Umzugskosten – Tipps zum Sparen beim Umzug

Muss eine Wohnung gewechselt werden, steht ein Umzug an – und der ist mit Umzugskosten verbunden. Zu diesen gehören, neben der Mietkaution für das neue Zuhause, oft die Renovierung der bisherigen Wohnung. Das Hab und Gut muss in Kisten verstaut und von Helfern in den Umzugswagen verfrachtet werden. PKW, Personalausweis, Telefon und Internet sind ab- und an der neuen Adresse anzumelden.

Während einige Kosten fix und nicht zu ändern sind, lässt sich bei anderen Kosten sparen. Grundsätzlich bestimmt die Entfernung zwischen alter und neuer Wohnung die Kosten, sowie die Menge des Hausrats, der verpackt und transportiert werden muss. Welche Umzugskosten können entstehen? Wie lassen sich diese geringhalten? Und welche davon sind steuerlich absetzbar? Dieser Ratgeber klärt auf.

Umzugskosten im Überblick

Was kostet ein Umzug?

  • Mietkaution für die neue Wohnung
  • Renovierung der bisherigen Wohnung
  • Ummeldung von Telefon und Internet
  • Nachsendeauftrag bei der Post stellen
  • Umzugsunternehmen beauftragen oder selbst einen Umzugswagen mieten
  • Packmaterial, Umzugskartons und Material zum Auspolstern
  • Ummelden auf dem Einwohnermeldeamt
  • Ummelden des Autos


Welche Kosten sind bei einem Umzug zu erwarten?

Die Mietkaution: Wer eine neue Wohnung mietet, muss in der Regel drei Monatsmieten Kaution aufbringen und hinterlegen. Mit dieser Zahlung sichert sich der Vermieter gegen Schäden oder einen Ausfall der Miete ab. Da es unterschiedliche Möglichkeiten gibt, die Mietkaution anzulegen, kann der Mieter dafür sorgen, dass sein Geld sicher und gewinnbringend angelegt wird. Seit im Juni 2015 das sogenannte Bestellerprinzip in Kraft trat, müssen eventuelle Gebühren für einen Makler vom Vermieter und nicht mehr vom Mieter gezahlt werden.

Die Renovierung: Ob die bisherige Wohnung renoviert werden muss, steht im Mietvertrag. Sinnvoll ist es, vor Auszug mit dem Hausmeister oder einem anderen Zuständigen zu klären, in welchem Zustand die Wohnung übergeben werden muss. Auch in der künftigen Wohnung können Kosten für die Renovierung entstehen. In jedem Fall ist es hilfreich, Kostenvoranschläge von verschiedenen Handwerkern einzuholen. Wer selbst renovieren möchte, muss kalkulieren, ob die Zeit dazu reicht.

Die Meldekosten: Finanzamt, GEZ, Einwohnermeldeamt: Vielen Ämtern muss die neue Adresse mitgeteilt werden. Auch das Auto muss auf der Meldestelle umgemeldet werden. Dieser Zeitpunkt ist eine gute Gelegenheit, die bisherigen Strom-, TV- und Telefonanbieter zu wechseln. Je nach Lage der neuen Wohnung bieten nicht alle Anbieter überall ihre Leistungen an. Dann ist ein Wechsel nicht zu vermeiden – und dem alten Anbieter muss rechtzeitig gekündigt werden.

Tipp
Eine Unterhaltung mit den neuen Nachbarn kann sich lohnen: Vielleicht können sie einen guten regionalen Anbieter empfehlen.

Die eigentlichen Umzugskosten: Wer ein Umzugsunternehmen mit dem Umzug beauftragen möchte, sollte mehrere Anbieter bezüglich ihrer Leistungen und Kosten miteinander vergleichen. Diese können sich deutlich voneinander unterscheiden. Wer seinen Umzug lieber privat organisieren möchte, muss mit folgenden Kosten rechnen:

  • einen Mietwagen
  • Benzin
  • Kartons für den Umzug
  • Verpflegung für die Helfer
  • und – falls nötig – Kosten für die Absperrung vor dem Haus

Gerade wer sein neues Zuhause im gleichen Ort oder in der Nähe gefunden hat, kann den Umzug selbst stemmen. Voraussetzung ist, dass sich im Freundes- und Bekanntenkreis genügend freiwillige Umzugshelfer finden. Dann ist der größte Posten die Miete und das Benzin des Transporters.

