Kein Geld für die Krankenversicherung? In Deutschland ist es Pflicht, eine Krankenversicherung zu haben. Das gilt seit einigen Jahren für alle Menschen, die hier leben. Trotzdem gab es 2015 noch etwa 80.000 Menschen, die ohne Krankenversicherung sind, sagt das Statistische Bundesamt. Wer kein Geld für die Krankenversicherung hat, sollte sich rasch darum kümmern. Auch wenn kein Versicherungsschutz besteht, kommt es zu Beitragsschulden, die anteilig nachgezahlt werden müssen.
Falls Schulden bestehen, kann mit dem Krankenversicherer verhandelt werden, sodass die Schuldenlast leichter wird. Zwar wird jeder in akuten Notfällen auch ohne Krankenversicherung ärztlich versorgt, aber nicht weitergehend behandelt. Hier zeigen wir, welche Konsequenzen folgen, wenn die Beiträge zur Krankenversicherung nicht gezahlt werden können. Außerdem erläutern wir, wie dieser Engpass gelöst werden kann.
Die Versicherungspflicht
Grundsätzlich besteht für jeden Menschen, der in Deutschland lebt, Krankenversicherungspflicht. Das kann als Pflichtversicherter einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV), als freiwillig gesetzlich Versicherter oder privat Versicherter sein. Wer Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse ist, kann seinen Partner (bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft), den Ehegatten und die Kinder kostenfrei mitversichern. Somit erfahren auch Menschen, die selbst über wenig bis kein Geld für die Krankenversicherung verfügen, einen Vorteil durch die Familie.
Kein Geld für die Krankenversicherung: Für wen gilt die Versicherungspflicht?
Alle gesetzlich und ehemals gesetzlich Versicherten sind seit 2007 dazu verpflichtet, Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung zu sein und die entsprechenden Beiträge zu zahlen. Das Gleiche gilt für ehemals privat Krankenversicherte, für diese gilt die Pflicht seit 2009. Im Paragraf 5 des Sozialgesetzbuches SGB V ist die Versicherungspflicht genau geregelt.
Diese Personen sind zur Mitgliedschaft in der GKV verpflichtet:
- Auszubildende, Studenten und Praktikanten: Wenn sie ein Praktikum absolvieren, das in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist, auch wenn sie dafür kein Geld bekommen.
- Arbeitnehmer mit einem monatlichen Entgelt von mehr als 450 Euro, die weniger verdienen, als die gültige Jahresarbeitsentgeltgrenze vorsieht.
- Rentner, falls die Zeiten der Vorversicherung erfüllt sind.
- Bezieher von Unterhaltsgeld nach SGB III, Bezieher von ALG und unter Umständen Bezieher von Bürgergeld (ehemals ALG II).
- Künstler und Publizisten
- Land- und Forstwirte, ihre im Unternehmen mitarbeitenden Angehörigen, sowie die Altenteiler der Landwirtschaft.
Wer eine Arbeit aufnimmt und damit zum ersten Mal versicherungspflichtig wird, hat zwei Wochen Zeit, sich für eine Krankenkasse seiner Wahl zu entscheiden. Verstreicht die Frist ungenutzt, wählt der Arbeitgeber die Krankenkasse aus und meldet ihn dort an.
Wer hauptberuflich selbstständig oder freiberuflich tätig ist, wer Beamter, Richter oder Zeitsoldat ist, ist nicht in der GKV versicherungspflichtig, sondern versichert sich in der privaten Krankenversicherung. Bei Angestellten endet die Versicherungspflicht in der GKV, wenn sie mehr verdienen als die jeweilige Jahresarbeitsentgeltgrenze. Dann können sie sich entweder freiwillig gesetzlich oder privat versichern.
Versicherungsbeiträge für verschiedene Personengruppen
Kein Geld für die Krankenversicherung: Selbständige
Wer Freiberufler oder selbstständig ist, hat die Wahl zwischen der GKV und der PKV. Die Beitragshöhe der GKV hängt von der Höhe des Einkommens ab: Wer 2017 mehr als 4.350 Euro im Monat verdient hat, muss monatlich 719,23 Euro an die GKV zahlen, sowie den von der jeweiligen Kasse geforderten Zusatzbeitrag. In diesem Beitrag ist die gesetzliche Pflegeversicherung enthalten, es besteht jedoch kein Anspruch auf Krankengeld. Wer weniger verdient, zahlt auch weniger Beitrag. Der geringste Beitrag beträgt mindestens 369,27 Euro und den Zusatzbeitrag.
