Steuererklärung für Selbstständige: Steuertipps für Unternehmer

Das deutsche Steuersystem ist komplex. Eine Steuererklärung für Selbstständige ist daher mit einigen Schwierigkeiten besetzt. Dabei ist es wichtig, nicht nur den gesetzlichen Steuerverpflichtungen korrekt nachzukommen, sondern auch zu wissen, wo der Gesetzgeber Einsparpotenziale gewährt. Ebenso elementar ist der eigene Status. Denn es macht einen Unterschied, ob jemand selbstständig, freiberuflich oder mit einem Gewerbe tätig ist.

Die steuerrechtlichen Unterschiede der Selbstständigen

Steuerliche Unterschiede für Freiberufler und Gewerbetreibende

Das Potenzial für eine mögliche Steuerersparnis ergibt sich durch die Einkunftsart des Verbrauchers. Schon lange vor der Steuererklärung als Selbstständiger stellt sich die Frage, ob man als Freiberufler, Gewerbetreibender oder Kleinunternehmer steuerlich veranlagt wird. Vielen Selbstständigen ist nicht klar, welcher Kategorie sie steuerlich entsprechen. Dabei hat der Gesetzgeber in § 18 des Einkommensteuergesetzes (EStG) exakt festgelegt, wann eine Erwerbstätigkeit als freiberuflich einzustufen ist.

Zu den Freiberuflern zählt, wer eine selbstständige künstlerische, wissenschaftliche, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit ausübt oder in einem Katalogberuf tätig ist.

Dazu zählen:

  • Ärzte
  • Zahnärzte
  • Tiermediziner
  • Heilpraktiker
  • Physiotherapeuten

Sowie jene, die selbstständig in der rechtlichen oder wirtschaftlichen Beratung sind.

Dazu zählen

  • Anwälte
  • Notare
  • Wirtschaftsprüfer
  • Steuerberater
  • Steuerbevollmächtigte
  • vereidigte Buchprüfer
  • Volks- und Betriebswirte in beratender Funktion als freier Architekt, Ingenieur oder Chemiker
  • Journalisten
  • Bildberichterstatter
  • Übersetzer und Dolmetscher
  • Lotsen
  • Lotterieeinnehmer
  • Testamentsvollstrecker
  • Nachlasspfleger
  • Vermögens,- Konkurs, – oder Hausverwalter in einem Aufsichtsrat, Verwaltungsrat oder Beirat

Tätigkeiten, die nicht diesen Gruppen zuzuordnen sind, fallen in die Kategorie der Gewerbetreibenden. Freiberufler rekrutieren ihre Einkünfte aus selbstständiger Arbeit und müssen daher keine Gewerbesteuer bezahlen. Ihre Gewinne berechnen sie durch eine Einnahme-Überschuss-Rechnung. Gewerbetreibende müssen ein Gewerbe anmelden und werden in der Steuererklärung für Selbstständige vom Finanzamt anders behandelt. Während ein Freiberufler nur Einkommenssteuer zahlen muss, entrichtet ein Gewerbetreibender zusätzlich Gewerbesteuer. Eine Steuererklärung als Selbstständiger ist zwingend abzugeben. Das bedeutet jedoch nicht, dass eine Entrichtung von Steuern zwingend fällig wird. Gerade während der Gründung stellt sich die Frage, ob man in der Steuererklärung als Selbstständiger vom umsatzsteuerrechtlichen Standpunkt aus als Kleinunternehmer behandelt werden möchte. Waren die Umsätze im letzten Kalenderjahr niedriger als 17.500 Euro und werden dieses Jahr nicht 50.000 Euro übersteigen, muss keine Umsatzsteuer abgeführt werden. Behandelt wird der Kleinunternehmer in diesem Fall wie ein Endverbraucher.

Steuererklärung für Selbstständige: Die Vor- und Nachteile eines Steuerberaters

Die Steuererklärung für Selbstständige naht und damit die Frage: Selber machen oder einen Steuerberater beauftragen? Viele Selbstständige möchten das Geld für den Fachmann sparen und alles selbst erledigen. Da die Steuererklärung einen hohen zeitlichen Aufwand darstellt, kommt unter Umständen der dadurch entstehende Verdienstausfall teurer als die Kosten für den Fachmann. Wer es selbst probieren möchte, greift am besten auf ein Steuerhilfeprogramm für den PC zurück. Mit einem Profi wandelt der Selbstständige rechtlich auf sicheren Pfaden. Der Steuerexperte kennt darüber hinaus Tipps und Tricks, um Steuern zu sparen. Das Honorar, das ein Steuerberater verlangt, richtet sich nach den zu versteuernden Einkünften und dem Sachverhalt. Je mehr Dinge steuerlich geltend gemacht werden, desto höher wird der Preis. Grundlage der Honorierung ist die Vergütungsverordnung für Steuerberater. Im Internet stehen Rechner für eine Ersteinschätzung des Steuerberaterhonorars zur Verfügung.

