Was ist eine Ablösung?
Eine Ablösung ist die Möglichkeit des Kreditnehmers (Kunde) einen bestehenden Kreditvertrag gegenüber dem Kreditgeber (Bank) in der jetzigen Form aufzulösen. Der Kreditnehmer ist nicht gezwungen die Hausbank zu wechseln. Umschuldungen, Anschlussfinanzierungen oder eine Prolongation (Verlängerung) können eine Möglichkeit sein, den ursprünglich abgeschlossenen Kreditvertrag abzulösen.
Verschiedene Kreditarten
Grundsätzlich unterscheidet sich die Kreditart nach dem Verwendungszweck (z.B. Autokredit, Dispositionskredit, Bildungskredit oder Baukredit). In der Regel verlaufen Kreditablösungen gemäß vereinbarter Kreditbedingungen: Der Kreditnehmer zahlt an den Kreditgeber, gemäß den geltenden Kreditbedingungen und des festgesetzten Zinssatzes, die vereinbarte Rate in einer festgelegten Laufzeit zurück.
Eine Kreditablösung kann auch sinnvoll sein, um günstigere Kreditkonditionen zu nutzen und die finanzielle Belastung zu reduzieren. Mit der letzten Monatsrate ist das Kreditkonto ausgeglichen und der Vertrag endet automatisch.
Außerplanmäßige Ablösungen
Der Kreditgeber ist verpflichtet einer außerplanmäßigen Ablösung zuzustimmen, sobald ein Kreditnehmer einen abgeschlossenen Kreditvertrag mit einer entsprechenden Zinsbindungsfrist kündigt. Dafür müssen nicht immer außergewöhnliche Lebensumstände der Grund sein. Ein Wohnortwechsel oder der Tod eines Kreditnehmers rechtfertigen die Ablösung.
Möchte der Kreditnehmer den bestehenden Kreditvertrag umschulden, da der Markt Verträge mit günstigeren Zinsbedingungen anbietet, wird der Kreditgeber eine Entschädigung (Vorfälligkeitsentschädigung) verlangen.
Umschuldung und Autokredite
Auch bei einer Umschuldung eines Autokredits kann eine vorzeitige Ablösung sinnvoll sein, um die Restschuld zu reduzieren.
Durchführung: Wie funktioniert die Ablösung?
Die Voraussetzungen einer Ablösung gehen aus den Kreditbedingungen hervor uns sind Bestandteil des Kreditvertrages. Die Formen der Ablösung können unterschiedliche sein:
- Widerruf auf Abschluss eines Kreditvertrages innerhalb einer vorgegebenen Frist,
- umschulden eines bestehenden Kreditvertrages oder
- die Kündigung eines bestehenden Kreditvertrages.
Eine Kreditanfrage bei verschiedenen Banken kann helfen, bessere Konditionen für die Ablösung zu finden. Kommt der Kreditnehmer nach Abschluss eines Kreditvertrages zu der Erkenntnis diesen nicht zu benötigen, besteht die Möglichkeit innerhalb einer vorgegebenen Frist und ohne Grund von diesem zurückzutreten. Damit kommt der Kreditvertrag nicht zustande. Die Kündigungsfristen sind Bestandteil des Kreditvertrages.
Möchte der Kreditnehmer den bisherigen Kreditvertrag umschulden und einen neuen Kreditvertrag vereinbaren, ist eine Kündigung des bestehenden Kreditvertrages ratsam. Eine Umschuldung ermöglicht es dem Kreditnehmer, einen neuen Kredit mit besseren Konditionen zu nutzen. Ziel des Kreditnehmers ist es, die wesentlich höhere Zinsbelastung aus dem Altvertrag gegen eine günstigere Zinsbelastung (Neuvertrag) auszutauschen, sodass sich die Kosten verringern. Hier liegt in der Regel eine sogenannte Umschuldungsvereinbarung vor. Eine Ablösung ist immer sinnvoll, wenn die Zinssätze des neuen Kredits niedriger sind. Der Kreditnehmer entscheidet, ob er entweder die monatlichen Raten weiterhin zahlt und die Laufzeit verkürzt, oder die monatlichen Raten senkt und die Laufzeit beibehält.
Die vorzeitige Ablösung
Hat der Kreditnehmer einen rechtswirksam geschlossenen Kreditvertrag und möchte diesen vorzeitig kündigen, erfolgt eine vorzeitige Ablösung. Das vorzeitige Ablösen eines Kredits kann mit einer Vorfälligkeitsentschädigung verbunden sein, je nach Kreditbedingungen. Hier unterscheiden sich zwei Varianten. Eine vorzeitige Ablösung ist in der Regel für den Kreditnehmer bei Dispositionskrediten, Ratenkrediten oder Hypothekendarlehen möglich. Bei einem Dispositionskredit funktioniert die Ablösung problemlos, da der Kreditnehmer den Sollzustand eines bestehenden Girokontos ausgleicht. Bei Ratenkrediten gleicht der Kreditnehmer nach Rücksprache mit der Bank die fällige Restschuld aus.
