Wird der Flug annulliert, ist dies ein Ärgernis, das die ursprüngliche Planung durcheinanderbringt. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine private oder eine geschäftliche Reise handelt. Grundsätzlich kann der Reisende Schadenersatzansprüche gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen. Diese Ansprüche können nur durchgesetzt werden, wenn die Fluggesellschaft liquide ist.
Fällt der Flug beispielsweise aufgrund einer Insolvenz der Fluglinie aus, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der Reisende auf seinen Kosten sitzen bleibt. Problematisch ist es außerdem, wenn ein Auslandsjahr samt aller Kosten geplant und durch einen Flugausfall aufgehalten wurde. In allen anderen Fällen gibt es verschiedene Wege, die Erstattungsansprüche des Kunden zu erfüllen. Nicht immer kann der Kunde selbst entscheiden, welche Erstattungsleistung er gern in Anspruch nehmen möchte.
Flug annulliert – Kosten und Erstattung
Wird ein Flug annulliert, erhält der Reisende keine Gegenleistung für seine Bezahlung. In diesem Fall kann er gegenüber der Fluggesellschaft eine Erstattung geltend machen. Für diese Forderung gelten Rechte und Pflichten. Ohne Einhaltung gesetzlicher Formalitäten kann der Fluggast den Flug nicht umbuchen oder sein Geld zurückverlangen. Eine Entschädigung für die Wartezeit am Flughafen und die notwendige Änderung der Planung wird nicht automatisch gezahlt. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Erstattung zu erwirken.
Leistungen und Kostenerstattungen – Das sind die Unterschiede
Es gibt verschiedene Entschädigungsleistungen, die sich in einzelnen Details unterscheiden. In den meisten Fällen bietet die Fluggesellschaft nicht alle Leistungen an. Der Kunde kann in der Regel keine Leistung fordern, die vonseiten der Fluggesellschaft nicht vorgesehen ist. Eventuell können weitere Entschädigungsleistungen später auf dem Rechtsweg eingeklagt werden. Die Fluggesellschaft ist darauf bedacht, ihre Kunden zu dem gewünschten Zielort zu bringen und eine Betreuung zu gewährleisten.
Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Entschädigung in finanzieller Form für die Unannehmlichkeiten
- Betreuungsleistung
- Ersatzbeförderung
- Erstattung des Flugpreises
Welche dieser Leistungen infrage kommt, sollte im Einzelfall entschieden werden. Nicht immer ist es möglich, den Kunden alle Möglichkeiten anzubieten. Die Erfüllung der Kundenansprüche ist von der individuellen Lage abhängig, die zu dem Erstattungsanspruch des Kunden geführt hat.
Die finanzielle Entschädigung
Entschädigungszahlungen werden geleistet, wenn der Fluggast Unannehmlichkeiten im Zusammenhang mit der Annullierung des Fluges hinnehmen musste. So können viele Stunden Wartezeit auf einen Ersatzflug oder eine Nacht in der Flughafenhalle einen Entschädigungsanspruch begründen. Gelangen Fluggäste mehrere Tage nicht zu ihrem Ziel gelangen, weil der Flug nicht angetreten werden kann, ist es möglich, eine Entschädigungsleistung einzufordern.
Die Betreuungsleistung
Eine Betreuungsleistung wird neben anderen Ansprüchen als sofortige Maßnahme angeboten. Wenn Fluggäste nicht vom Flughafen wegkommen, weil der Flug annulliert wurde, wissen viele nicht, wo sie die Zeit bis zur Klärung des Problems verbringen sollen. Die Fluggesellschaft vermittelt Hotelzimmer oder eine vorübergehende Versorgung mit Getränken und Essen. Diese Leistung ist für die Fluggäste kostenlos und kann nicht mit anderen Ansprüchen verrechnet werden.
