Wer sein Kraftfahrzeug verkauft oder endgültig verschrotten lassen möchte, muss es zuvor bei der Zulassungsstelle abmelden. Unterbleibt das, kann es Probleme geben: Meldet beispielsweise der Käufer das Auto nicht ab, verursacht aber einen Unfall oder bekommt ein Bußgeld, haftet derjenige, der als Halter in den Papieren eingetragen ist. Wer davor sicher sein möchte, sollte das Auto abmelden.
Allerdings ist vor der Abmeldung der Karosserie darüber nachzudenken, ob das Auto noch genutzt werden soll. Ein abgemeldetes Fahrzeug darf weder auf einer Straße geparkt noch gefahren werden. Eine eventuelle Probefahrt wäre in dem Fall auf einem privaten Grundstück erlaubt. Wer sein Auto gebraucht zur Weiternutzung verkaufen möchte, sollte es nicht vor dem Verkauf abmelden. Dieser Ratgeber versorgt Sie mit allen relevanten Informationen rund um die Abmeldung Ihres Kraftfahrzeugs.
Welche Behörde ist für die Abmeldung des KFZ zuständig?
Wo kann man das Auto abmelden?
Wer das Auto abmelden oder ummelden möchte, kann sich an jede beliebige Zulassungsstelle wenden. Folgende Unterlagen werden für die Abmeldung benötigt:
- die Kennzeichen des Autos
- der Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil
- der Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil 2
- für die direkte Stilllegung muss eine zertifizierte Altauto-Annahmestelle einen Verwertungsnachweis ausstellen
Der Führerschein muss bei der Zulassungsbehörde nicht vorgelegt werden.
Hinweis: Wer aufgrund einer medizinisch-psychologischen Untersuchung, kurz MPU, den Führerschein kurzzeitig abgeben muss, sollte sein Auto nicht sofort abmelden. Die Abmeldung lohnt nur dann, wenn das Auto für einen längeren Zeitraum nicht genutzt wird.
Das Auto abmelden: Unterschiede der Abmeldeformen
Das Auto vorübergehend oder endgültig stilllegen: Was ist der Unterschied?
Wer sich noch nicht entscheiden kann, was mit dem alten Fahrzeug passieren soll, kann es vorübergehend stilllegen. Das geht maximal für sieben Jahre: Innerhalb dieser Zeit kann das Fahrzeug erneut mit den entsprechenden Papieren, der Versicherungsbescheinigung und eventuellem TÜV angemeldet werden. Ist die Frist von sieben Jahren überschritten, muss der TÜV vor der Wiederzulassung eine Vollabnahme durchführen. Bei dieser wird überprüft, ob das Fahrzeug noch den Vorschriften der Zulassung entspricht und ob es verkehrstüchtig ist. Wer sein Auto direkt abmelden möchte, muss bei der Zulassungsbehörde einen Verwertungsnachweis vorlegen. Dieser Verwertungsnachweis ist bei einer zertifizierten Stelle erhältlich, die alte Autos annimmt.
Der Prozess der Abmeldung
Was passiert bei der Abmeldung?
Wird das Auto abgemeldet, entwertet ein Mitarbeiter die KFZ-Kennzeichen und entfernt die Plaketten von TÜV und HU. Zwar entsorgt die Zulassungsstelle die alten Nummernschilder, wer mag, kann sie nach Hause mitnehmen. Das alte Kennzeichen kann ab jetzt neu vergeben werden. Es ist auch möglich, das alte Kennzeichen zu reservieren und später für ein anderes Fahrzeug zu nutzen.
