Abfindung versteuern – Steuern sparen mit der Fünftel-Regelung

Irgendwann im Leben erwischt es wahrscheinlich jeden Arbeitnehmer: Der Arbeitgeber spricht die betriebsbedingte Kündigung aus. Dafür kann es viele Gründe geben, beispielsweise weil Abteilungen oder Filialen geschlossen werden oder der Umsatz gravierend zurückgegangen ist. Allerdings sind solche Kündigungen nur in einem sehr engen Rahmen wirksam.

Damit der künftige Ex-Arbeitnehmer sein gegebenes Recht auf Kündigungsschutz nicht gerichtlich einklagt, zahlen viele Arbeitgeber eine Abfindung. Im Gegensatz zur landläufigen Meinung ist die Zahlung einer Abfindung – einer einmaligen Sonderzahlung als Entschädigung für den verlorenen Arbeitsplatz – nicht gesetzlich geregelt und nicht verpflichtend. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung, deren Höhe Arbeitnehmer und Arbeitgeber individuell verhandeln. Da es sich aus Sicht des Gesetzgebers um eine Arbeitsentlohnung handelt, sollten Betroffene die Abfindung versteuern – und zwar in voller Höhe.

Da es sich aus Sicht des Gesetzgebers um eine Arbeitsentlohnung handelt, sollten Betroffene die Abfindung versteuern – und zwar in voller Höhe.
Da es sich aus Sicht des Gesetzgebers um eine Arbeitsentlohnung handelt, sollten Betroffene die Abfindung versteuern – und zwar in voller Höhe.

Die Abfindung in der Steuer

Dass Verbraucher eine Abfindung versteuern müssen, ist vielen Menschen nicht bewusst. Umso größer ist der Schock, wenn von der verhandelten Einmalzahlung ein Bruchteil beim Arbeitnehmer ankommt – weil das Finanzamt einen großen Teil davon einbehalten hat. Allerdings gibt es gemäß § 34 Abs.1 Satz 1, 2 Einkommenssteuergesetz (EStG) legale Möglichkeiten, die Steuerlast zu reduzieren. Schließlich handelt es sich nicht um eine reguläre Entlohnung für geleistete Arbeit, sondern um eine Entschädigung für entgangene oder entgehende Einnahmen.

Seit wann gibt es keine Freibeträge mehr auf Abfindungen?

Die Überraschung vieler Arbeitnehmer beim Blick auf den Kontoauszug kommt nicht von ungefähr, denn tatsächlich waren Abfindungen bis 2006 steuerfrei. Mit dem Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm vom 27.12.2005 ist eine steuerliche Begünstigung von Abfindungen seitens des Gesetzgebers nicht mehr vorgesehen. Da viele Arbeitnehmer durch eine hohe Abfindung von der Progression getroffen und unverhältnismäßig viele Steuern auf die Einmalzahlung entfallen würden, gilt diese Zahlung als außerordentliche Zahlung und unterliegt damit der so genannten Fünferregelung.

Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung?

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Zahlung einer Abfindung oder sonstige Sonderzahlungen wie das Weihnachtsgeld– auch nicht darauf, wie hoch die Einmalzahlung ausfallen soll. Stattdessen handelt es sich um eine Kulanz des Arbeitgebers, wobei viele eine solche Zahlung gerne leisten. Prozesse vor dem Arbeitsgericht kosten in der Regel mehr, sind langwierig und aufwändig. Die Höhe der Abfindung ist frei verhandelbar.

Berechnung
Als Richtlinie zur Berechnung wird meist diese Formel herangezogen: Dauer der Betriebszugehörigkeit in Jahren x einen halben Monatslohn (brutto) ergibt die Höhe der Abfindung. Nach dieser Formel erhält jemand, der zehn Jahre in der Firma angestellt war und 30.000 EUR pro Jahr verdient hat, insgesamt 12.500 EUR Abfindung – die natürlich zu versteuern sind.

In welchen Fällen besteht ein rechtlicher Anspruch auf eine Abfindung?

