Handwerkerkosten absetzen – Wie sich Arbeitskosten rentieren

Wer Handwerkerkosten absetzen möchte, hat steuerrechtliche Formalitäten einzuhalten. Doch es lohnt sich, denn hier wird ein steuerlicher Bonus von bis zu 1200 Euro jährlich gewährt. Um durchgeführte Arbeiten in der Einkommenssteuer geltend zu machen, müssen spezifische Kriterien erfüllt sein. Welche Bedingungen gelten, damit Immobilienbesitzer und Mieter den Handwerkerbonus in der Steuererklärung beanspruchen können, erläutert dieser Ratgeber.

Handwerkerkosten absetzen – Voraussetzungen

Wer hat Anspruch darauf, die Handwerkerkosten abzusetzen?

Eigentümer und Mieter von Wohneigentum haben nach § 35 Einkommenssteuergesetz (EStG) die Möglichkeit, Handwerkerkosten absetzen zu können. Diese Option besteht auch, wenn die Eigentumswohnung kürzlich gekauft wurde und der Einzug noch nicht erfolgt ist. Handwerkerkosten absetzen können auch Eigentümer, die im Veranlagungszeitraum noch nicht in der Immobilie wohnen. Entscheidend ist, dass die Absicht besteht, dieses Wohneigentum zu beziehen. Ist die Eigentumswohnung oder das Haus vermietet, müssen die Kosten für Renovierungen und Reparaturen als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Bauarbeiter auf einer Baustelle
Wer Handwerkerkosten absetzen möchte, hat steuerrechtliche Formalitäten einzuhalten. Doch es lohnt sich, denn hier wird ein steuerlicher Bonus von bis zu 1200 Euro jährlich gewährt.

Höchstgrenze
Handwerkerkosten können nicht für den kompletten Betrag der Rechnung geltend gemacht werden. Vom entrichteten Lohn dürfen 20 Prozent von den zu zahlenden Steuern abgezogen werden. Es ist zu beachten, dass zum Arbeitslohn die Mehrwertsteuer einkalkuliert werden. Die Arbeitsmaterialien des Handwerkers gehören nicht zu den absetzbaren Kosten. Es empfiehlt sich, separate Rechnungen für die reinen Lohnkosten sowie die Materialkosten ausstellen zu lassen. Der Gesetzgeber hat den Höchstbetrag gedeckelt. Es gilt gemäß § 35a des EStG die Höchstgrenze von 6000 Euro pro Jahr. Das bedeutet, von einer 6000 Euro hohen Handwerkerrechnung können 1200 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Für steuerlich gemeinsam veranlagte Ehepaare wird dieser Höchstbetrag zugrunde gelegt.

Bezahlung der Rechnung
Um Handwerkerkosten absetzen zu können, verlangt der Gesetzgeber die Vorlage entsprechender Schriftstücke. Wer die Arbeiten an seiner Immobilie bar ohne Beleg gezahlt hat, kann diese Kosten nicht steuerlich geltend machen. Das Geld sollte auf das Konto des Handwerkers überwiesen und zusammen mit der Rechnung der Steuererklärung beigefügt werden. Das Finanzamt interessiert sich dabei nicht dafür, ob der durchführende Betrieb ein eingetragener Meisterbetrieb ist. Wichtig ist, dass alles legal und nicht in Schwarzarbeit durchgeführt wurde.

Auftrag als Privatperson in selbst genutztem Eigentum
Um Handwerkerkosten steuerlich geltend zu machen, muss der Immobilieneigentümer den Auftrag als Privatperson vergeben. Die Arbeiten dürfen nur für Haus oder Wohnung abgesetzt werden, die selbst bewohnt werden. Dazu zählt der Fiskus auch den Zweitwohnsitz oder eine Ferienwohnung. Weiterhin ist es für das Finanzamt in Ordnung, wenn die Immobilie den eigenen Kindern zur Nutzung überlassen ist, weil sie sich zum Beispiel an deren Studienort befindet.