Die Ersatzbeförderung
Die Ersatzbeförderung erfolgt mit der Buchung eines anderen Fluges. Wenn es die Entfernung erlaubt, können Züge für die Ersatzbeförderung eingesetzt werden.
Erstattung des Flugpreises
Eine Erstattung des Flugpreises kommt infrage, wenn Passagiere beispielsweise von ihrem Heimatflughafen nicht abreisen können, weil der Flug annulliert wurde. Auch bei Kurzstreckenflügen ist eine Erstattung des Flugpreises möglich. Voraussetzung ist, dass sich der Reisende für die Alternative einer Bahnfahrt entscheidet oder einige Tage länger an dem Ort bleibt.
Welche Voraussetzungen gelten für die Entschädigung?
Für die Forderung einer Entschädigungsleistung von der Fluggesellschaft müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Auch auf die Höhe der Entschädigung haben diese Voraussetzungen einen Einfluss. So kann der Zeitpunkt der Annullierung eine wichtige Voraussetzung für eine Entschädigungsleistung darstellen. Erfolgt die Annullierung in Verbindung mit der Erstattung des Flugpreises rechtzeitig, ist in der Regel kein Anspruch auf eine Entschädigung gegeben. Eine rechtzeitige Annullierung bedeutet, dass dem Passagier kein Schaden entsteht, weil er seinen Flug umbuchen kann. Auch die Entfernung spielt eine Rolle. Kurzstrecken, die mit anderen Fluggesellschaften oder mit der Bahn bedient werden können, werden in der Regel nicht oder mit einem geringen Betrag entschädigt. Grund ist, dass dem Passagier in diesem Fall kein großer materieller Schaden entstanden ist.
Grundsätzlich kann der Passagier davon ausgehen, dass die Entschädigungsleistung bei einem Flug in das Nicht-EU-Ausland höher ist als bei einer Buchung innerhalb der EU. Grund dafür ist die bessere Vernetzung der Flüge innerhalb der EU sowie ein gut ausgebautes Netz öffentlicher Verkehrsmittel. Handelt es sich um einen Flug in das nichteuropäische Ausland, kann die Entschädigungsleistung höher ausfallen. Bedingung ist, dass der Passagier diesen Flug aufgrund eines begrenzten Flugangebots nicht antreten kann. In diesem Fall ist dem Passagier ein größerer Schaden entstanden.
Sind die Gründe der Annullierung für die Entschädigung entscheidend?
Es gibt außergewöhnliche Gründe, aus denen ein Flug annulliert werden kann.
Dazu gehören:
- Defekt am Flugzeug
- Streiks des Flugpersonals
- Terrorverdacht
- Erkrankung des Flugpersonals
- Wetterbedingte Flugausfälle
- Flugzeugkatastrophen (Unfälle, Absturz)
Nicht immer ist die Airline zum Schadenersatz verpflichtet, insbesondere dann nicht, wenn sie den Grund der Ausfälle nicht zu verantworten hat. Oftmals gibt es Entscheidungen aus Kulanz oder den Reisenden werden Ersatzflüge oder alternative Reiserouten angeboten.
Gilt eine Umbuchung der Reise als Ausfall?
Eine Umbuchung der Reise ist in der Regel nicht als Flugausfall zu bewerten. Es kommt darauf an, wie lange der Reisende auf den Ersatzflug warten musste und ob sich die Reisezeit durch eine Verspätung verlängert. Mitunter kann es vorkommen, dass er eine Nacht auf dem Flughafen verbringen muss. In diesem Fall kann er unter Umständen Entschädigungsleistungen beanspruchen. Dies wird häufig im Einzelfall entschieden und der Passagier muss diese Leistungen von der Fluggesellschaft einfordern.
Der Flug wurde vorverlegt: Gilt dies als Annullierung?
