Haushaltshilfe – Was wird von der Krankenkasse bezahlt?

Sie hatten einen Fahrrad- oder Autounfall, ihr Knie ist verletzt und Sie können nicht einkaufen und kochen? Eine Operation im Krankenhaus liegt hinter Ihnen?  Sie haben Kinder, die zur Schule und in die Kita gebracht werden müssen? Burnout, Wäscheberge wachsen in die Höhe und Sie brauchen Unterstützung im Haushalt?

In diesen Fällen können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Haushaltshilfe beantragen.

Wer hat Anspruch auf eine Haushaltshilfe?

Die Voraussetzung ist, dass Sie selbst bisher den Haushalt geführt haben und dies nun nicht mehr übernehmen können. Auch eine andere im Haushalt lebende Person kann Sie nicht entlasten, da sie zum Beispiel berufstätig ist.

eine Hand mit Handschuh wischt ein Waschbecken aus
Haushaltshilfe beantragen

 

Voraussetzungen für den Antrag: Operation, akute Krankheit, Kur …

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die zu einer Bewilligung von Haushaltshilfen über die Krankenkassen führen:

  • Eine schwere Krankheit
  • Eine Operation
  • Eine akute Krankheit
  • Eine Kur
  • Im Haushalt lebende Kinder unter 12 Jahren
  • Sonstige Gründe (hierunter fallen auch psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Burnout)

Haushaltshilfen für werdende Eltern und Eltern

In der Schwangerschaft können Komplikationen auftreten, die Ruhe für die Schwangere erfordern. Oder Sie haben ein Schreikind, das Ihnen nachts den Schlaf raubt. Auch in diesen Fällen, können Sie eine Haushaltshilfe beantragen. Auch wenn Sie als Elternteil aus der Kur kommen oder ins Krankenhaus mussten können Sie eine Hilfe für die Wohnung beantragen.

Der Rechtsanspruch ist geregelt in § 38 SGB V des fünften Sozialgesetzbuches.

Der Weg der Antragsstellung

Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, brauchen Sie von Ihrer Krankenkasse ein Antragsformular. Meist finden Sie dieses online zum Download bereit gestellt.

Dieser Antrag enthält Seiten, die Sie ausfüllen (Daten zu Ihrer Situation, Begründung für die Antragsstellung) und einen Vordruck für eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung, die ihr behandelnder Arzt ausfüllt. Im Antrag legen Sie auch die notwendige tägliche Stundenanzahl pro Werktag fest. Dies können höchstens 8 Stunden werktäglich sein, es sei denn, Ihr/e Partner/in arbeitet auch am Wochenende. Beides zusammen senden Sie zu Ihrer Krankenkasse. Diese legt die Unterlagen in der Regel dem Medizinischen Dienst (MDK) vor. Die Entscheidung über Ihren Antrag kann 2-3 Wochen in Anspruch nehmen. Stellen Sie diesen am besten so früh wie möglich damit Ihnen nach einer Operation keine Wartezeiten entstehen.

Bei kurzfristiger stationärer Behandlung ist die Klink verpflichtet, die Hilfe über die Krankenkasse zu organisieren. Das ist oft nicht bekannt. Sie können sich damit an den Arzt oder den Sozialdienst des Krankenhauses wenden.

Dauer, Zuzahlung und Aufgaben der Haushaltshilfe

Wie lange wird die Haushaltshilfe bewilligt?

Haushaltshilfen werden nur auf Antrag gewährt und in der Regel für vier Wochen. Pro Werktag werden in der Regel bis zu 8 Stunden Unterstützung gewährt. In Ihrem Haushalt leben Kinder unter 12 Jahren, dann sind die Bewilligungszeiträume meist länger, bis zu 26 Wochen. Lebt im Haushalt ein behindertes Kind gilt die Altersbegrenzung nicht. Sie können dann rechtzeitig eine Verlängerung beantragen. Dazu brauchen Sie erneut die Unterlagen in aktueller Form.

Wie hoch ist die Zuzahlung?

Versicherte, die das 18. Lebensjahr erreicht haben, zahlen pro Tag 10% der Kosten der Haushaltshilfe, mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Tag. Bei Schwangeren oder Frauen, die gerade entbunden haben entfällt die Zuzahlung. Erwachsene müssen nicht mehr als 2% ihres jährlichen Bruttoeinkommens an Zuzahlungen leisten – bei chronischer Erkrankung sind dies 1%. Sollten Sie diesen Betrag erreichen, können Sie sich von der Zuzahlung befreien lassen. Oder Sie lassen sich den zu viel geleisteten Betrag erstatten.

Welche Aufgaben übernimmt die Haushaltshilfe?