Bei Selbstständigen, die als Härtefall anerkannt sind oder einen Gründungszuschuss erhalten, beträgt 2017 der Mindestbeitrag zur GKV 246,18. Die Beiträge für die PKV hängen nicht von der Höhe des Einkommens ab, sondern vom Alter, dem Gesundheitszustand und den gewünschten Leistungen des Versicherten. Wer jung und gesund ist, zahlt einen niedrigen Beitrag, der im Lauf der Jahre deutlich ansteigen kann.
Kein Geld für die Krankenversicherung: Hartz IV-Empfänger und Empfänger von Arbeitslosengeld 1
Wer arbeitslos ist, unterliegt der Krankenversicherungspflicht. Wird jemand arbeitslos und bezieht statt Gehalt Arbeitslosengeld 1 oder Hartz IV-Leistungen, bezahlt entweder das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit die fälligen Beiträge an den Krankenversicherer. Damit sind Empfänger von Sozialhilfe und Empfänger von Arbeitslosengeld 1 krankenversichert. Sie bleiben bei der Krankenkasse
versichert, bei der sie vorher Mitglied waren. Nur wenn bisher keine Krankenversicherung besteht, wird eine Krankenkasse festgelegt.
Die Krankenversicherung für Menschen ohne eigenes Einkommen
Wer weder freiberuflich, noch voll selbstständig oder nicht nebenberuflich selbständig tätig ist oder nicht in einem geregelten Arbeitsverhältnis steht, erzielt kein Einkommen. Das betrifft Kinder, Hausfrauen und -männer, Studenten ohne Einkommen sowie Arbeitslose, Asylanten und Hartz-IV-Empfänger. Kinder sind in der Regel über ihre Eltern in der Familienversicherung kostenlos krankenversichert.
Das gilt, wenn:
- beide Eltern Mitglied einer GKV sind
- das Elternteil mit dem höheren Einkommen Mitglied einer GKV ist
- nur ein Elternteil Einkommen hat, und Mitglied einer GKV ist – Ist jedoch der Elternteil mit dem höheren Einkommen oder beide Elternteile Mitglied einer PKV, muss das Kind ebenfalls privat versichert werden und der Beitrag ist von den Eltern zu tragen.
Die Familienversicherung endet, falls:
- Das Kind über 25 Jahre alt und in einer Ausbildung ist.
- Das Kind ein Studium beginnt.
- Das Kind über ein eigenes Einkommen verfügt.
Hausfrauen und Hausmänner
Wer kein eigenes oder nur ein sehr geringes Einkommen hat, kann dann kostenlos in der Familienversicherung sein, wenn der andere Partner Mitglied einer GKV ist. Ist der Partner Mitglied einer PKV, muss der andere Partner privat krankenversichert werden und die Beiträge selbst zahlen. Wer kein Geld für die Krankenversicherung hat, sollte eine Mitgliedschaft in der GKV anstreben und die Finanzierungsmöglichkeiten abwägen.
Single ohne eigenes Einkommen
Wer kein eigenes Einkommen hat, keine Leistungen vom Staat bezieht und sich nicht über die Familienversicherung versichern kann, darf sich freiwillig gesetzlich versichern. Das gilt, wenn derjenige bereits Mitglied in einer GKV war und diese Tatsache nicht länger als drei Monate zurückliegt. Die Beiträge zur Krankenversicherung müssen selbst gezahlt werden. Ist das nicht möglich, sollte ein Antrag auf staatliche Unterstützung gestellt werden. Ist kein Einkommen vorhanden, geht die Krankenkasse von einem Vermögen aus und legt ein fiktives Einkommen für die Beitragsberechnung zugrunde. Aktuell nimmt die Krankenkasse ein fiktives Mindesteinkommen von 968,33 Euro an und fordert einen Beitrag zur Krankenversicherung (ohne Pflegeversicherung und Zusatzbeitrag) von mindestens 137,57 Euro.