Gilt nicht bei öffentlicher Förderung
Immobilieneigentümer können bei Renovierungs- und Umbaumaßnahmen oft von staatlichen Fördergeldern profitieren, zum Beispiel von denen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder dem Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Derartige Zuschüsse sind nicht mit dem Absetzen von Handwerkerkosten vereinbar. Wenn eine Maßnahme an Immobilien durch Zuschüsse oder staatliche verbilligte Kredite gefördert wird, kann sie nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden.

Zusammenfassung der Rahmenbedingungen:

  • Höchstgrenze: 20 Prozent der Handwerkerkosten sind absetzbar bei einem Maximalbetrag von 6000 Euro pro Jahr
  • Rechnung muss als Überweisung erfolgen
  • Nur in selbst genutztem Wohneigentum ist Handwerkerkosten absetzen möglich
  • Kein Steuererlass bei staatlich geförderten Projekten

Höhe und absetzbare Kosten

Welche Kosten können abgesetzt werden, welche nicht?

Handwerkerkosten können ausschließlich an einer bereits bestehenden Immobilie geltend gemacht werden. Gehts es um einen Neubau, kann dies nicht geltend gemacht werden. Der Fiskus erkennt alle Arbeiten an, die der Renovierung, Instandsetzung, Verschönerung und Wiederherstellung einer Wohnung oder eines Hauses sowie dem dazugehörigen Grundstück dienen. Bekommt die Garage ein neues Dach oder werden die Fenster im Wintergarten ausgetauscht, können die Kosten für den  der Handwerker steuerlich geltend gemacht werden.

Lohn
Hinsichtlich der Steuer kann der Arbeitslohn geltend gemacht werden. Wichtig ist, dass diese Arbeitskosten in der Immobilie oder auf dem Grundstück entstanden sind. Wurden die Arbeiten in der Werkstatt des Betriebes oder an einem anderen Ort verrichtet, können die Kosten nicht abgesetzt werden.

Fahrtkosten
Bei den in Rechnung gestellten Fahrten des Betriebes ist es möglich, diese beim Fiskus anzugeben und abzusetzen. Kosten für Arbeitsgeräte, die angemietet werden müssen wie zum Beispiel eine Hebebühne, können ebenfalls geltend gemacht werden.

Instandhaltungsleistung
Handelt es sich bei dem Auftrag um eine Modernisierungsmaßnahme, wie etwa den Austausch einer alten Heizanlage, können die Kosten für die Entsorgung angegeben werden. Regelmäßig werden die Gerichte damit beschäftigt, zu entscheiden, bei welchen Arbeiten es sich um eine Instandhaltungsleistung handelt. Das ist dann der Fall, wenn es sich um eine Überprüfung, Maßnahme oder Wartung handelt, die dazu dient, die Lebensdauer und Nutzbarkeit von Geräten zu verlängern. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass eine Dichtheitsprüfung der Abwasseranlage steuerlich geltend gemacht werden dürfen (Az. VI R 1/13, November 2014). In diese Kategorie fallen auch TÜV-Kontrollen bei Aufzügen, Wartung eines Blitzableiters, Legionellenprüfung, Anschlusskosten an die Versorgungs- und Entsorgungssysteme sowie Dichtheitsprüfungen bei Abwasseranlagen. Mittlerweile ist es möglich, die Ausgaben für den Schornsteinfeger abzusetzen. Während zuvor zwischen den absetzbaren Reinigungs- und Kehrarbeiten sowie den nicht steuerlich begünstigten Messungsarbeiten entschieden wurde, können nun die Schornsteinfegerkosten vollständig steuerlich geltend gemacht werden.

Im Einzelfall können Immobilienbesitzer weitere Handwerkerkosten absetzen. Muss der Kammerjäger anrücken, um einer Rattenplage Herr zu werden, kann dies steuerlich geltend gemacht werden. Während die Pflege des Gartens in Form von Rasenmähen oder Heckenschneiden gegen Rechnung in der Rubrik haushaltsnahe Dienstleistung abgesetzt werden kann, fallen Pflanzarbeiten durch einen Gartenbaubetrieb oder die Neuanlage des Gartens unter die Rubrik Handwerkerkosten absetzen. Interessant für Gartenbesitzer ist, dass der Bundesfinanzhof (BFH) im Juli 2011 entschieden hat, dass der Arbeitslohn für eine Stützmauer, die bei der Neuanlage eines Gartens errichtet wurde, ebenfalls unter die absetzbaren Handwerkerkosten fällt (Az. VI R 61/10).