In wenigen Fällen ist die Zahlung einer Abfindung für den Arbeitgeber verbindlich, beispielsweise weil

  • eine Zahlung in aktuellen Tarifverträgen vereinbart wurde
  • die Zahlung in mit dem Betriebsrat vereinbarten Sozialplänen verankert wurde
  • oder entsprechende individuelle Vereinbarungen im Arbeitsvertrag vorliegen

Insbesondere der letzte Punkt tritt häufig bei Arbeitnehmern in Führungspositionen auf.

Wie muss der Verbraucher seine Abfindung versteuern?

Abfindungen sind vollständig steuerpflichtig und unterliegen der Einkommenssteuer bzw. der Lohnsteuer, bei der es sich um eine Sonderform der Einkommenssteuer handelt. Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann eine Steuerermäßigung erwirkt werden. Die so genannte Fünftel-Regelung (auch als Tarifermäßigung bezeichnet) wird nicht in jedem Fall gewährt.

Sind kleinere Abfindungen grundsätzlich steuerfrei?

Seit der gesetzlichen Neuregelung 2006 gibt es keinerlei Ausnahmen mehr. So muss der Arbeitnehmer auch eine kleine Abfindung versteuern, mit einer Ausnahme: Verdient der Arbeitnehmer im betreffenden Kalenderjahr insgesamt nicht mehr als 9.000 EUR, so fallen die Einkünfte unter den Grundfreibetrag und müssen nicht versteuert werden. Dabei sind alle Jahreseinkünfte zusammen zu rechnen – dazu zählen Arbeitslohn, Einkünfte aus einer freiberuflichen oder selbstständigen Tätigkeit, eventuelle Kapitalerträge und Mieteinnahmen sowie die Abfindung.

Abfindungen und Sozialversicherungsbeiträge

Grundsätzlich ist eine Abfindung in der Sozialversicherung unbegrenzt beitragsfrei. Das bedeutet, es müssen auf die Summe keinerlei Beiträge auf die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung geleistet werden. Diese Regelung gilt nur, wenn die Abfindung als Entschädigungszahlung für den Ausfall zukünftiger Verdienstmöglichkeiten aufgrund des Verlustes des Arbeitsplatzes gezahlt wird.

In den folgenden Ausnahmefällen unterliegt die Abfindung der Sozialversicherungspflicht, sodass die entsprechenden Beiträge darauf entrichtet werden müssen:

  • wenn das Beschäftigungsende durch ein Arbeitsgericht festgelegt wurde
  • wenn es sich bei der Zahlung nicht um eine Abfindung, sondern um rückständiges Arbeitsentgelt handelt
  • im Falle einer zuvor erfolgten Freistellung (z. B. wenn eine fristlose in eine fristgerechte Kündigung umgewandelt wird)
  • bei einer Abfindung in einem fortbestehenden Beschäftigungsverhältnis
  • wenn sich der Arbeitnehmer nach seinem Austritt aus dem Unternehmen selbst freiwillig krankenversichert

Wird im Rahmen eines so genannten Minijobs eine Abfindung gezahlt, bleibt diese beitragsfrei.

Die Fünftel-Regelung als Steuervorteil

Die Fünftel-Regelung im Detail

Sofern die gezahlte Abfindung gemäß § 24 Nr. 1 EStG eine Entschädigung für entgangenen Arbeitslohn sowie dadurch im Veranlagungsjahr ungewöhnliche Zusammenballung von Einkünften erfolgt, kann die Fünftel-Regelung angewendet werden. Diese ermöglicht eine Steuerersparnis, sodass mehr von der Abfindung übrigbleibt.

Was bedeutet Fünftel-Regelung?

Bei der Fünftel-Regelung verteilt das Finanzamt die Abfindung rechnerisch auf fünf Jahre. Das hat zur Folge, dass die Steuerlast deutlich niedriger ausfällt als wenn die Einmalzahlung als normales Einkommen innerhalb desselben Veranlagungsjahres versteuert wird.