Achtung: Nicht jede Fahrerlaubnis ist für jeden Transporter oder Anhänger gültig. Einige Transportmittel bedingen einen gesonderten Führerschein, dessen Kosten variieren.

Tipp
Minijobber oder Studenten lassen sich ideal als Umzugshelfer engagieren. Das ist zwar teurer als ein selbst organisierter Umzug, gestaltet sich jedoch in der Regel preiswerter als ein Umzugsunternehmen.

Packmaterial und andere Kleinigkeiten: Eine ausreichende Menge an Umzugskartons erleichtern das Einpacken. Luftpolsterfolien, Kissen, Edding, Klebeband, Müllsäcke, Edding, Sackkarre und Werkzeugkoffer sind Materialien, die helfen, einen Umzug deutlich einfacher zu organisieren.

Wer für einen Umzug genug Packungsmaterial plant, ist bestens gerüstet.

Umzugskosten minimieren

Wer einen Umzug organisieren muss, stellt schnell fest: Die Umzugskosten können ganz schön teuer werden. Hier gibt es Tipps, wie sich die Umzugskosten minimieren lassen, wo eventuelle Kostenfallen lauern und wie bares Geld gespart werden kann.

Die Umzugskosten im Detail

Wie hoch die Umzugskosten im Einzelfall sind, kann nicht pauschal beantwortet werden. Die Kosten hängen von folgenden Faktoren ab:

  • Größe der Wohnung
  • Entfernung zwischen der alten und der neuen Wohnung
  • Füllstand der einzelnen Zimmer
  • Möbel und Gegenstände auf dem Balkon, im Keller oder dem Speicher
  • Kosten für die Mietkaution der neuen Wohnung
  • Renovierungskosten bei Bedarf

Müssen für die Wohnung neue Möbel gekauft werden, schlagen diese Kosten ebenfalls zu Buche. Die Kosten für die Ummeldung von Personalausweis, Auto, Telefon und Internet sollten ebenfalls eingeplant werden.

Die Kosten und Gebühren für den Umzug 
Kosten für Umzugsfirma mit verschiedenen Varianten: Bevor ein Umzugsunternehmen angefragt wird, sollte überlegt werden, welche Leistungen dieses erbringen soll. Bei einem Standardumzug packt das Unternehmen sämtliche Sachen und baut die Möbel ab- und auf. Es lässt sich darüber hinaus vereinbaren, dass nur die bereits gepackten Sachen transportiert werden sollen. Die genauen Preise hängen davon ab, welche Leistungen benötigt werden. Wer eine professionelle Umzugsfirma beauftragen möchte, sollte die Kosten vorher vergleichen. Es gibt Unternehmen, die sich darauf einlassen, dass bestimmte Aufgaben selbst erledigt werden und ihre Kalkulation darauf abstimmen. Mit einer Umzugsauktion können attraktive Rabatte erzielt werden. Grund dafür ist, dass sich Umzüge gegebenenfalls miteinander koordinieren lassen, sodass die Kosten für die An- oder Abfahrt wegfallen.

Die Angebote der Umzugsfirmen

  1. Komplettumzug: Der Auftrag umfasst alles.

Ausgebildete Mitarbeiter der Spedition

  • verpacken den Hausrat,
  • bauen die Möbel ab,
  • beladen den Umzugswagen,
  • fahren ihn an die neue Adresse,
  • entladen alles
  • und können das neue Zuhause fertig einrichten.

Wird der Auftrag erteilt, benötigt das Unternehmen die Adresse der alten und neuen Wohnung und das gewünschte Umzugsdatum. Wenn nötig, kümmert sich das Unternehmen um die Einrichtung einer Halteverbotszone. Somit erhalten die Spediteure einen Halteplatz direkt vor der Haustür. Klarer Pluspunkt: Bei einem Komplettumzug sind alle Schäden über das Umzugsunternehmen versichert.