Tipp
Die Tätigkeiten eines Steuerberaters können steuerlich geltend gemacht werden.  Dazu gelten spezifische Rahmenbedingungen.

 

Freiwillige Versicherungen

Welche freiwilligen Zusatzversicherungen lohnen im Gesamtergebnis

Die wichtigsten Steuertipps für Selbstständige entfallen auf den Bereich der Werbungskosten. Hier können Beiträge für Berufsverbände sowie berufsspezifische Versicherungen Thema werden. Es besteht die Möglichkeit, Pauschalen fest anzusetzen.

Freiberufler und Selbstständige können sich einen Krankheitsausfall aus wirtschaftlichen Gründen kaum erlauben. Eine Ausnahme besteht, wenn sie mit einer Wahlerklärung zum gesetzlichen Krankengeldanspruch vorsorgen. Dann beziehen auch sie ab der siebten Krankheitswoche Krankengeld. Der Wahltarif für das Krankengeld sorgt dafür, dass Selbstständige bereits in den ersten Krankheitswochen versichert sind. Andernfalls hängt ein Versicherungsschutz vom Bedarf und der Branche ab. So kann eine Produkthaftpflichtversicherung sinnvoll sein, aber auch eine Maschinenversicherung. Viele Selbstständige haben eine Risikolebensversicherung abgeschlossen und sorgen mit einer Zusatzversicherung für die Altersrente vor. Auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann sich auszahlen.

Steuertipps für Selbstständige

Welche Steuervorteile können Freischaffende und Gewerbetreibende nutzen?

Die Basis für die zu entrichtenden Steuern ist die Gewinnermittlung. Hier profitieren Freiberufler, denn sie müssen lediglich eine Einnahme-Überschussrechnung durchführen. Gewerbetreibende mit einer GmbH als Rechtsform sollen hingegen in der Steuererklärung für Selbstständige einen kompletten Jahresabschluss mit Gewinn- und Verlustrechnung vorlegen. Was das Betriebsvermögen angeht, gibt es in der Steuererklärung für Selbstständige einen großen Entscheidungsspielraum, der zu Erleichterungen führen kann.

Doch was kann wie steuerlich geltend gemacht werden?

Selbstständige und Gewerbetreibende können zahlreiche Posten steuerlich vorteilhaft absetzen.

Hierzu zählen:

  • Werbungskosten
    Hierunter fallen alle Kosten für Arbeitsmittel, Beiträge für Berufsverbände sowie auf den Beruf bezogene Versicherungen. Besteht ein nachvollziehbarer Bezug zur selbstständigen Tätigkeit, können hierunter auch Ausbildungskosten fallen.
  • Sparerpauschbetrag
    Selbstständige, die Erträge aus Kapitalanlagen, Dividenden und Zinsen erhalten, können den Sparerpauschbetrag von 801 Euro beanspruchen.
  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
    Die Beiträge zur Pflegeversicherung sind in der Steuererklärung für Selbstständige vollständig absetzbar. Die Beiträge zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung können zu einem großen Teil steuerlich geltend gemacht werden.
  • Altersvorsorge
    Die Kosten für die Altersvorsorge in Form von Rente und Lebensversicherungen sind in verschiedenen Höhen absetzbar, allerdings müssen die jeweiligen Einsparpotenziale von einem Steuerberater oder mithilfe eines Steuerprogramms überprüft werden. Unter Umständen können verschiedene Policen einfließen, zum Beispiel, wenn sowohl ein privater als auch staatlicher Vertrag abgeschlossen wurde.
  • Arbeitsmittel
    Einer der Klassiker im Bereich der Steuererklärung für Selbstständige ist das Absetzen der Arbeitsmittel. Damit ist alles gemeint, was benötigt wird, um die Tätigkeit ausüben zu können. Die Palette reicht von der kompletten Büroausstattung bis zum Werkzeugkoffer. Daneben gehören Arbeitskleidung, Firmenfahrzeuge und auch Werbegeschenke in diese Rubrik. Belege sollten gut aufbewahrt und korrekt ausgestellt sein, falls das Finanzamt nachprüft.
  • Fortbildung
    Wer sich fortbildet, tut etwas für seine berufliche Entwicklung. Das belohnt der Fiskus. Ist ein Bezug zur selbstständigen Tätigkeit erkennbar, können pro Jahr 4000 Euro abgesetzt werden.
  • Kontogebühren
    Das Finanzamt setzt in der Steuererklärung für Selbstständige einen Pauschalbetrag von 16 Euro an. Wer seine Belege zur Hand hat, kann mehr steuerlich geltend machen.
  • Spenden
    Wird an eine Organisation gespendet, die berechtigt ist, Spendenquittungen auszustellen, können diese steuerlich geltend gemacht werden. Selbstständige sollten daher Belege aufbewahren, wenn sie Gutes tun.
  • Außergewöhnliche Belastungen
    Wie viel außergewöhnliche Belastungen absetzbar sind, hängt vom Einkommen ab. Bei außergewöhnlichen Belastungen handelt es sich um Ausgaben, deren Höhe nicht vorhersehbar war, zum Beispiel durch eine Krankheit oder einen Unfall. Damit sind erzwungene Ausgaben gemeint, mit denen die Basis des eigenen Einkommens gemindert wird.