Krankenversicherung für Berufstätige
Wer berufstätig ist und dessen Einkommen unterhalb der Einkommensgrenze liegt, ist Mitglied einer GKV. Der für die Krankenversicherung fällige monatliche Beitrag richtet sich nach dem Bruttoeinkommen. Seit dem 1. Januar 2015 zahlen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer jeweils 7,3 Prozent des Beitragssatzes, dazu kommt ein von der jeweiligen Krankenkasse abhängiger Zusatzbeitrag, der ausschließlich vom Arbeitnehmer gezahlt wird. Wer mehr als die Versicherungspflichtgrenze (aktuell bei 4.950 Euro monatlich) verdient, kann von der GKV in die PKV wechseln. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt aktuell bei 4.425 Euro. Alles, was darüber hinaus verdient wird, wird nicht mehr zur Beitragsberechnung herangezogen. Ob sich für Gutverdiener ein Wechsel von der GKV in die PKV lohnt, muss jeder selbst entscheiden.
Krankenversicherung für Studenten
Wer als Student über keine Einnahmen verfügt, muss trotzdem in einer Krankenversicherung versichert sein. Studenten können sich zwischen GKV und PKV entscheiden. Der Großteil der Studierenden, die ihr Studium selbständig finanzieren, entscheiden sich für die gesetzliche Krankenversicherung. Die Beiträge zur Krankenversicherung sind aus den Leistungen des BAföG oder dem Unterhalt der Eltern zu zahlen. Solange Studenten jünger als 25 Jahre sind, können sie über ihre Eltern familienversichert bleiben. Die Beitragshöhe zur studentischen Krankenversicherung richtet sich nach dem BAföG-Bedarfssatz, der aktuell 649 Euro beträgt. Der studentische Beitrag beträgt 70 Prozent des allgemeinen Beitragssatzes von aktuell 14,6 Prozent, das sind momentan 10,22 Prozent. Zusätzlich müssen die Studenten den jeweiligen Zusatzbeitrag der Krankenkasse zahlen.
Private vs. Gesetzliche Krankenversicherung
Während ein Großteil der Menschen Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung sein können, sollten sich diejenigen, welche die Wahl haben, genau mit den jeweiligen Besonderheiten befassen.
Die Vor- und Nachteile der gesetzlichen Krankenversicherung
Die Vorteile
Allen in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Menschen ist auch dann eine medizinische Grundversorgung garantiert, wenn sie nicht arbeiten, kein Einkommen erzielen, Arbeitslosengeld oder Hartz-IV-Leistungen erhalten. In den meisten Fällen übernimmt entweder das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit die fälligen Beiträge. Wer von einer GKV in die PKV wechseln möchte, kann das problemlos machen. Andersherum ist es nicht so einfach. Dank der Notfallversorgung werden alle notwendigen und lebenswichtigen Behandlungen von der GKV übernommen, wenn jemand weder Anspruch auf Sozialleistungen hat oder die Beiträge nicht gezahlt hat. Wer die Leistungen der GKV verbessern und erweitern möchte, kann entsprechende Zusatzversicherungen abschließen. In der GKV fließen die Beiträge der Versicherten solidarisch ein, sodass jeder durch die Gemeinschaft aufgefangen wird.
Die Nachteile
Zu den Nachteilen der GKV zählt, dass der Leistungskatalog durch die Politik bestimmt wird, ebenso wie die monatlich zu zahlenden Beiträge. Wirtschaftet eine Kasse besser, kann sie ihre Beiträge trotzdem nicht senken. Ebenso gibt es bei den GKV keine Reserven: Die Einnahmen werden so ausgegeben, wie sie den Kassen zufließen.