  1. Standard- oder Teilumzug: Sämtliche Umzugskartons werden selbst ein- und ausgepackt, die Möbel selbst ab- und wieder aufgebaut. Das Umzugsunternehmen lädt die Möbel und Kisten in den Transporter, bringt alles zur neuen Adresse und lädt es dort aus.
  1. Beiladung: Wer seinen Umzug selbstständig erledigen möchte und ein schweres und sperriges Möbelstück nicht selbst transportieren kann, bucht eine Beiladung bei einer Umzugsfirma. Oft ist in einem Umzugswagen Platz, der für das Klavier oder Aquarium genutzt werden kann. Damit wird die Beiladung günstiger – und da keine unnötige Leerfahrt entsteht – umweltfreundlicher.

Weitere Umzugskosten

Kosten für den Mietwagen: Wer seinen Umzug eigenständig organisieren möchte, braucht ein geeignetes Fahrzeug, in dem sich die Möbel und Umzugskisten gut transportieren lassen. Die Größe des Mietwagens richtet sich nach der zu transportierenden Menge sowie nach der Entfernung zwischen den beiden Wohnungen. Befinden sich beide Wohnungen nah beieinander, reicht ein kleineres Auto. Mit diesem kann die Entfernung mehrfach gefahren werden. Ist die Strecke länger, sollte der gesamte Hausrat in den Umzugs-LKW passen. Neben der Mietgebühr fallen Spritkosten an. Es gibt darüber hinaus Unternehmen, die Transporter mit Kilometer-Flatrate anbieten.

Hinweis
Ein Blick in den Führerschein verrät, wie groß der Transporter ist, der mit diesem gefahren werden kann. Ebenso gilt für LKWs das Sonntagsfahrverbot. Ist der Fahrer jünger als 23 Jahre alt, fallen oft zusätzliche Gebühren an. An Fahrer, die jünger als 21 Jahre sind, vermieten viele Unternehmen überhaupt keine Transporter.

Kosten für das Stehen im Halteverbot: Liegt der Hauseingang zur neuen Wohnung im absoluten Halteverbot, ist jedes kurze Parken absolut tabu. Wer einen Umzug plant, kann bei der Kommune eine Sondergenehmigung erhalten – und dann am Umzugstag direkt vor dem Hauseingang parken. Jede Kommune erhebt eine eigene Gebühr, diese sollte vorher erfragt werden.

Kosten für die Reservierung eines Parkplatzes vor dem Hauseingang: Wer einen Umzug plant, kann bei der Straßenverkehrsbehörde der Kommune eine Ausnahme von den bestehenden Park- und Halteverboten beantragen und für den Umzugstag seinen Platz mit Halteverbotszeichen reservieren. Die Verkehrsabteilung des Amtes für öffentliche Ordnung ist für die Genehmigung zuständig. Diese kann schriftlich und formlos beantragt werden. Für die Höhe der Kosten ist die jeweilige Kommune zuständig.

Eine gute Planung bedeutet, den Mietvertrag auf tatsächliche Pflichten wie Reparaturen zu prüfen.
Eine gute Planung bedeutet, den Mietvertrag auf tatsächliche Pflichten wie Reparaturen zu prüfen.

Sparen beim Umzug

Auf die Kündigungsfristen achten

Wer seinen Wohnungswechsel frühzeitig plant, kann eine Menge Geld sparen. Wird der alte Mietvertrag fristgerecht gekündigt und endet zur gleichen Zeit, wenn der neue Mietvertrag beginnt, braucht keine doppelte Miete gezahlt zu werden. Ein Mietverhältnis kann zum Ende des übernächsten Monats gekündigt werden. Dafür sollte die Kündigung spätestens am dritten Werktag des laufenden Monats beim Vermieter sein. Ist die Frist zu kurz, hilft die Suche nach einem Nachmieter. Unter Umständen ist der Vermieter daran interessiert, das Mietverhältnis vorzeitig zu beenden.