Das Auto online abmelden
Da die Kennzeichen vorgelegt werden müssen, ist eine Online-Abmeldung nur für Fahrzeuge möglich, die nach dem 1. Januar 2015 zugelassen sind. Außerdem wird der Personalausweis mit eID-Funktion benötigt und ein entsprechendes Lesegerät. Auch das Fahrzeug braucht ein Kennzeichen und eine Zulassungsbescheinigung mit Sicherheitscode. Ist das alles vorhanden, können Sie das Auto auf dem zentralen Zulassungsportal des Kraftfahrt-Bundesamtes abmelden. Bei der Online-Abmeldung brauchen Sie nur den Anweisungen zu folgen, die auf dem Portal gegeben werden. Sobald Sie alle erforderlichen Angaben gemacht haben, bekommen Sie nach dem Absenden eine Bestätigung, dass das Auto tatsächlich abgemeldet wurde.
Die Frage der Vollmacht – Ein Vertreter meldet das Auto ab
Wenn Sie keine Zeit haben, selbst zur Zulassungsstelle zu gehen und Ihr Auto abzumelden, können Sie einen Vertreter schicken. Dieser braucht für die Abmeldung keine Vollmacht, jedoch sämtliche oben beschriebenen Unterlagen einschließlich der Nummernschilder.
Was kostet die Abmeldung?
Für die Kosten der Abmeldung gibt es keine bundeseinheitliche Regelung. Die nachfolgenden Preise sind deswegen durchschnittliche Kosten. Wollen Sie es ganz genau wissen, sollten Sie die entsprechende Zulassungsstelle anrufen.
- Wird das Fahrzeug dort abgemeldet, wo es zugelassen ist, kostet das die geringste Gebühr: 6,90 Euro.
- Für auswärtige Fahrzeuge sind 10 Euro zu bezahlen.
- Für die Reservierung des Kennzeichens sind 2,60 Euro fällig. Allerdings kann das Kennzeichen – je nach Bundesland – nur für sechs bis zwölf Monate lang reserviert werden.
Auto abmelden: Steuern und Versicherung
Die Zulassungsstelle gibt dem jeweils zuständigen Finanzamt und der Versicherung Bescheid über die Abmeldung des Fahrzeugs. Dann verrechnet das Finanzamt die zu viel gezahlte Kfz-Steuer und der Versicherungsschutz ruht. Melden Sie innerhalb der nächsten zwei Wochen kein anderes Auto an, ruht die Versicherung für maximal anderthalb Jahre. Läuft diese Frist ab, ist der Vertrag beendet. Wird das gleiche Auto innerhalb dieser anderthalb Jahre neu angemeldet, kann die Versicherung nicht gewechselt werden. Steuern
Darf nach der Abmeldung noch gefahren werden?
An dem Tag, an dem das Auto abgemeldet wird, darf es entweder nach Hause, zum Kfz-Händler oder zum Schrottplatz fahren. Allerdings müssen bei dieser Fahrt die bereits entwerteten Kennzeichen noch am Fahrzeug vorhanden sein. Der Versicherungsschutz erlischt erst, wenn der Tag der Abmeldung vorüber ist, pünktlich um 24.00 Uhr.
Verlust des Autos und der Dokumente
Was passiert bei einem Diebstahl?
Wird das Fahrzeug gestohlen, sollte es so schnell wie möglich bei der Zulassungsstelle abgemeldet werden. Damit Sie das Auto abmelden können, ohne die Nummernschilder dabei vorzulegen, brauchen sie eine polizeiliche Bestätigung des Diebstahls. Diese brauchen Sie auch dann, wenn Ihr Auto im Ausland gestohlen wurde. Geht es um die Regulierung eines Schadens, braucht auch der Versicherer die Abmeldebescheinigung so schnell wie möglich. Andernfalls bekommen Sie den Bußgeldbescheid, wenn nach dem Diebstahl beispielsweise ein Bußgeld verhängt wurde. Solange das Auto nicht abgemeldet ist, sind Sie weiterhin der Fahrzeughalter.
Die Zulassungsbescheinigung ist verschwunden
Ohne Zulassungsbescheinigung kann das Auto nicht abgemeldet werden. Ist sie verloren, sollten Sie das der zuständigen Zulassungsstelle so schnell wie möglich melden. Wurde die Zulassungsbescheinigung gestohlen, müssen Sie eine Anzeige erstatten.