Das Finanzamt geht bei der Anwendung der Fünftel-Regelung wie folgt vor:

  • Zunächst wird der so genannte Steuerbetrag 1 ermittelt: Das zu versteuernde Einkommen ohne außerordentliche Einkünfte
  • Ermittlung Steuerbetrag 2: Erhöhung des Steuerbetrages 2 um ein Fünftel der außerordentlichen Einkünfte
  • Ermittlung Steuerbetrag 3: Verfünftfacher Differenzbetrag zwischen Steuerbetrag 1 und 2 als ermäßigte Einkommensteuer für die Abfindung
  • Festsetzung der zu zahlenden Steuer für das Veranlagungsjahr: Summe der Steuerbeträge 1 und 3

Abfindung versteuern: Voraussetzungen für die Fünftel-Regelung

Damit die Fünftel-Regelung greifen kann, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:[/p]

  • Es handelt sich um eine Entschädigung im Sinne des § 24 Nr. 1 EstG
  • Vorliegen einer Zusammenballung von Einkünften im Veranlagungsjahr

Können diese Bedingungen nicht erfüllt werden, versteuert das Finanzamt die Abfindung im selben Veranlagungsjahr und wie normalen Arbeitslohn.

Abfindung als Entschädigung

Eine Abfindung gilt nur dann als Entschädigung, wenn sie anstelle der geschuldeten Leistung (in diesem Fall der Arbeitslohn) gezahlt wird und auf einem anderen Rechtsgrund als dem Arbeitsvertrag beruht. Diese Funktion übernimmt beispielsweise ein Aufhebungsvertrag. Des Weiteren darf die Abfindung nicht als Abgeltung bereits erworbener Ansprüche genutzt werden. In diesem Fall gilt sie rechtlich wie der übliche Arbeitslohn mit den entsprechenden Abzügen für Steuern und Sozialabgaben.

Relevante Kriterien für die Zusammenballung von Einkünften

Eine gezahlte Abfindung erhöht das zu versteuernde Einkommen auf einen Schlag so stark, dass der betroffene Arbeitnehmer im Veranlagungsjahr einem für seine sonstigen Verhältnisse ungewöhnlich hohen Steuertarif unterliegt. Diese Zusammenballung von Einkünften ist ungerecht, da es sich um einen Ausnahmefall handelt. Aus diesem Grund sieht der § 34 Abs.1 Satz 1, 2 EStG eine steuerliche Besserstellung in Form einer Steuererleichterung für Arbeitnehmer vor, die die genannten Voraussetzungen erfüllen.

Diese Regelung gilt nur, wenn die gezahlte Abfindung höher ist als der durch die Beendigung des Arbeitsvertrages entgangene Lohn. Senken sich die Einkünfte trotz Entschädigung ab, gilt die Voraussetzung als nicht erfüllt.

Wie sollte der Arbeitnehmer in der Steuererklärung vorgehen, um von der Fünftel-Regelung Gebrauch zu machen?

Zunächst einmal nimmt die Abführung der zu zahlenden Steuern der künftige Ex-Arbeitgeber vor. Dieser prüft auch, ob der Arbeitnehmer die erforderlichen Voraussetzungen für die Anwendung der Fünftel-Regelung erfüllt. Das bedeutet, dass der Arbeitsnehmer den Nettobetrag überwiesen bekommt, von dem in der Regel nichts mehr abgeführt werden muss. Nachforderungen seitens der Krankenkassen beziehungsweise des Finanzamtes sind möglich.

Im Rahmen der jährlichen Steuererklärung muss der Arbeitnehmer die Abfindung angeben. Dies erfolgt in der Anlage N unter dem Punkt Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Jahre. Zugleich sollten sämtliche Unterlagen zur Abfindungsregelung zusammen mit der Steuererklärung eingereicht werden. Damit kann das Finanzamt im Nachhinein prüfen, ob der Arbeitgeber die Fünftel-Regelung angewandt hat.

