Verhalten bei einem Unfall – Verhaltenstipps für den Notfall

Keine Absicherung der Unfallstelle oder fehlende Angaben bei der Versicherung – das richtige Verhalten bei einem Unfall will gelernt sein. Da ein Verkehrsunfall einen kühlen Kopf erfordert, hilft es, sich vorab mit der Situation auseinanderzusetzen.

Welches Verhalten ist bei einem Unfall notwendig und angebracht?
Muss immer die Polizei gerufen werden?
Was ist das korrekte Verhalten bei einem Unfall, wenn man mit dem Mietwagen unterwegs ist?

Die wichtigsten Maßnahmen nach einem Unfall

Welche Schritte sind nach einem Unfall zu tun?

So tief der Schock auch sitzen mag, nach einem Unfall ist schnelles Handeln geboten.

Keine Absicherung der Unfallstelle oder fehlende Angaben bei der Versicherung – das richtige Verhalten bei einem Unfall will gelernt sein.
Keine Absicherung der Unfallstelle oder fehlende Angaben bei der Versicherung – das richtige Verhalten bei einem Unfall will gelernt sein.

1. Die Unfallstelle sichern
Die Unfallstelle muss für andere Verkehrsteilnehmer sichtbar sein, damit keine weiteren Personen und Fahrzeuge zu Schaden kommen. Wenn möglich, muss das Fahrzeug am Fahrbahnrand geparkt und die Warnblinkanlage eingeschaltet werden. In der Nacht gilt: Je sichtbarer die Unfallstelle ist, desto besser. Daher sollten die Fahrzeuglichter zusätzlich angeschaltet werden. Danach wird die Warnweste angelegt und das Warndreieck richtig platziert. Die anderen Fahrzeuginsassen sollten auf keinen Fall im Fahrzeug verbleiben und sich bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte an eine möglichst sichere Stelle begeben. Grundsätzlich wird das Warndreieck in hundert Metern Abstand zur Unfallstelle aufgestellt. Auf der Autobahn sind aufgrund der höheren Geschwindigkeiten 200 Meter der Richtwert. Per Handzeichen können andere Verkehrsteilnehmer aufgefordert werden, langsamer zu fahren. Auch wenn Autofahrer die Pflicht haben, eine Unfallstelle abzusichern und Hilfe zu leisten: Das korrekte Verhalten bei einem Unfall bedeutet, sich selbst und andere nicht in Gefahr zu bringen. Wenn ein Fahrzeug Benzin verliert oder der Unfall sich mitten auf der stark befahrenen Autobahn ereignet hat, ist es besser, unverzüglich den Notruf zu wählen. Das Warndreieck sollte trotzdem platziert werden.

2. Erste Hilfe
Der Rettungsleitstelle muss unter der Nummer 112 so genau wie möglich beschrieben werden, wo sich der Unfall ereignet hat. Auf der Autobahn sind die letzte passierte Ausfahrt sowie die Fahrtrichtung maßgeblich. Damit die Helfer sich auf die Situation einstellen können, hilft eine Schilderung des Unfallhergangs, die Art und Anzahl der beteiligten Fahrzeuge sowie die Anzahl der Verletzten. Sollte es aufgrund des Eigenschutzes nicht möglich sein, die Anzahl der am Unfall beteiligten zu bestimmen, sollte übermittelt werden, wie viele Fahrzeuge betroffen sind.

Maßgeblich sind vier W-Fragen:

  • Wer ruft an?
  • Wo ist die Unfallstelle?
  • Was ist passiert?
  • Wie viele Personen sind verletzt?

Bis zum Eintreffen des Rettungswagens ist es wichtig, den Verletzten Zuspruch zu geben und sie zu informieren, dass der Notarzt unterwegs ist. Bei Bedarf kann eine Rettungsdecke über die Verletzten ausgebreitet und weitere Erste Hilfe-Maßnahmen durchgeführt werden. Nach Möglichkeit sollten die Verunfallten so wenig wie möglich bewegt, beziehungsweise umgelagert werden.

3. Die Polizei rufen
Die Versorgung der Opfer hat Priorität. Sobald alle Verletzten provisorisch versorgt sind, muss die Polizei zur Unfallstelle gerufen werden, denn nur so kann eine detaillierte Unfallaufnahme gewährleistet werden. Die beteiligten Fahrzeuge und die entstandenen Schäden werden durch die Polizei gelistet und fotografiert. Auch die Kollisionsspuren auf den Unfallfahrzeugen werden einer Analyse unterzogen. Weiterführende Berechnungen, die den Unfallhergang und das Verhalten bei dem Unfall genau erfassen, werden von den Beamten später durchgeführt, ebenso die Zeugenbefragungen von allen, die aktuell nicht vernehmungsfähig sind. Bei Unfällen ohne Verletzte stellt sich oft die Frage, ob die Polizei gerufen werden muss. Ist der Schaden groß oder besteht der Verdacht, dass einer der am Unfall Beteiligten Alkohol oder Drogen konsumiert hat, sollten die Beamten hinzugezogen werden. In diesem Fall droht außerdem ein kostspieliger MPU-Test. Fährt ein am Unfall Beteiligter einen Wagen mit einem ausländischen Kennzeichen, sollte ebenfalls die Polizei informiert werden, da die Schadensregulierung andernfalls zu Problemen führen kann. Bei Bagatellschäden wird die Polizei nicht kommen, es sei denn, es entsteht Streit über die Schuldfrage.

