Während bei den privaten Krankenkassen die Mitgliederzahlen stagnieren oder gar die Mitglieder schwinden, erfreuen sich private Zusatzversicherungen immer größerer Beliebtheit. Immer mehr gesetzlich Versicherte nutzen die Möglichkeit, sich über den Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung Leistungen auf dem Niveau derer für Privatpatienten zu sichern. Private Krankenversicherungen (PKV) bieten hierfür in der Regel Zusatztarife an, die gezielt auf den Leistungslücken der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) aufbauen. Mittlerweile generieren PKVs rund ein Fünftel ihrer Beitragseinnahmen über diese Schiene.
Wer sich umsieht, findet eine Vielzahl von Anbietern, die die unterschiedlichsten Zusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte offerieren. Die Bandbreite reicht von der Zahnzusatzversicherung über den Zusatzschutz bei Krankenhausaufenthalten, Krankentagegeld bis hin zum Pflegezusatzschutz. Nicht jeder dieser zusätzlichen Versicherungstarife ist dabei wirklich sinnvoll. Dieser Beitrag soll bei der Entscheidung helfen, welche der zahlreichen Zusatzversicherungen wirklich wichtig sind und tatsächlich in Betracht gezogen werden sollten und welche eigentlich überflüssig sind.
Wann sind private Zusatzversicherungen von Vorteil?
Als Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse genießen Versicherte in jedem Falle eine Grundversorgung, die im Krankheitsfall eine übliche Behandlung garantiert. Geht der Behandlungsbedarf allerdings über das normale Maß hinaus oder werden besondere Anforderungen an den behandelnden Arzt gestellt, zahlt die GKV meist nicht, denn gesetzliche Krankentarife sind dafür nicht ausreichend. Wer dennoch in den Genuss solcher Leistungen gelangen möchte, muss diese oft selbst bezahlen.
Vielfach ist hier ein Schutz über Zusatzversicherungen möglich und sinnvoll. Über eine Krankenzusatzversicherung lässt sich eine relativ günstige Grundversorgung mit individuellem Versicherungsschutz unter Begrenzung der Versicherungsprämie kombinieren.
Einzelversicherung oder individuelles Kombi-Versicherungspaket?
Zusatzversicherungen können je nach Versicherer sowohl als Einzelvertrag abgeschlossen werden, aber auch als modulare Paketlösung gebucht werden. Dabei werden verschiedene Tarife sinnvoll in einem Leistungspaket kombiniert, wobei der Versicherungsnehmer selbst wählen kann, welchen Zusatzschutz er konkret in Anspruch nehmen will. Bei anderen Versicherern wählt der Kunde zwischen abgestuften Leistungspaketen, die einen Standard-, Erweiterungs- oder Premium-Zusatzschutz bieten.
Paketangebote sind in der Regel deutlich günstiger als die Buchung einzelner Zusatzleistungen. Wer sich für Zusatzversicherungen entschließt, sollte allerdings beachten, dass – je nach Art der Versicherung und des Versicherers – oft Wartezeiten zwischen drei und acht Monaten einzuhalten sind, ehe zum ersten Mal der Leistungen aus der Zusatzversicherung fließen.
Die wichtigsten privaten Zusatztarife in der Übersicht
Zu den beliebtesten Zusatztarifen gehören unter anderem:
- Ambulante Kranken-Zusatzversicherungen
- Private Zahn-Zusatzversicherungen
- Stationäre Zusatzversicherungen für den Aufenthalt im Krankenhaus
Ambulante Zusatztarife werden praktisch von allen privaten Krankenversicherungen angeboten. Je nach Anbieter können diese unter anderem folgende wichtige Leistungen enthalten:
- Übernahme der Kosten für Brillen und Kontaktlinsen:
Brillenkosten werden von der GKV normalerweise nur bei Minderjährigen und Personen übernommen, die an extremer Sehschwäche leiden.
- Kostenübernahme für Hörgeräte:
Hier zahlen gesetzliche Kassen oft nur bestimmte Festbeträge, die selten kostendeckend sind.
- Übernahme der Zuzahlungen für Medikamente:
Mitglieder in der GKV müssen bei verschreibungspflichtigen Medikamenten Zuzahlungen leisten
- Heilpraktiker und diverse alternativmedizinische Behandlungen:
Die Kosten hierfür werden nur in Ausnahmefällen von den gesetzlichen Kassen übernommen. Für Vorsorgeuntersuchungen und Präventivmaßnahmen zahlen GKVs lediglich im Rahmen ihres Leistungskatalogs. Darüber hinausgehende Leistungen sind als IGEL-Leistungen vom Patienten zu tragen. Auch hier kann eine Zusatzversicherung hilfreich sein, die die Kosten für darüber hinaus durchgeführte Maßnahmen übernimmt.
Die privaten Zahnzusatzversicherungen leisten Zahlungen für höherwertigen Zahnersatz bei Kronen oder Brücken oder auch für teure Implantate. Da in diesem Bereich von den GKVs nur sehr geringe Zuschüsse gezahlt werden, die oft nur einen kleinen Teil der realen Kosten abdecken, macht der Abschluss einer Zahnzusatzpolice in vielen Fällen wirklich Sinn. Allerdings gilt auch hier eine längere Wartezeit, bis Leistungen gezahlt werden. Wer also schon mit Zahnweh Zusatzversicherungen abschließt, der wird ganz sicher enttäuscht werden. Auch sollten beim Abschluss alle relevanten Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Wie man den Zahnersatz trotzdem finanzieren kann gibt es in dem Artikel zum Zahnersatzkosten finanzieren.
Der Krankenhauszusatzschutz
Während Privatpatienten in Ein- bzw. maximal Zweibettzimmern betreut werden, müssen sich Kassenpatienten ihr Krankenhauszimmer nicht selten mit zwei, drei oder gar mehr Patienten teilen. Mit einem Zusatztarif genießen Patienten bei Krankenhausaufenthalten einen Versicherungsschutz wie Privatpatienten. Das umfasst sowohl die Unterbringung in der Klinik, als auch den Anspruch auf eine Chefarztbehandlung, nicht jedoch die Behandlung in einer teuren Privatklinik.
Daneben gibt es noch eine ganze Reihe weiterer Zusatzversicherungen, die beispielsweise ein Krankenhaustagegeld oder ein Krankentagegeld absichern, den Auslandsreisekrankenschutz verbessern oder als Pflegezusatzschutz im Zusammenhang mit der Pflege anfallende Zusatzkosten decken sollen.
Nicht immer erfolgt die komplette Kostenübernahme!
Bei den einzelnen Anbietern und Tarifen existieren deutliche Unterschiede im Leistungsumfang und Erstattungsniveau. Während einige PKVs in manchen Bereichen die kompletten Kosten erstatten, sind Leistungen bei anderen entweder von der Höhe der Leistung als auch von der Dauer limitiert. In vielen Fällen – insbesondere bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz – wird nur ein bestimmter Prozentsatz erstattet, so dass ein Eigenanteil zu erbringen ist. Bei anderen wiederum erfolgt die Kostenerstattung auf den Differenzbetrag zwischen der gesetzlichen Leistung und den tatsächlich anfallenden Kosten.
Bei der Wahl der Zusatzversicherung sollten gesetzlich Versicherte jedoch besondere Aufmerksamkeit walten lassen und penibel vergleichen.