Die Hilfe kann alle anfallenden Aufgaben im Haushalt übernehmen wie aufräumen, spülen, Bettwäsche wechseln, waschen, bügeln, kochen, putzen, Müll entsorgen. Zudem kann sie Ihre Kinder betreuen. Medizinische und pflegende Tätigkeiten sind nicht erlaubt.

eine offene Waschmaschine mit Handtüchern drin
Haushaltshilfe über die Krankenkasse beantragen

Wer kann die Haushaltshilfe übernehmen?

Soziale Einrichtungen

Wenn Sie im Internet schauen finden Sie viele soziale Einrichtungen, die diese Tätigkeiten anbieten. Häufig rechnen die Institutionen direkt mit den Krankenkassen ab. Dies können Wohlfahrtsverbände sein, Pflegedienste oder andere soziale und karitativen Einrichtungen. Sie können bei Ihrer Krankenkasse nachfragen mit welchen Dienstleistern ein Vertrag besteht oder ob sie Ihnen beim Finden von Angeboten zu Haushaltshilfen behilflich sein kann.

Privatpersonen, die nicht mit Ihnen verwandt oder verschwägert sind

Eine Hilfe oder Putzfrau kann auch eine privat organisierte Person sein, die nicht mit Ihnen verwandt oder verschwägert ist. Dann erhält diese etwa 9 € pro Stunde. Entstehende Fahrtkosten werden in der Regel nicht erstattet.

Verwandte und Verschwägerte

Bei Verwandten und Verschwägerten bis zum zweiten Grad werden keine Kosten übernommen. Es können Fahrtkosten oder Verdienstausfall erstattet werden, wenn die Unterstützung im Umfang dem einer fremd organisierten Haushaltshilfe entspricht.

Verdienstausfall der/s Partnerin/s – insbesondere bei Kindern

Kann die/der Partner/in für die Zeit der Betreuung unbezahlten Urlaub nehmen, können Sie den Verdienstausfall bei der Krankenkasse beantragen. Oft besteht die Möglichkeit über das Formular, dass für den Antrag der Haushaltshilfe genutzt wurde. Ihr/e Partner/in muss also keinen Urlaub für die Unterstützung einreichen! Sprechen Sie trotzdem vorher mit Ihrer Krankenkasse. Insbesondere, wenn in Ihrem Haushalt Kinder unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind leben, kann die/der Partner/in mit unbezahltem Urlaub einspringen.

Sonderfälle

Privatversicherte haben keinen Anspruch auf eine Haushaltshilfe.

– Bei einer Reha-Maßnahme ist die Rentenversicherung für die Genehmigung der Haushaltshilfe zuständig.

– Bei einem Unfall zahlt die Unfallkasse.

Krankenkassen mit Sonderleistungen: Manche Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Haushaltsunterstützung auch über die gesetzlichen vorgeschriebenen Leistungen hinaus. Zum Beispiel auch bei Kindern über 12 Jahren oder länger als vier Wochen. Ein Vergleich der Krankenkassenleistungen kann sich lohnen.

Was tun, wenn kein Anspruch besteht?

Wenn Sie keinen Anspruch auf die Kostenübernahme einer Haushaltshilfe haben, können Sie die Ausgaben steuerlich geltend machen. Je nachdem unter Sonderausgaben bei Krankheit oder unter Kinderbetreuungskosten, eventuell auch unter haushaltsnahen Dienstleistungen. Erkundigen Sie sich dazu bei Ihrem Steuerberater, welcher Weg für Sie der günstigste ist. 

Zusammenfassung zur Haushaltshilfe über die Krankenkasse

  • Sie haben einen Rechtsanspruch, wenn Sie Ihren Haushalt wegen Operationen oder Krankheit nicht weiterführen können und dies keine in Ihrem Haushalt lebende Person übernehmen kann.
  • Leben in Ihrem Haushalt Kinder unter 12 Jahren kann die Haushaltshilfe bis zu 26 Wochen genehmigt werden.
  • In der Regel wird die Haushaltshilfe für 4-6 Wochen bewilligt, Sie müssen dann rechtzeitig einen Antrag auf Verlängerung stellen.
  • Sie brauchen für den Antrag eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung, die Ihnen Ihr Arzt ausstellt.
  • Sie können soziale Institutionen oder Privatpersonen beauftragen. Verwandte und Verschwägerte bis zum 2. Grad können Fahrtkostenerstattungen oder Verdienstausfall erstattet bekommen.
  • Die Bearbeitung des Antrags dauert in der Regel zwei bis drei Wochen, laut Gesetz muss dieser innerhalb von drei Wochen bearbeitet werden.