4. Beweisfotos sichern
Falls die Polizei nicht ausrückt, müssen die Beweise selbst gesichert werden. Der Unfallort sollte aus verschiedenen Richtungen und Perspektiven fotografiert werden. Dabei sollte mindestens ein Bild aus einer erhöhten Position aufgenommen sein. Als Referenzwert für Entfernungen bietet es sich an, ein Lineal oder einen Meterstab mit abzufotografieren. Bremsspuren, Splitter oder abgebrochene Fahrzeugteile gehören ebenfalls abgelichtet, genauso die Papiere des Unfallgegners. Grundsätzlich ist alles hilfreich, womit später der Unfallhergang dokumentiert werden kann. Mit dem Smartphone lassen sich unkompliziert Beweise sichern. Ist das nicht zur Hand oder beschädigt, kann alternativ von Hand eine Skizze angefertigt werden.

5. Dokumentation des Unfalls
Viele Automobilclubs haben ihre Mitglieder mit vorgedruckten Unfallprotokollen versorgt, doch letztendlich ist egal, worauf die gesammelten Daten notiert werden.

Dokumentiert und von allen am Unfall beteiligten Personen unterschrieben werden müssen folgende Angaben:

  • Datum, Uhrzeit und genauer Ort des Unfalls
  • Name, Anschrift, Telefonnummer und Autokennzeichen des Unfallgegners
  • Falls der Fahrer nicht der Fahrzeughalter ist: Daten aus dem KFZ-Schein
  • Name, Anschrift und Telefonnummer von Zeugen
  • Aktenzeichen und Anschrift der den Unfall aufnehmenden Polizeidienststelle
  • Versicherer des Unfallgegners und, falls zur Hand, dessen Versicherungsnummer
  • Schäden am Fahrzeug sowie eventuell weitere Sachschäden

6. Am Unfallort bleiben
Wenn keine Polizei eingeschaltet wird, was bei Bagatellschäden meist der Fall ist, ist es das falsche Verhalten bei einem Unfall, einfach Gas zu geben. Dreißig Minuten muss gewartet werden, wenn ein parkendes Auto beschädigt wurde. Kommt der Halter des Fahrzeugs nicht, sollten die Daten an dem anderen Fahrzeug befestigt und gleichzeitig die nächste Polizeidienststelle informiert werden. Der berühmte Zettel unter dem Scheibenwischer alleine reicht nicht aus.

7. Den Unfall der Versicherung melden
Wer einen Schaden am Fahrzeug bei seiner Versicherung geltend machen will, muss binnen einer Woche Meldung erstatten. Bei Unfällen mit tödlichem Ausgang beträgt die Frist nur 48 Stunden.[h2] Verhaltenstipps am Unfallort

Wie sollten sich Betroffene eines Verkehrsunfalls am Unfallort verhalten?

Auch wenn klar ist, wer den Unfall verursacht hat – zum korrekten Verhalten bei einem Unfall gehört es, keine pauschalen Schuldbekenntnisse abzugeben. Andernfalls kann es erheblichen Ärger mit der Versicherung geben. Von dieser ist die Zustimmung notwendig, bevor eine Schuld ganz oder teilweise anerkannt wird. Im Unfallprotokoll darf daher nur der Unfallhergang an sich geschildert sein. Vor der Unterschrift muss genau gegengelesen werden. Auch ein Verwarnungsgeld sollte nicht ohne weiteres akzeptiert werden, da es sich dabei teilweise um ein Schuldeingeständnis handelt. Ausnahmen bilden ganz eindeutige Fälle. Wenn die Polizei kommt, kann es für spätere Rückfragen hilfreich sein, die Nummer und den Namen des ermittelnden Beamten zu notieren.

Welches Verhalten sollte am Unfallort vermieden werden?

Diese Reaktionen helfen nicht weiter:

  • Nichtstun: Viele bleiben im Notfall untätig, weil sie Angst haben, dem Verletzten noch mehr Schaden zuzufügen. Dabei ist jede Art der Ersten Hilfe besser als Untätigkeit. Unterlassene Hilfeleistung erfüllt zudem einen Straftatbestand.
  • Kopfloses Helfen: Die Unfallstelle muss zunächst abgesichert werden. Denn so sind alle Beteiligten weniger gefährdet. Bei nicht korrektem Verhalten bei einem Unfall droht ein Bußgeld von bis zu 300 Euro.
  • Beweise wegbewegen: Das beschädigte Auto bleibt wenigstens solange an seiner Position, bis Fotos oder eine Kreidezeichnung angefertigt sind. Danach müssen verunfallte Fahrzeuge entfernt werden, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.

In welchen Fällen sind Zeugen zu einer Aussage verpflichtet?