Die Vor- und Nachteile der privaten Krankenversicherung
Die Vorteile
Zu den Vorteilen der PKV gehören die niedrigen Einstiegstarife. Leistungen, die einmal vertraglich zugesichert wurden, bleiben erhalten. Da sich die Politik nicht in die Leistungskataloge einmischt, können diese individuell vereinbart werden. Steigen die Kosten, können die vereinbarten Leistungen verringert werden, sodass der Beitrag sinkt. Wirtschaftet die Versicherung gut, kann sie Beiträge zurückerstatten. Da die Kosten für die PKV im Alter steigen, werden Rückstellungen gebildet, die diese Kosten teilweise auffangen. Allerdings spart jeder Versicherte für sich selbst an, es gibt keine Solidargemeinschaft wie bei der GKV. Kinder und Hausfrauen ohne Einkommen sind kostenlos und automatisch mitversichert.
Die Nachteile
Die Höhe der Beiträge in der PKV hängt davon ab, wie es den Versicherten im entsprechenden Tarif geht. Wird dieser für junge Neuzugänge geschlossen, steigen die Beiträge, da die gesamte Tarifgruppe überaltert. So können günstige Einstiegstarife im Lauf der Zeit zu hohen Beiträgen führen. Die PKV rechnet nicht automatisch mit dem Arzt ab: Dieser schickt dem Versicherten eine Rechnung, die vorgestreckt werden muss. Ist diese aus Sicht der Versicherung zu hoch, übernimmt sie nicht die vollen Kosten. Vor Versicherungsbeginn muss ein Gesundheitscheck gemacht werden. Wer krank ist, muss entweder höhere Beiträge zahlen oder wird abgelehnt. Sollte jemand seine Beiträge nicht mehr finanzieren können, muss er in den Basistarif wechseln. Dieser bietet ähnliche Leistungen wie die GKV. Sollen Kinder oder eine nicht berufstätige Ehefrau versichert werden, muss dafür Beitrag gezahlt werden.
Rahmenbedingungen beider Versicherungsarten
Vergleich der Verischerungsarten
Nachfolgend werden die wesentlichen Unterscheidungsmerkmale der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung verdeutlicht.
[table id=91 /]Kein Geld für die Krankenversicherung: Konsequenzen und Finanzierung
Obwohl die Krankenkasse in der Pflicht ist, gibt es viele Menschen ohne Versicherungsschutz, da sie zu wenig bis kein Geld für die Krankenversicherung aufbringen können. In der Zeit zwischen August und Dezember 2014 gab es eine Amnestie: Wer keine Beiträge zahlen konnte und deswegen keine Krankenversicherung hatte, konnte sich ohne Beitragsschulden versichern. Wer das verpasst hat, muss pro unversichertem Monat in der GKV ca. 43 Euro zusätzlich zum Beitrag zahlen und dazu einen Säumniszuschlag bis die ausstehenden Beiträge abgezahlt sind.
Wenn der Beitrag für die Krankenkasse nicht gezahlt wird, drohen Konsequenzen
Werden die monatlichen Beiträge für die Krankenkasse nicht gezahlt, bleibt derjenige trotzdem in der Krankenkasse. Schließlich dürfen die Krankenkassen, seit der Einführung der Versicherungspflicht, die Nichtzahler nicht aus der Versicherung werfen. Zunächst werden Mahnungen verschickt. Werden die ausstehenden Beiträge daraufhin nicht gezahlt, meldet sich der Zoll. Dieser ist hierzulande die Vollstreckungsbehörde des Bundes für die Krankenkassen. Die Mitarbeiter des Zolls können mit sämtlichen rechtlichen Mitteln der Zwangsvollstreckung die offenen Beiträge einfordern sowie das Gehalt und das Konto pfänden. Außerdem kann die Krankenkasse ihre Leistungen aussetzen beziehungsweise einstellen, solange die Beiträge offen sind.
Da die Krankenkassen gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Beiträge einzufordern, geben sie nicht auf, sondern vereinbaren in der Regel eine Ratenzahlung der Beitragsschulden. Solle der Schuldner jedoch wirklich nicht zahlen können, muss er eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Damit bekommt die Krankenkasse ihre Forderung tituliert und kann diese auch dreißig Jahre später noch vollstrecken. Wer kein Geld für die Krankenversicherung und einen kurzfristigen Engpass zu verzeichnen hat, kann auf einen VEXCASH-Kredit zurückgreifen. Gute Konditionen und kurze Laufzeiten sorgen für die Überbrückung finanziell komplexer Zeiten.