Baukredite und Hypothekendarlehen
Komplizierter ist es bei Baukrediten oder Hypothekendarlehen. In der Regel sind die abgeschlossenen Kredite darauf ausgelegt, den Betrag langfristig abzuzahlen. Hier hat der Kreditnehmer den Zeitpunkt der Ablösung zu berücksichtigen. Die Bank wird dem Kreditnehmer eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen. Diese Entschädigung ist abhängig von der Restschuld und den Zinsen, die bis zum Ablösetermin anfallen. Diese Form der Entschädigung, die der Kreditnehmer dem Kreditgeber gegenüber leistet, ist abhängig vom abgeschlossenen Kreditvertrag und den Kreditbedingungen. Der Kreditnehmer hat zusätzlich darauf zu achten, ob ein sogenannter Treuhandauftrag Berücksichtigung findet. Zur Hinterlegung von Sicherheiten bei der Kreditaufnahme erhalten Banken oder Notare einen Treuhandauftrag, mit entsprechenden Rechten und Pflichten.
Was ist die Ablösesumme?
Die Ablösesumme ist die Restschuld des Kreditvertrages, die der Kreditnehmer zahlt, um diesen abzulösen. Die Ablösesumme errechnet sich aus der aktuellen Restschuld zuzüglich der Kreditzinsen bis zum Ablösetermin, plus einer eventuellen Vorfälligkeitsentscheidung sowie der anfallenden Bearbeitungsgebühren. Eventuell anfallende Grundbuchkosten sind darüber hinaus mit in Erwägung zu ziehen. Eine genaue Berechnung der Ablösesumme kann durch ein Online-Tool unterstützt werden.
Rechte und Pflichten von Kreditnehmer und Kreditgeber
Der Kreditnehmer hat grundsätzlich den Anspruch vom geschlossenen Kreditvertrag mittels eines Widerspruchs zurückzutreten. Der Vertrag kommt nicht zustande und es entstehen keine Kosten. Eine fehlerhafte oder fehlende Widerrufsbelehrung ermöglicht dem Kreditnehmer den Kreditvertrag kostenfrei abzulösen. Dies ist besonders relevant bei Krediten, die vor Juni 2010 abgeschlossen wurden, da hier eine Kündigungsfrist von drei Monaten gilt. Für Kredite, die vor Juni 2010 abgeschlossen wurden, gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Eine sogenannte Vorfälligkeitsgebühr fällt bei diesen Altverträgen nicht an.
Möchte der Kreditnehmer den Kreditvertrag kündigen, ist ein formloses Schreiben aufzusetzen, aus dem der Name, das Geburtsdatum, die gültige Anschrift sowie die Vertragsnummer hervorgehen. Wichtig ist, das Ablösedatum zu benennen. Der Kündigungsgrund bedarf keiner Erwähnung. Des Weiteren ist das Schreiben von allen Vertragspartnern (Kreditnehmern) zu unterschreiben. Bei mehreren Krediten ist eine strukturierte Vorgehensweise bei der Kündigung notwendig.
Die Kündigung gilt als angenommen, sobald der Kreditgeber den Eingang des Schreibens schriftlich bestätigt und die Bedingungen verfestigt werden. Weitere Inhaltspunkte geben Auskunft über die Restschuld der Ablösung sowie die zusätzlich entstehenden Kosten, einschließlich einer eventuell anfallenden Vorfälligkeitsentschädigung. Die Entschädigungszahlung erfolgt auf der rechnerischen Grundlage, die der Kreditgeber dem Kreditnehmer schriftlich mitteilt.
Mit Erhalt der Unterlagen hat der Kreditnehmer diese schnellstmöglich auf Richtigkeit zu prüfen, da mit Übersendung der Vorfälligkeitsentscheidung der Kreditnehmer in die Zahlungspflicht genommen wird.
Was ist eine Kreditablösung von Non-performing-loans?
Kommt der Kreditnehmer seinen Ratenzahlungen nicht nach oder setzt die vereinbarten Raten aus, steht es der Bank zu den Kreditvertrag von ihrer Seite aus zu kündigen und mittels einer Ablösung den Vertrag zu beenden. Dies kann auch den Kreditrahmen des Kreditnehmers beeinflussen. Dies wirkt sich nachteilig für den Kreditnehmer aus, da es dem Kreditgeber freisteht den gekündigten Vertrag im Rahmen eines Kredithandels zu veräußern.
Kosten der Ablösung
Möchte der Kreditnehmer einen Dispositionskredit ausgleichen, entstehen im keine Kosten. Bei Ratenkrediten beträgt die Entschädigung maximal ein Prozent der Kreditrestschuld. Die Zinskosten und anderen Gebühren können jedoch variieren. Vorfälligkeitsentschädigungen sind abhängig von den gemäß Kreditvertrag enthaltenen Kreditbedingungen.
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