Zeugen können wichtige Angaben zum Ablauf eines Unfalls machen. Wer eine Vorladung zur Aussage bekommt oder von der Polizei aufgefordert wird, Angaben zu machen, sollte dieser Pflicht umfassend und wahrheitsgemäß nachkommen. Die Aussage darf nur verweigert werden, wenn es sich bei dem Unfallverursacher um einen Ehepartner, Verlobten oder eine Person handelt, die in gerader Linie verwandt oder verschwägert ist. Zeugen machen sich nicht strafbar, wenn sie den Unfallort verlassen, ohne ihre Personalien zu hinterlassen. Handelt es sich um Fahrerflucht, ist das korrekte Verhalten bei einem Unfall wichtig. Laut § 323c StGB macht sich derjenige, der keine Hilfe leistet, strafbar. Zeugen müssen aktiv werden, wenn es zumutbar ist.

Schadensregulierung: Die Versicherung

Wie ist die Versicherung zu informieren?

Das richtige Verhalten bei einem Unfall besteht darin, die Versicherung so schnell wie möglich zu informieren. In den Unterlagen ist ohnehin fast immer der Passus der Informationspflicht vermerkt. Die meisten Versicherer bieten für Unfälle eine eigene Schadenshotline an, die rund um die Uhr erreichbar ist. Unfallverursacher sollten so schnell wie möglich Kontakt aufnehmen. Welche Frist für die Meldung zu beachten ist, muss im Einzelfall der Police entnommen werden. Zwar gilt in der Regel die Wochenfrist, doch manche Versicherer haben abweichende Bestimmungen. Hier hilft ein Blick in die Vertragsunterlagen. Wer den Unfall nicht verursacht hat, informiert sowohl die eigene Versicherung als auch die des Unfallgegners. Dessen Versicherung wird alle notwendigen Schritte in die Wege leiten, damit der Schaden am Fahrzeug reguliert werden kann. Es gilt: Die gegnerische Haftpflichtversicherung übernimmt den Schaden des Unfallopfers. Ist die nicht bekannt, hilft der Zentralruf der Autoversicherer. Den Schaden des Fahrers, der an dem Unfall Schuld war, fällt in den Zuständigkeitsbereich der Kaskoversicherung. Damit der Versicherungsschaden bearbeitet werden kann, muss der Europäische Unfallbericht ausgefüllt und unterschrieben an den Versicherer geschickt werden. Dieses Formular stellen die meisten Anbieter zum Download auf ihrer Homepage bereit. Falls der Unfallgegner im Ausland versichert ist, sollte zusätzlich das Deutsche Büro Grüne Karte in Hamburg eingeschaltet werden. Bei Fahrerflucht hilft der Verein Verkehrsopferhilfe e. V. weiter. Wer erst kürzlich den Führerschein finanziert hat und sich noch in der Probezeit befindet, kann nach einem Unfall mit höheren Versicherungsbeiträgen rechnen.

Auf einen Blick:

  • Den Unfall binnen einer Woche der Versicherung melden, bei Unfällen mit Todesfolge gilt eine Frist von 48 Stunden
  • Das Formular Europäischer Unfallbericht ausgefüllt und unterschrieben an die Versicherung senden, zusammen mit Fotos und anderen Dokumentationen
  • Falls die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners unbekannt ist: Der Zentralruf der Autoversicherer kann die Daten bereitstellen.
  • Kommt der Unfallgegner aus dem Ausland: Das Deutsche Büro Grüne Karten kontaktieren

Kosten und Gebühren

Wie können eventuelle Mehrkosten finanziert werden?

Selbst der beste Versicherungsschutz deckt nicht alle Mehrkosten ab, die durch einen Unfall entstehen. Wenn der Schaden am Fahrzeug ein tiefes Loch in die Kasse reißt, kann ein Mikrokredit helfen, wieder Herr der Lage zu werden. Bewilligung und Auszahlung von Summen zwischen 100 und 3000 Euro passieren innerhalb einer Stunde. Die Rückzahlung erfolgt bequem in Raten zwischen einem und sechs Monaten.

Besonderheiten

Was sollte bei einem Unfall mit einem Mietwagen beachtet werden?

Besonders mit dem Mietwagen ist ein richtiges Verhalten bei einem Autounfall unabdingbar. Es sollte immer auf die Polizei bestanden werden, die einen Unfallbericht anfertigt. Fehlt der, greift eventuell der Versicherungsschutz für den Mietwagen nicht. Danach muss die Verleihfirma informiert werden, die alle weiteren Schritte und gegebenenfalls einen Ersatzmietwagen mit dem Kunden bespricht. Wer ein Angebot ohne Selbstbeteiligung gebucht hat, zahlt bei einem Unfall nichts. Die Höhe der Selbstbeteiligung variiert bei den einzelnen Anbietern zwischen 250 und 2500 Euro. Urlauber, die einen Mietwagen gebucht haben, können sich in der Regel darauf einstellen, die Kaution nicht wieder zu sehen, wenn die Buchung eine Selbstbeteiligung beinhaltet.