Garantie, Gewährleistung, Widerruf: Was Kunden wissen sollten

Online Shopping ist einfach und bequem. Man stöbert zu Hause im Onlineshop, wählt die Lieblingsartikel und bestellt per Mausklick. Nach wenigen Tagen wird das Gewünschte geliefert. Jedoch kommt es immer wieder vor, dass gekaufte Artikel nicht den Erwartungen entsprechen oder falsche bzw. fehlerhafte Waren geliefert werden. Einige weisen vielleicht bereits beim Auspacken Mängel auf oder lassen wichtige Eigenschaften vermissen, während andere vielleicht nach kurzer Zeit ihren Dienst quittieren und kaputt gehen. In solchen Fällen sind Kunden abgesichert. Doch wann greifen Gewährleistung oder Garantie? Wann ist ein Widerruf möglich und welche Regelungen gelten für die Rücksendung?

Dieser Beitrag soll Antworten auf solche Fragen geben und gleichzeitig noch einmal auf die im Sommer dieses Jahres bevorstehende Änderung des Widerrufsrechts eingehen.

Das Widerrufsrecht bei Online Bestellungen

Im Online-Handel gilt ein gesetzliches Widerrufsrecht für die Dauer von 14 Tagen nach Erhalt der Ware. Innerhalb dieser Frist dürfen Waren ohne Angabe von Gründen an den Händler zurückgesendet werden. Dadurch soll Kunden die Möglichkeit gegeben werden, gekaufte Waren einer Prüfung zu unterziehen, wie es in der Filiale vor Ort ebenfalls möglich wäre. Dabei gilt es zu beachten, dass zurückgesendete Artikel keine deutlichen Gebrauchsspuren aufweisen dürfen und keine Siegel entfernt wurden. Kleidung kann demnach anprobiert und technische Geräte zum Testen bestimmungsgemäß in Betrieb genommen werden.

Vom Widerrufsrecht ausgenommen sind:

  • Artikel, die nach Kundenwünschen angefertigt oder zusammengestellt werden. Dies können Artikel wie Fotogeschenke, individualisierte Parfümmischungen o.ä. sein.
  • Zeitungen und Zeitschriften
  • diverse Software, Downloads oder aktivierte Guthabenkarten
  • leicht verderbliche Güter wie frische Lebensmittel

Für im Rahmen des Widerrufsrechts zurückgesendete Waren bis zu einem Warenwert von 40€ trägt der Kunde die Rücksendekosten. Übersteigt der Wert den Betrag von 40€ übernimmt diese gegenwärtig noch der Händler.
Einige Händler fassen im Rahmen ihres Serviceangebots die Regelungen des gesetzlichen Widerrufs weiter und bieten beispielsweise verlängerte Widerrufsfristen von bis zu 100 Tagen und mehr oder auch die grundsätzliche Übernahme der Rücksendekosten.

GarantieÄnderungen des Widerrufsrechts ab Juni 2014

Das Widerrufsrecht tritt am 13.Juni 2014 eine einheitliche EU-Verbraucher-Richtlinie (VRRL) in Kraft. Dadurch ergeben sich für Verbraucher, wie auch für Händler einige einschneidende Veränderungen bezüglich des Widerrufsrechts und der Retourenabwicklung.

Garantie und Gewährleistung

Diese beiden Begriffe werden bei vielen Menschen immer noch synonym verwendet, obwohl sie sich doch in ihrer Bedeutung deutlich unterscheiden.

Gewährleistung

Grundsätzlich gilt: Die Gewährleistung ist die gesetzlich verankerte Pflicht des Herstellers bzw. Verkäufers, einen Artikel oder ein Werk in mangelfreiem Zustand abzuliefern.

  1. Danach haftet ein Verkäufer grundsätzlich für sämtliche Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch in den Fällen, in denen sich diese erst zu einem späteren Zeitpunkt herausstellen. Voraussetzung für die gesetzliche Gewährleistung ist also, dass ein tatsächlicher Mangel vorliegt und die Ware somit nicht im beim Kauf zugesicherten Zustand ist.
  2. Die Gewährleistung gilt bei Neuwaren einheitlich für 24 Monate ab Übergabe der Ware an den Empfänger. Dabei kommt es allerdings nach 6 Monaten zur Umkehr der Beweislast. Während in den ersten sechs Monaten automatisch davon ausgegangen wird, dass der Mangel bereits bei Lieferung bestand, liegt der Nachweis nach dieser Frist beim Kunden.
  3. Im Rahmen der Gewährleistung entscheidet der Händler in seinen AGB, ob mangelhafte Waren zunächst nachzubessern sind oder ob eine Auszahlung des Kaufpreises erfolgt. Natürlich sind hier Art und Beschaffenheit der Produkte von ausschlaggebender Bedeutung.
  4. Verkürzte Gewährleistungsfristen sind nur bei Gebrauchtwaren zulässig und ein Ausschluss der Gewährleistung lediglich bei Kaufverträgen von Privat an Privat möglich.

Garantie

  1. Im Gegensatz zur gesetzlichen Gewährleistung handelt es sich bei der Garantie grundsätzlich um eine freiwillige Leistung des Herstellers bzw. in einigen Fällen des Händlers.
  2. Der Garantiegeber legt dabei sowohl die Fristen als auch die Bedingungen fest. So ist es möglich, dass die Garantie nur auf bestimmte Teile oder Komponenten begrenzt ist oder auch für verschiedene Komponenten und Eigenschaften unterschiedliche Fristen gelten.
  3. Wenn nicht ausdrücklich in den Garantiebedingungen festgehalten, haben Kunden im Garantiefall auch keinen Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises, sondern lediglich auf Reparatur oder Ersatz.

B-Ware und „refurbished“ Produkte

Beim Stöbern durch die Onlineshops fallen immer wieder die Begriffe B-Waren oder „refurbished“ auf. Worum es sich dabei handelt, was es beim Kauf solcher Produkte zu beachten gibt und welche Bestimmungen für B-Waren oder wiederaufbereitete Artikel gelten, erfahren Sie in einem späteren Beitrag an dieser Stelle.