind schnelle wie unkomplizierte Möglichkeiten zur Finanzierung gefragt. Sobald der vorläufige Personalausweis zur Verfügung steht, bietet der Vexcash-30 Tage-Kredit eine vorteilhafte Lösung, schnell wieder an Bargeld zu gelangen.

Ein Kurzzeitkredit hat den Vorteil, dass er schnell zur Verfügung steht und sich über das Internet beantragen lässt. Die Verifikation des Kreditnehmers kann per Webcam oder per Postidentverfahren vorgenommen werden. Bei der ersten Variante ist es möglich, den angeforderten Kreditbetrag am Tag des Kreditantrags zu erhalten. Auf diesem Wege lassen sich kurzfristige finanzielle Engpässe schnell und unkompliziert überbrücken.

Was übernimmt die Hausratversicherung?

Sofern das Portemonnaie gestohlen wurde, kann die Hausratsversicherung kontaktiert werden. Dies ist abhängig davon, wie und unter welchen Umständen der Geldbeutel gestohlen wurde. Bei einem einfachen Diebstahl, bei dem der Täter keinerlei Hindernisse wie beispielsweise eine abgeschlossene Tür überwinden musste, zahlt die Hausratversicherung in der Regel nicht. Wurde infolge eines Einbruchdiebstahls das Portemonnaie entwendet, kommt die Hausratversicherung für den Verlust an Bargeld auf. Hierbei gelten Erstattungsobergrenzen, die zwischen 100 und 2000 Euro liegen.

Außerhalb des eigenen Hauses ist das Portemonnaie meist über die Außenversicherung der Hausratversicherung abgedeckt. Hier gilt, dass der Schaden nur dann übernommen wird, wenn der Dieb ein Hindernis überwinden musste. Im Falle eines Raubs, also unter Androhung von Gewalt, kommt in manchen Fällen die Hausratversicherung für einen Teil des entstandenen Schadens auf. Taschendiebstahl ist bei den meisten Policen nicht mit abgedeckt.