Bei Verlust des Fahrzeugbriefs bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil 2: An Eides Statt muss versichert werden, dass die Zulassungsbescheinigung verloren wurde. Außerdem ist ein Aufbietungsverfahren notwendig: Der Fahrzeugbrief wird dabei vom Kraftfahrt-Bundesamt für ungültig erklärt. Das Verfahren dauert etwa drei Wochen. Ist es beendet, stellt die Zulassungsstelle neue Fahrzeugpapiere aus.
Bei Verlust des Fahrzeugscheins bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil 1: Es muss formlos eidesstattlich versichert werden, dass der Fahrzeugschein gestohlen oder verloren wurde. Anschließend ist der Zulassungsstelle der Fahrzeugbrief, der Personalausweis und der HU-Prüfbericht vorzulegen. Nach Entrichtung der fälligen Gebühr, wird die neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 ausgestellt.
Zeitpunkt der Abmeldung des Autos
Tipps zur Abmeldung des Autos
Bei Privatverkauf: Wird das Auto privat verkauft, muss es nicht zwingend vom Halter abgemeldet werden. Trotzdem sollten Sie die zuständige Zulassungsstelle informieren, genauso wie die Kfz-Versicherung. Es reicht, wenn Zulassungsstelle und Versicherung eine schriftliche Kopie des Kaufvertrages erhalten. Vereinbaren Sie im Kaufvertrag, dass das Auto lediglich überführt und sofort neu angemeldet wird. Verursacht der neue Besitzer einen Schaden, sind Sie vor Ansprüchen eventueller Gegner geschützt. Sicherheitshalber sollten Sie Ihr Fahrzeug vor der Übergabe an den Käufer abmelden. Dann haftet Ihre Versicherung nicht mehr für eventuelle Schäden. Auch die Steuerpflicht endet.
Der richtige Zeitpunkt: Wenn Sie Ihr Auto abmelden, bevor Sie es verkauft haben, kann ein potentieller Käufer keine Probefahrt mehr auf öffentlichen Straßen unternehmen. Das ist nur mit einem angemeldeten Auto möglich, das über die nötige Versicherung und gültige Kennzeichen verfügt. Ist das Auto dagegen beim Verkauf noch angemeldet, kann der neue Besitzer damit gleich nach Hause fahren und braucht keine Überführungskennzeichen.
Nach der Abmeldung
Wie kann die Anschlussfinanzierung eines neuen Autos vollzogen werden?
Haben die Verbraucher ihr Auto verkauft und abgemeldet, weil Bedarf an einem größeren Auto besteht, ist die Finanzierung des neuen Wagens zu berücksichtigen. In derartigen Fällen hilft ein spezieller Kleinkredit für das Auto, der höhere Kosten deckelt.
Recht und Gesetz
Welche gesetzlichen und steuerlichen Richtlinien sind zu beachten?
- Finanzamt und Kfz-Versicherung werden von der Zulassungsstelle über die Abmeldung informiert.
- Mit den entwerteten Nummernschildern darf das Fahrzeug nur noch am Tag der Abmeldung gefahren werden. Bis 23.59 Uhr ist der Versicherungsschutz noch gültig.
- Für Wechselkennzeichen gilt: Sämtliche Fahrzeugpapiere und Kennzeichen müssen der Zulassungsstelle vorgelegt werden. Dann wird die Zulassung aufgehoben und die Abmeldung bestätigt.
Wann ist der Verwertungsnachweis zu erbringen?
Wird das Auto abgemeldet, ist es bis zu sieben Jahre außer Betrieb gesetzt. Falls Sie sicher sind, dass Sie das Fahrzeug auf keinen Fall wieder anmelden, können Sie eine endgültige Außerbetriebsetzung erwirken. Bringen Sie Ihr Auto zu einer zertifizierten Annahmestelle, bekommen Sie den Verwertungsnachweis. Diesen legen Sie der Zulassungsstelle vor.