Hinweis
Bei den Anbietern von Strom und Telefon gelten oft mehrmonatige Kündigungsfristen.

Keine unnötigen Schönheitsreparaturen durchführen

Im Mietvertrag ist geregelt, welche Schönheitsreparaturen wann erledigt werden müssen. Doch nicht alles, was im Mietvertrag steht, ist tatsächlich zulässig.

Die Preise vergleichen:

Sowohl bei einem Umzug mit Unternehmen als auch bei der Miete eines geeigneten Fahrzeugs: Ohne Kostenvergleich zwischen mehreren Firmen sollte nichts gebucht werden. Viele Umzugsunternehmen reduzieren die Preise, wenn dafür Aufgaben selbst übernommen werden. Wer mag, kann satte Rabatte bei einer Umzugsauktion absahnen und damit viel Geld sparen. Bei Strom-, Telefon- und Fernsehanbietern lohnt es sich, die Tarife der einzelnen Anbieter miteinander zu vergleichen. Manche Anbieter sind nur regional zu finden.


Mit Steuern und Zuschüssen die Umzugskosten senken

Können die Umzugskosten von den Steuern abgesetzt werden?

Wer aus beruflichen Gründen den Wohnort wechselt, kann viele Umzugskosten von der Steuer absetzen. Das gilt unter bestimmten Bedingungen auch für einen privat veranlassten Umzug. In jedem Fall sollte alles quittiert und die Belege säuberlich aufbewahrt werden. Transportkosten und Renovierungskosten gelten als haushaltsnahe Dienstleistungen, die steuermindernd absetzbar sind.

Übernimmt das Jobcenter bei Arbeitslosigkeit die Umzugskosten?

Ob das Jobcenter einen Teil der Umzugskosten übernimmt, hängt von der konkreten Situation ab. Findet ein Arbeitsloser in einer anderen Stadt einen neuen Job, wird er zum Beitragszahler, hat allerdings wenig finanzielle Mittel für den Umzug. Überschreitet der tägliche Weg zur Arbeit zweieinhalb Stunden, erachtet das Jobcenter einen Umzug als notwendig. Dann übernimmt das Amt diejenigen Kosten, die als angemessen gelten. Wer einen Antrag auf eine Übernahme der Umzugskosten stellen möchte, sollte den neuen Mietvertrag und mindestens drei Kostenvoranschläge von unterschiedlichen Umzugsunternehmen vorlegen. Für die Mietkaution oder eine notwendige Renovierung gewährt das Jobcenter die Kosten oft als Darlehen.


Die Umzugskostenpauschale in der Steuererklärung

Ist der Umzug beruflich veranlasst, kann dieser bei den sonstigen Kosten in der Steuererklärung angesetzt werden. Seit dem 1. Februar 2017 beträgt diese für Ledige 764 Euro und für Verheiratete die doppelte Summe von 1.528 Euro. Gehören Kinder oder weitere Personen zum Haushalt, erhöht sich die Pauschale mit jeder Person um 337 Euro. Wird diese Pauschale in Anspruch genommen, brauchen die einzelnen Kosten nicht extra nachgewiesen werden. Waren die Umzugskosten deutlich höher als die Pauschale, lohnt sich ein Nachweis der einzelnen Beträge. Dann müssen in der Steuererklärung sämtliche Kosten für den Umzug mit Quittungen oder Rechnungen belegt und addiert werden.


Den Fiskus an den privaten Kosten für den Umzug beteiligen

Obgleich sich das Finanzamt grundsätzlich nicht an privaten Umzugskosten beteiligt, kann der Verbraucher eventuelle Dienstleistungen trotzdem geltend machen. Werden Arbeiten im Haus oder der Wohnung von professionellen Unternehmen durchgeführt, können sie als sogenannte haushaltsknahe Dienstleistungen in der Steuererklärung angegeben werden. Das betrifft beispielsweise Kosten für die Renovierung oder den Transport. Das funktioniert dann, wenn ein professionelles Unternehmen die Arbeiten übernimmt und dafür eine Rechnung ausstellt.

