Elternunabhängiges Bafög: Wer hat Anspruch und wie viel wird gezahlt?

Elternunabhängiges BAföG ist eine staatliche finanzielle Unterstützung, welche dem Zweck der Kostendeckung für den Lebensunterhalt während einer Ausbildungszeit dient. Das Besondere an dieser Förderung ist, dass sie unabhängig vom Einkommen der Eltern ist, während bei normaler Ausbildungsförderung sowie BAföG das Elterneinkommen sowie Vermögen bei der Berechnung berücksichtigt wird. Dies nimmt einen wesentlichen Einfluss auf die Höhe des BAföGs. Bei dem elternunabhängigen BAföG hingegeben, spielt das Einkommen der Eltern keine Rolle und wird nicht zu der Berechnungsgrundlage hinzugezogen. Weitere Fragen und Antworten zum Bezug von elternunabhängigen BAföG-Leistungen finden Sie in unserem Ratgeber-Artikel.

Anspruch auf ein elternunabhängiges BAföG

Wer bekommt elternunabhängiges BAföG?

Einen BAföG-Anspruch haben Personen ab 15 Jahren, die sich in einer bestimmten Ausbildung befinden und spezielle Voraussetzungen erfüllen.

BAföG-Voraussetzungen, um elterunabhängig gefördert zu werden:

  • Studium nach einer mindestens fünfjährigen Erwerbstätigkeit
  • Studium nach dreijähriger Erwerbstätigkeit (mit Mindesteinkommen) nach einer erfolgreich abgeschlossenen dreijährigen Berufsausbildung
  • Hochschulreife auf dem zweiten Bildungsweg
  • Über 30 Jahre alt, wenn bestimmte Gründe für das hohe Ausbildungsalter gegeben sind
  • Eltern unbekannt verzogen und nicht auffindbar und/oder gesetzlich nicht zum Kindesunterhalt verpflichtet
  • Als Vollwaise
  • Bei Master-Studiengängen, Berufsfachschulausbildungen, Studium sowie dualen Studien, wenn die zu fördernde Person mindestens eine der genannten Bedingungen erfüllt
  • Wenn keine Bedingungen erfüllt werden und die Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sind, aber ohne eine BAföG-Leistung die Ausbildung in Gefahr wäre

Hinweis: Verweigern die Eltern die Auskunft über ihr Einkommen oder die Zahlung von Kindesunterhalt, können Schüler und Studenten eine BAföG-Vorausleistung beantragen.

Elternunabhängiges BAföG für Verheiratete

Der Anspruch auf elternunabhängiges BAföG bleibt bestehen, wenn der Antragsteller verheiratet ist. Die einzige Voraussetzung: Der Ehepartner darf über kein ausreichendes Einkommen verfügen, um seiner Unterhaltspflicht gegenüber dem antragstellenden Ehegatten nachzukommen. Ist das Einkommen höher, wird dieses zur Berechnung des elternunabhängigen BAföGs berücksichtigt, wie es bei unterhaltspflichtigen Eltern der Fall wäre. Wenn der Ehepartner über ein hohes Einkommen verfügt, besteht die Möglichkeit, dass der Anspruch auf ein elternunabhängiges BAföG entfällt.

 

Grundlegende Voraussetzungen, um Leistungen elternunabhängig zu erhalten

Wann erhalte ich elternunabhängiges BAföG?

In der Regel wird ein elternunabhängiges BAföG dann gewährt, wenn die Eltern ab dem 25. Lebensjahr des Kindes nicht mehr unterhaltspflichtig sind oder ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen.
Unter 25 Jahren ist ein elternunabhängiges BAföG möglich, wenn die Eltern verstorben sind und der Antragsteller Vollwaise ist. Auch junge Mütter mit eigenem Familienstand haben Chancen, ein elternunabhängiges BAföG zu erhalten.

Wird mit dem BAföG ein Masterstudium angestrebt, ist es ausreichend, wenn zum Studienbeginn die Altersgrenze von 35 Jahren noch nicht erreicht ist. Ein vorangegangenes Bachelorstudium gilt als Berufsausbildung. Für die Förderung des Masterstudiums sind im Anschluss an den Bachelorabschluss eine mindestens dreijährige Erwerbstätigkeit erfolgte.

ein Mann hält ein Buch in der Hand
Wann bekomme ich elternunabhängiges BAföG?

Ist ein Leistungsnachweis zu erbringen?

