Darlehensbedingungen sind auch unter dem Namen Kredit- oder Darlehenskonditionen bekannt. Sie spielen im Bankwesen eine signifikante Rolle und stellen die Vertragsbestandteile dar, zu denen die Banken bereit sind, den Kreditnehmern Kredite zu gewähren.
Was sind Darlehensbedingungen?
Bei derartigen Bedingungen handelt es sich nicht um Bedingungen im Rechtssinne. Es handelt sich vielmehr um verschiedene Bestandteile eines Kredit- oder Darlehensvertrages. Hierbei werden konkret die Voraussetzungen geregelt, die maßgeblich für die Gewährung eines Kredits ist. Zu unterscheiden ist zwischen den Darlehensbedingungen und den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen legen die rechtlichen Beziehungen zwischen den beiden Vertragsparteien fest.
Welche Arten gibt es?
Bei den allgemeinen Kreditbedingungen handelt es sich um vorformulierte Vertragsbestimmungen. Diese gelten für jegliche Kunden der Kreditinstitute bei der Darlehensabwicklung. Mit seiner Unterschrift unter dem Darlehensvertrag erkennt der Kunde die allgemeinen Darlehensbedingungen an. Diese sind in etwa mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vergleichbar. Die allgemeinen Kreditdingungen sind im Schuldrechtsmodernisierungsgesetz geregelt.
Gesondert festzuhalten sind Sonderregelungen zwischen Darlehensnehmer und Darlehensgeber. Dies hat in schriftlicher und beidseitig unterschriebener Form zu erfolgen. Sobald der Darlehensnehmer diese Geschäftsbedingungen nicht unterschreibt, unterbleibt das Zustandekommen eines Darlehensvertrags.
In den Darlehensbedingungen müssen folgende Angaben enthalten sein:
- Kündigungsrecht der Bank und Kündigungsrecht des Darlehensnehmers
- Vorfälligkeitsentschädigung
- Schadensersatz bei Nichtabnahme
- Konsequenzen im Zahlungsverzug
- Schufa-Auskunft
- Sicherheiten
- Auszahlungsvoraussetzungen
- Konditionen sowie Kosten für das Darlehen
- Tilgungsaussetzung und Pflichten des Kreditnehmers und des Kreditgebers
Unter den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute ist die Grundlage zu verstehen, auf derer das Kreditinstitut mit seinen Kunden eine Geschäftsverbindung bildet. Diese sind auch als allgemeiner Bankvertrag bekannt. Grundsätzlich ist jedes Kreditinstitut bevollmächtigt, seine eigenen Geschäftsbedingungen zu formulieren. Allerdings verfügen die einzelnen Bankgruppen über AGB-Vorschläge, an die sich die Kreditinstitute in aller Regel halten. Hierbei wird beispielsweise die Auflösung der Geschäftsbeziehung geregelt. Hierbei hat jede Bank ihre eigenen Regeln. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind somit von Bank zu Bank unterschiedlich.
Kreditkonditionen sind auch als Darlehensbedingungen bekannt. Diese legt jede Bank individuell fest. Allerdings lohnt es sich, im Vorfeld die Kreditkonditionen der einzelnen Banken zu vergleichen. Hierbei sollten auf die Zinshöhe sowie die Vorfälligkeitsentschädigung geachtet werden. Diese fällt an, sobald der Kredit früher als geplant abgelöst wird. Als Privatperson ist es weiterhin möglich, innerhalb von 14 Tagen den Vertrag zu widerrufen.
Rahmenbedingungen und Rechte im Rahmen von Verbraucherkrediten
Grundsätzlich gelten die allgemeinen Vorschriften über den Darlehensvertrag nach §§ 488 bis 490 BGB. Der Kreditvertrag bedarf eines Mindestinhalts, einer Schriftform sowie der Unterschrift beider Parteien. Nach § 495 BGB steht dem Darlehensnehmer ein Widerrufsrecht zu. Er hat innerhalb von 14 Tagen die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen. Allerdings genießt der Kreditnehmer auch Pflichten. So hat er Verzugszinsen zu zahlen, sofern er einer fristgerechten Zahlung nicht nachkommt. Überdies hat er zwingend notwendige Angaben im Vertrag zu leisten, die der Bank eine bessere Einschätzung der Situation ermöglichen.
Welche Unterschiede bestehen bei Darlehensbedingungen im deutschen und internationalen Raum?
Wenn der Kreditnehmer bei ausländischen Banken einen Kredit aufnimmt, erfolgt in den meisten Fällen eine Bonitätsprüfung, allerdings keine Überprüfung der Schufa. Jedoch erheben ausländische Banken bereits für die Kreditanfrage hohe Bearbeitungsgebühren. Trotz Ablehnung des Kreditwunsches können dem Kreditnehmer hohe Kosten entstehen. Weiterhin erhalten Kreditnehmer teilweise trotz schlechter Bonität einen Kredit. Allerdings zu äußerst hohen Zinsen. Dies verlängert die Rückzahlung und treibt die Kosten weiter in die Höhe. Bei dem Abschluss eines Kredits zu Fremdwährungen besteht ein extremes Kursrisiko. Steigt der Kurs, wird der Kredit teurer und der Verbraucher muss viel mehr zurückzahlen als anfangs geplant. Weiterhin kommen signifikante gesetzliche Unterschiede zum Tragen. Die Kreditdienstleister sind dazu verpflichtet, sich an die Gesetze des jeweiligen Landes zu halten. Mithin gilt bei Vertragsabschluss das ausländische Recht. Sollte es von Nöten sein, einen Anwalt einzuschalten, gestaltet sich dies als äußerst schwierig. Denn gegen ein ausländisches Kreditinstitut vorzugehen, ist kostspielig und langwierig. Während im deutschen Recht die Darlehensbedingungen genau geregelt sind, ist dies im internationalen Raum ein eher schwammiger Bereich, der dem Kreditnehmer oftmals zum Nachteil werden kann.
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