Ein verlegter Flug gilt nicht als Annullierung, da die Reise durch die Fluggesellschaft bedient wird. Auch hier gilt, dass der Anspruch auf Entschädigungsleistungen vom konkreten Einzelfall abhängig ist. Dazu gehören Faktoren wie die Wartezeit auf einen neuen Ersatzflug oder eine Übernachtung im Hotel oder in der Flughafenhalle.
Welche Kosten können geltend gemacht werden?
Der Reisende kann verschiedene Kosten geltend machen. Grundlage dafür ist, dass diese tatsächlich entstanden sind. Zu diesen Kosten gehören:
- Fahrten mit dem Taxi
- Übernachtung im Hotel
- Kosten für Verpflegung und für Lebensmittel
Kümmert sich die Fluggesellschaft um die Reisenden und übernimmt Hotelkosten sowie die Kosten für die Verpflegung, hat der Passagier keinen Anspruch auf eine Entschädigung.
Der Flug wurde durch den Fluggast annulliert – Was sind die Folgen?
Die Folgen sind von den Buchungsbedingungen abhängig. Ist eine Annullierung oder eine Umbuchung kostenfrei möglich, kann der Reisende auf einen anderen Flug umbuchen. Ist diese Dienstleistung nicht gebucht worden, ist eine kostenfreie Annullierung nicht möglich. Die Fluggesellschaft muss keine Entschädigung zahlen. In diesen Fällen kommt gegebenenfalls eine Reiserücktritts-versicherung für die Kosten auf, wenn eine solche Police für die Reise abgeschlossen wurde.
Maßnahmen, um die Entschädigung geltend zu machen
Es kommt selten vor, dass eine Fluggesellschaft eine Entschädigungsleistung von sich aus anbietet. In den meisten Fällen muss der Reisende die Initiative ergreifen und eine Entschädigung fordern. Dies ist nicht immer einfach und in vielen Fällen gibt es Auseinandersetzungen, die von einem Gericht entschieden werden müssen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass der Reisende die Annullierung des Flugs zweifelsfrei beweisen kann und dadurch nicht zu seinem Ziel gelangte. Kosten und Aufwendungen sollten ebenfalls belegt werden.
Flug annulliert – Vorgehensweise beim der Beweissammlung
Beweise sind wichtig, wenn es um Entschädigungen im Zusammenhang mit der Annullierung von Flügen geht. Oftmals versucht die Fluggesellschaft sich ihrer Verantwortung zu entziehen. Bleibt der Reisende hartnäckig, wird der Entschädigungsanspruch vor einem Gericht verhandelt. Der Passagier hat grundsätzlich gute Chancen, eine Entschädigung zu bekommen. Da bis zur Verhandlung viel Zeit vergeht, ist es wichtig, dass die Beweissammlung bereits zum Zeitpunkt der Annullierung erfolgt. Später ist es bei annullierten Flügen sehr schwierig, an Beweise zu kommen. Direkt nach einer Flugannullierung ist Zeit, Adressen auszutauschen, ins Gespräch zu kommen oder in den Besitz wichtiger Unterschriften zu gelangen.
Dabei ist es empfehlenswert, folgendermaßen vorzugehen:
- Annullierung des Fluges von der Fluggesellschaft bestätigen lassen
- Adressen mit anderen Reisenden austauschen
- Meldungen auf der elektronischen Anzeige fotografieren
- Bordkarten aufheben oder auf dem Smartphone abspeichern
- Namen des Flughafenpersonals als Zeugen in Erfahrung bringen
- Zeitungsausschnitte sammeln, falls über die Annullierung berichtet wurde (bei Streiks, Terroranschlägen oder Flugzeugkatastrophen)
Entstehen Kosten, sollte der Reisende sich diese schriftlich bestätigen lassen. Dies gilt für Verpflegungskosten ebenso wie für Hotelrechnungen, Taxikosten oder andere Gebühren, die mit der Annullierung in Zusammenhang stehen.