Wie können geschäftliche und private Ausgaben steuerlich getrennt werden?

Viele Selbstständige nutzen sowohl Firmenwagen als auch Telefon und Internet privat. Wird das Fahrzeug zu mehr als 50 Prozent beruflich genutzt, gilt es als Betriebsvermögen. Nur bei einer Nutzung, die unter 10 Prozent liegt, betrachtet das Finanzamt das Fahrzeug als privat. Es empfiehlt sich, ein Fahrtenbuch zu führen. Alternativ greift die Ein-Prozent-Regel. Damit kann monatlich ein privater Anteil von einem Prozent des Bruttolistenpreises angegeben werden. Der Preis ist dabei unabhängig vom Alter des Wagens. Manche Selbstständige können einen höheren Steuervorteil erzielen, wenn sie ihr Fahrzeug als privat deklarieren und die Reisekosten mit 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer steuerlich geltend machen. Wird ein Telefonanschluss mit Internet kombiniert genutzt, können die Gebühren für die berufliche Nutzung mit 40 Prozent abgesetzt werden. Um das Arbeitszimmer in die Steuererklärung zu bringen, muss eine klare Trennung zum Wohnbereich vorliegen.

Mithilfe von Abschreibungen die Steuerlast senken

Bei Abschreibungen handelt es sich um weiteren unternehmerischen Handlungsspielraum, um die zu versteuernden Einnahmen zu beeinflussen. Sie stellen den Werteverzehr einer größeren Anschaffung dar. Wird ein neuer Firmenwagen angeschafft, sinkt dessen Wert jährlich. Dieser Verlust mindert den Unternehmensgewinn, der als sogenannte Abschreibung in der Gewinn- und Verlustrechnung erscheint. Mit Abschreibungen kann die Steuerschuld geplant gesenkt und dadurch Spielraum für neue Investitionen geschaffen werden. Bei der populären linearen Abschreibung wird der Anschaffungswert eines Gutes auf die Nutzungsdauer verteilt.

Ein Beispiel
Ein Fahrzeug für 36.000 Euro wird auf sechs Jahre verteilt abgeschrieben. Jährlich verringert sich der Wert des Autos um 6000 Euro. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden diese 6000 Euro jedes Jahr ausgewiesen. Die degressive Abschreibung legt jedes Jahr einen gleichbleibenden Prozentsatz zugrunde. Dadurch verringert sich der abzuschreibende Betrag über die Jahre, da der Restwert stets geringer wird. Gegen Ende der Laufzeit wird oft auf das lineare Verfahren gewechselt, um bis exakt auf null abschreiben zu können.

Da Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer abführen, besteht für sie kein Recht auf Vorsteuerabzug. Es gibt allerdings die Möglichkeit der freiwilligen Umsatzsteuer. Diese Option ist interessant bei teuren Anschaffungen oder aus Gründen der Reputation, wenn sich gegenüber Kunden nicht als Miniunternehmer ausgegeben werden soll.

Finanzierungsmöglichkeiten

Wie kann ein finanzieller Engpass als Selbstständiger überbrückt werden?

Nicht immer spielt das Finanzamt bei der Einkommenssteuererklärung für Selbstständige so mit wie erwartet. Falls doch mehr Steuern als erwartet bezahlt werden müssen, kann ein Sofortkredit helfen, den Engpass zu überbrücken. Die staatlich regulierten Schnellkredite können innerhalb eines Tages genehmigt werden und beinhalten flexible Rückzahlungsmodalitäten.