Hinweis
Der Betrag sollte vom Konto überwiesen werden. Wird bar gezahlt, erkennt das Finanzamt diese Zahlung häufig auch dann nicht an, wenn eine Quittung ausgestellt wurde. Jährlich können bis zu 20.000 Euro an haushaltsnahen Dienstleistungen geltend gemacht werden, die Steuererleichterung dafür beträgt 20 Prozent. Wer die Umzugskosten von einer Firma quittieren lässt, kann auf diese Weise die Steuerschuld bis zu einer Summe von 4.000 Euro senken.


Den Fiskus am beruflich bedingten Umzug beteiligen

Damit das Finanzamt den Umzug als beruflich bedingt anerkennt, muss mindestens einer der folgenden Punkte erfüllt sein:

  • Der einfache Weg zur Arbeit ist nach dem Umzug wenigstens eine halbe Stunde kürzer. Auf die tatsächliche Entfernung kommt es nicht an, sondern auf die Zeitersparnis.
  • Wer für eine Zeitlang in einem anderen Land gelebt hat und zurückkehrt, weil er in Deutschland einen neuen Job annimmt, zieht berufsbedingt um.
  • In berechtigten Einzelfällen erkennt ein Finanzamt die Umzugskosten als berufsbedingt an, wenn sich die Arbeitsbedingungen insgesamt verbessern.
  • Wer den Arbeitgeber wechselt, in eine andere Stadt versetzt wird oder nach beendeter Ausbildung die erste feste Stelle antritt, dessen Umzugskosten sind beruflich bedingt.
  • Muss die Familie im ursprünglichen Ort bleiben und die Arbeitsstelle wird verlegt, sind die Kosten für eine Zweitwohnung beruflich bedingt.
  • Muss ein Hausmeister bei Arbeitsantritt in eine Dienstwohnung ziehen, ist der Umzug ebenfalls beruflich bedingt.
Hinweis
Der Umzug darf erst dann geplant und durchgeführt werden, wenn die neue Arbeitsstelle tatsächlich angetreten wird. Wird ein neuer Arbeitsvertrag unterschrieben, sollte das Datum darauf vor dem Umzug liegen. Andernfalls argumentiert der Fiskus, dass der Umzug privat veranlasst sei.

Wer kann auf staatliche Zuschüsse für den Umzug hoffen?

Ist jemand in seiner Mobilität eingeschränkt, kann ein Umzug in eine behindertengerechte Wohnung angesagt sein. Gründe können eine plötzliche Behinderung oder eine fortschreitende Erkrankung sein. Auch wenn bei älteren Menschen die Mobilität im Lauf der Zeit immer eingeschränkter wird, brauchen sie eine Wohnung ohne Barrieren. Können diese Barrieren nicht durch einen Umbau überwunden werden, ist ein Umzug notwendig. Das gleiche gilt, wenn die Infrastruktur rund um eine neue Wohnung barrierefrei ist. Da Menschen mit einer körperlichen Behinderung entweder nur eingeschränkt oder überhaupt nicht in der Lage sind, den Umzug zu realisieren oder die bisherige Wohnung zu renovieren, können sie Umzugsbeihilfen beantragen (nach § 33 Absatz 8 Nummer 6 des SGB IX). Ob sie einen staatlichen Zuschuss als Umzugsbeihilfe bekommen, richtet sich nach dem Einkommen und dem Status der jeweils Betroffenen. Der Antrag auf Umzugsbeihilfe muss auf jeden Fall vor dem Umzug gestellt werden, unabhängig davon, welcher Träger sie finanziert.

Finanzierungsmöglichkeiten für Umzugskosten

Wie lässt sich der Umzug finanzieren?

Bleibt nur wenig Zeit, für den Umzug das nötige Geld anzusparen, gibt es Möglichkeiten, die Umzugskosten zu finanzieren. Grade für Personen mit einer mittleren Bonität können kleinere Umzüge oder anfallende Kosten beim Umzug mit unserem Kredit für 30 Tage ohne viel Aufwand auf die schnelle finanziert werden. Da für die kurze Laufzeit ein fester Zinssatz gilt, ist die monatliche Belastung überschaubar.