Fristen für die Geltendmachung einer Entschädigung
Die Fristen, die für die Geltendmachung einer Entscheidung eingehalten werden müssen, können von Land zu Land unterschiedlich sein. Aus diesem Grund sollten Reisende ihre Ansprüche sofort nach der Rückkehr in ihr Heimatland geltend machen. Steht Aussage gegen Aussage, ist das Hinzuziehen eines Rechtsanwaltes ratsam. Schließen sich mehrere betroffene Passagiere zusammen, können die anfallenden Kosten geteilt werden.
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass mindestens zwei Wochen Zeit für die Geltendmachung der Ansprüche bleiben. Je eher die Annullierung des Fluges an die zuständigen Stellen gemeldet und bearbeitet wird, desto schneller wird der Reisende ein Ergebnis haben. Es ist empfehlenswert, wenn sich der Reisende zunächst an die Fluggesellschaft wendet. Stößt er dort auf Ablehnung, ist Zeit für die Suche nach einem Rechtsbeistand oder für die Erhebung einer Klage. Mit der Geltendmachung der Ansprüche an die Fluggesellschaft ist die Wahrung von Fristen in jedem Fall erfüllt.
Finanzierungsmöglichkeiten nach einer Annullierung des Fluges
Oftmals besteht das Problem, dass Reisende nach der Beendigung ihres Urlaubs oder ihrer Geschäftsreise auf einem Flughafen ausharren müssen. Gerade bei Urlaubsreisen kann es zu finanziellen Problemen führen, wenn der Flug annulliert wird.
Kleinkredit zur Überbrückung finanzieller Engpässe
Oftmals ist die Urlaubskasse am Ende der Ferien leer. Besonders problematisch kann es werden, wenn Reisende sich im Transitbereich befinden, weil sie auf den Anschlussflug warten. Sie dürfen das Flughafengebäude nicht verlassen und müssen sich von der überteuerten Verpflegung ernähren, die im Transitbereich angeboten wird. Hilft die Fluggesellschaft nicht aus, kann nur eine schnelle Finanzierung helfen.
Der VEXCASH-Sofortkredit hilft. Die Antragstellung kann per VideoIdent erfolgen. Da das Smartphone in der Regel genutzt werden kann, ist es kein Problem, sich im Ausland in diesem Notfall mit Bargeld zu versorgen. Die Rückzahlung kann flexibel in einem Betrag oder in monatlichen Raten erfolgen. So ist es möglich, nach dem Urlaub die Kasse erst aufzubessern bevor der Blitzkredit zurückgezahlt wird.
Versicherung gegen Probleme mit Flugannullierungen abschließen
Es gibt über die Reiserücktrittsversicherung die Möglichkeit sich zu schützen, wenn ein Flug annulliert wird. Auch in den Leistungen einiger Kreditkartenanbieter und in den Policen verschiedener Auslandskrankenversicherungen sind Leistungen enthalten, die in Anspruch genommen werden können, wenn ein Flug annulliert wird. Wird eine virtuelle Kreditkarte oder eine Prepaid-Kreditkarte genutzt, sollten sich Verbraucher vor Reiseantritt über etwaige Zusatzleistungen ihres Anbieters informieren.
Schützt eine Versicherung bei Flugannullierung?
Eine spezielle Versicherung, die gegen die Folgen und die Risiken bei einer Annullierung von Flügen schützt, gibt es nicht. Einige Versicherer bieten Leistungen an, die im Zusammenhang mit der Annullierung von Flügen stehen. Dazu gehören:
- Reiseversicherungen und Reiserücktrittsversicherungen
- Banken und Sparkassen im Zusammenhang mit speziellen Kreditkartenleistungen
- Leistungen im Rahmen einer Auslandskrankenversicherung
Die Leistungen umfassen die schnelle und einfache Beschaffung von Bargeld sowie die Möglichkeit, von der gebuchten Reise zurückzutreten und eine Alternative zu suchen, ohne dass zusätzliche Kosten anfallen.