Im Einzelfall können Immobilienbesitzer weitere Handwerkerkosten absetzen.
Im Einzelfall können Immobilienbesitzer weitere Handwerkerkosten absetzen.

Welche Handwerkstätigkeiten können beim Finanzamt abgesetzt werden?

Folgende Tätigkeiten können steuerlich geltend gemacht werden:

  • Abflussrohrreinigung
  • Abwasserentsorgung
  • Anschlusskosten (Stromnetz, Wasserversorgung, Fernsehen, Internet)
  • Arbeiten am Dach
  • Arbeiten an Außenanlagen wie Mauern, Wegen, Zäunen
  • Arbeiten an der Fassade
  • Arbeiten an Innen- und Außenwänden sowie Zu- und Ableitungen
  • Asbestsanierung
  • Ausbauarbeiten im Dachgeschoss oder Keller
  • Austausch, Modernisierung, Reparatur von Bodenbelägen, Fenstern, Treppen, Türen
  • Baugerüste
  • Beprobung des Trinkwassers
  • Brandschäden (falls kein Versicherungsfall)
  • Dachdeckerarbeiten
  • Dachgeschossausbau
  • Dachrinnenreinigung
  • Dichtheitsprüfung von Abwasseranlagen
  • Einbau einer Kaminanlage
  • Elektroanlagen
  • Gartenanlage
  • Insektenschutzgitter
  • Kammerjäger
  • Kamineinbau
  • Klavierstimmer
  • Legionellenprüfung
  • Montagearbeiten bei Möbelanlieferung
  • Müllanlage und Müllschränke
  • Pflasterarbeiten
  • Reparatur von Haushaltsgegenständen wie Küchengeräte, Waschmaschine, Fernseher, PC
  • Schadensfeststellungsarbeiten
  • Schimmelpilzbekämpfung
  • Schornsteinfeger
  • Trockeneisreinigung
  • Trocknungs- oder Trockenlegungsarbeiten
  • TÜV-Prüfungen (Fahrstühle, Treppenlifte)
  • Überdachungsarbeiten (Carport, Terrasse)
  • Wärmedämmung
  • Wartung (Aufzug, Heizung, Feuerlöscher, Pumpen, Heizkessel)
  • Wasserschadensanierung
  • Wasserentsorgung

In welcher Höhe können die Kosten konkret abgesetzt werden?

Wenn ein Handwerksbetrieb oder ein selbständiger Handwerker die Arbeiten gegen Rechnung ausführt, können die Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Vom Arbeitslohn sind 20 Prozent zum Handwerkerkosten absetzen zu kalkulieren. Die Obergrenze aller absetzbaren Kosten liegt bei 1200 Euro pro Jahr.

Die Handwerkerkosten in der Steuererklärung

Wie werden die Kosten steuerlich geltend gemacht?

Immobilienbesitzer sollten darauf achten, dass der Handwerksbetrieb die Kosten für Arbeitslohn und Materialien getrennt auf der Rechnung aufführt. Ist das nicht der Fall, sollte um die Ausstellung einer neuen Rechnung gebeten werden. Die Rechnung, der Kontoauszug oder die Zahlungsquittung werden dann der Steuererklärung beigefügt, um die Handwerkerkosten absetzen zu können. Im Mantelbogen der Steuererklärung werden die Kosten für Handwerker in der Rubrik der haushaltsnahen Dienstleistungen auf Seite drei eingetragen. Es besteht die Pflicht, einmal eingereichte Belege zwei Jahre lang aufzubewahren, falls der Fiskus eine Rückfrage hat. Ein Übertrag der Posten in ein anderes Kalenderjahr ist nicht möglich. Wer eine Handwerkerrechnung hat, die auf einen Zeitraum datiert, in dem aufgrund geringer Einkünfte keine Steuern gezahlt wurden, kann den Bonus nicht nutzen, wenn die Einkünfte wieder höher sind. Maßgeblich ist nicht das Jahr, in dem die Arbeiten durchgeführt wurden, sondern das Jahr, in dem die Rechnung bezahlt wurde.