Der Steuervorteil am Beispiel

Die Berechnung der Fünftel-Regelung erscheint Laien kompliziert. Aus diesem Grund verdeutlicht die folgende Beispielrechnung das Prinzip und verdeutlicht, wie hoch die Steuerersparnis ausfällt:

Ausgangspunkt:
Max Mustermann, 35 Jahre alt, ledig und kinderlos, verliert aus betrieblichen Gründen seinen Arbeitsplatz. Bislang hat er dort jährlich 30.000 Euro brutto verdient und erhält eine Abfindung in Höhe von 10.000 EUR. Nachdem die möglichen Aufwendungen wie Sonderausgaben, Werbungskosten und die Pendlerpauschale von seinem Gesamteinkommen abgezogen wurden, verbleibt ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 30.000 Euro. Dieses wird nach der Fünftel-Regelung veranlagt.

Zunächst wird als Steuerbetrag 1 die Einkommenssteuer für das Einkommen ohne die Abfindung als außerordentliche Einkünfte ermittelt.

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Nun erfolgt die Berechnung des Steuerbetrags 2, indem das Einkommen um ein Fünftel der Abfindung erhöht wird. Daraus wiederum wird die Einkommenssteuer berechnet.

[table id=108 /]

Im dritten Schritt erfolgt die Berechnung des Differenzbetrages sowie der ermäßigten Steuer für die Abfindung.

[table id=109 /]

Zum Schluss wird die Einkommenssteuer für das Jahr der Abfindung aus dem ersten und dem dritten Betrag errechnet.

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Letztendlich bringt die Fünftel-Regelung in diesem Beispiel rund 200 Euro Ersparnis.

Finanzierungsmöglichkeiten

Arbeitslosigkeit kann schnell zu finanziellen Problemen führen. Vor allem dann, wenn wichtige Kredite aufgrund des fehlenden Einkommens nicht mehr bedient werden können. Nicht jeder hat die Rücklagen, um die weiterhin fälligen Raten fürs Haus oder für das Auto zu zahlen.

Wie kann ein finanzieller Engpass überbrückt werden?

Ein solcher finanzieller Engpass lässt sich schnell und unkompliziert mit einem Schnellkredit überbrücken. Der Antrag wird papierlos per WebIDent-Verfahren ausgefüllt. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, kann das Geld innerhalb von 60 Minuten auf das Konto überwiesen vwerden.

Besonderheiten

Nun läuft eine betriebsbedingte Kündigung nicht immer reibungslos ab. Muss ein Arbeitnehmer seine Abfindung versteuern, sind wichtige Sonderregelungen zu beachten.

Abfindung versteuern: Die Ratenzahlung

Dazu gehört, dass die Abfindung innerhalb eines Kalenderjahres ausgezahlt werden muss – eine Aufteilung über mehrere Jahre ist möglich, allerdings entfällt in diesem Fall die Fünftel-Regelung. Trotzdem kann der Arbeitgeber die Zahlung in Raten durchführen, sofern diese vollständig innerhalb des Veranlagungszeitraumes erfolgt.

Hinweis
Wer eine hohe Abfindung erhält, spart durch die Aufteilung der Zahlung auf mehrere Jahre Einkommenssteuer. Schließlich ist die Steuerersparnis marginal und wird geringer, je höher die Abfindung ist.

Die Nutzung eines Firmenwagens oder einer betrieblichen Wohnung

Neben der Abfindung kann der Arbeitgeber in geringem Umfang Zusatzleistungen erbringen, beispielsweise für eine Übergangszeit aus Gründen der sozialen Fürsorge. Dabei kann es sich um die immer befristete Weiternutzung des Dienstwagens, der Übernahme von Versicherungsbeiträgen oder Zahlungen für die Altersvorsorge handeln.

Wie können Abfindungen außerdem günstig versteuert werden?

Wird die Kündigung zum Ende des Jahres wirksam, kann der Auszahlungsbetrag auf zwei Jahre aufgeteilt werden. Somit können die anfallenden Steuerbeträge geringgehalten und aufgeteilt werden. Diese Vorgehensweise empfiehlt sich, wenn die Abfindung besonders hoch ausfällt und die Steuern durch die Progression ungewöhnlich hoch. Eine Zahlung der Abfindung in Raten kann beim Steuern sparen helfen. In diesen Fällen greift die so genannte 10-Prozent-Grenze der Finanzverwaltung.