Der Steuerbonus

Vor der Erteilung des Auftrages sollte der Handwerker darüber informiert werden, dass eine entsprechend aufgeschlüsselte Rechnung nach § 35a EStG gewünscht ist, um Handwerkerkosten absetzen zu können. Die Arbeitskosten müssen extra aufgeführt werden. Darüber hinaus ist es zulässig, eine prozentuale Aufteilung zwischen Arbeits- und Materialkosten vorzunehmen. Eine Schätzung der Arbeitskosten wird nicht akzeptiert. Ist der Steuerbonus ausgeschöpft, gibt es die Möglichkeit, weitere Handwerkerrechnungen im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen steuerlich geltend zu machen. Der Maximalbetrag beträgt weitere 1200 Euro pro Jahr, das heißt 20 Prozent von 6000 Euro. Dieser Betrag kann für Handwerkerleistungen wie Reinigung der Wohnung oder der Fenster in Anspruch genommen werden.

Alternative Finanzierungsmöglichkeiten

Vexcash-Kredit als Option, die Handwerkerkosten zu finanzieren

Unverhofft kommt oft, was ärgerlich ist, wenn plötzlich eine teure Handwerkerrechnung ins Haus flattert. Statt das Konto zu überziehen oder umständlich einen regulären Kredit zu beantragen, gibt es mit einem Kleinkredit die Möglichkeit, unkompliziert finanzielle Engpässe zu überbrücken und wieder flüssig zu werden. Der Kleinkredit kann binnen einer Stunde gewährt und innerhalb eines Monats bequem zurückgezahlt werden.

Können staatliche Zuschüsse beantragt werden?

Diverse energetische und barrierefreie Modernisierungsmaßnahmen fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit Fördergeldern. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt das Heizen mit erneuerbaren Energien mit bis zu 15.000 Euro. Daneben gibt es auch weitere regionale Förderprogramme, die abhängig vom geplanten Projekt greifen.

Besonderheiten

Welche Kostenpunkte sind hinsichtlich des Steuerbonus undefiniert?

Die Finanzämter machen nicht immer eine klare Abgrenzung. Das erlaubt Immobilienbesitzern einen gewissen Gestaltungsspielraum. Oft überschneiden sich die Punkte Handwerkerkosten absetzen, haushaltsnahe Dienstleistungen oder auch die Beschäftigung von Minijobbern. Wer clever die Tätigkeiten zu kombinieren weiß, kann alle Höchstgrenzen voll ausschöpfen und insgesamt einen Steuerabzug von über 5000 Euro herausholen. Ein Posten darf jedoch nicht in verschiedenen Kategorien auftauchen. Grundsätzlich gilt der Steuerbonus für jede Art von Reparatur-, Austausch-und Renovierungsarbeiten. Die Leistung muss im jeweiligen Haushalt erbracht sein, weshalb sich der Fiskus auch nicht weigern darf, wenn der Wohnraum erweitert und ein Dachboden oder der Keller ausgebaut wird. In diesem Fall kann der Hausbesitzer die Kosten für Architekten und Statiker nicht geltend machen.

Kann der Mieter die Kosten für die Instandhaltung geltend machen?

Mieter können Handwerkerkosten absetzen, wenn sie den Auftrag selbst gegeben und bezahlt haben. So verhält sich das ebenfalls, wenn ein Mieter grob fahrlässig einen Schaden in seiner Wohnung herbeigeführt hat und die Versicherung nicht bezahlt. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn ein Mieter den Zuleitungsschlauch der Waschmaschine ohne Aquastopp befestigt, den Wasserhahn durchgehend geöffnet lässt und nie überprüft, ob alles noch an seinem Platz sitzt. Kam es hingegen zu einem Schaden in einer Mietwohnung, bei der eine Versicherung die Kosten getragen hat, können weder Vermieter noch Mieter diese Kosten steuerlich geltend machen. Schäden, die ein Mieter verursacht hat, kann ein Vermieter nicht unter Handwerkerkosten absetzen steuerlich geltend machen. Da es sich nicht um selbst bewohntes Eigentum handelt, würde dies in die Rubrik der Werbungskosten fallen.