Eine weitere Bedingung ist, von Zeit zu Zeit Leistungsnachweise zu erbringen, um den Anspruch auf das elternunabhängige BAföG nicht zu verlieren. Je nach Ausbildungsart gelten Zwischenprüfungen in vielen Bereichen als Leistungsnachweis. Zudem hat ein BAföG-Bezieher während der Ausbildung aufgrund nicht länger als drei Monate von der Ausbildung fernzubleiben. Beinhaltet die Ausbildung Praktika, sind diese zu absolvieren und am Unterricht ist regelmäßig teilzunehmen.

Dauer des Bezugs vom BAföG-Amt

Wie lange ist ein elternunabhängiges BAföG beziehbar?

Das elternunabhängige BAföG wird ebenso lange gewährt wie das reguläre BAföG. Die Dauer richtet sind nach der jeweiligen Ausbildungsart und wird über § 15 BAföG geregelt. In den meisten Fällen wird BAföG bis zur Beendigung der Ausbildung beziehungsweise der Regelstudienzeit gezahlt. Vorausgesetzt natürlich, dass die persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse des Beziehers während der Förderungs-Dauer den Bedingungen sowie Voraussetzungen zur BAföG-Berechtigung entsprechen. Ändern sich beispielsweise die Einkommensverhältnisse oder eine Heirat steht an, endet der BAföG-Anspruch gegebenenfalls früher.

Antragstellung und Ablauf

Wie beantrage ich elternunabhängiges BAföG?

BAföG wird spätestens in dem Monat beantragt, in dem das Studium beginnt. Rückwirkende BAföG-Leistungen werden nicht gewährt.
Der Antrag bedarf keiner besonderen Formalität. Bequem geht es über das Online-Formular. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung stellt alle notwendigen Formulare zu Verfügung.

Der ausgefüllte Antrag ist dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung zu schicken. Die Bearbeitungszeit zieht sich gegebenenfalls über einige Wochen hin. Vor allem, wenn der Antrag zu Semesterbeginn gestellt wurde, wo beim Amt Tausende BAföG-Anträge eingehen.

Wichtig ist, dass bei Studenten die Immatrikulationsbescheinigung der Beantragung beigefügt ist. Ohne diese erfolgt keine Bearbeitung. Benötigte Unterlagen sind je nach Nachweispflicht und den persönlichen Gegebenheiten ebenfalls erforderlich:

  • Meldebescheinigung, wenn Antragsteller nicht mehr bei den Eltern lebt
  • Bescheinigung des Bürgeramtes, wenn die Eltern unbekannt verzogen sind
  • Rentenbescheid für Vollwaisen
  • Ausbildungs- und Erwerbstätigkeitsnachweise
  • Eigene Einkommens- und Vermögensnachweise sowie ggf. von dem Ehepartner
  • Nachweise über andere Einkünfte
  • Geburtsurkunden von Kindern sowie Heiratsurkunde
  • Mietkostenbescheinigung
  • Kostenbescheinigung einer Kranken- und Pflegeversicherung bei Selbstversicherten

Höhe elternunabhängiges BAföG

Wie berechnet das Amt die Förderung?

Das elternunabhängige BAföG wird in gleicher Höhe wie das normale BAföG gewährt. Der Höchstsatz für Studenten liegt bei 735 Euro pro Monat. Zusätzlich sind Kranken- und Pflegeversicherung mit 86 Euro bezuschussbar. Bei Schülern liegt die maximale BAföG-Höhe niedriger.

Die BAföG-Höhe richtet sich nach diversen Faktoren, welche sich beispielsweise über den Wohnort oder den Ausbildungsstandort beziehen.

Student lebt im ElternhausStudent lebt nicht im Elternhaus
451Euro + 86 Euro = 537 Euro649 Euro + 86 Euro = 735 Euro

 

AusbildungsartSchüler lebt im ElternhausSchüler lebt nicht im Elternhaus
Weiterführende allgemeinbildende Schule, Berufsfachschule ab 10. Klasse, Fachoberschule nach abgeschlossener BerufsausbildungKein BAföG-Anspruch504 Euro + 86 Euro
Berufsfach- sowie Fachschulklassen (mindestens zweijährig) und berufsqualifizierendem Abschluss231 Euro + 86 Euro504 Euro + 86 Euro
Fachoberschule nach abgeschlossener Berufsausbildung418 Euro + 86 Euro587 Euro + 86 Euro
Fachschulklasse nach abgeschlossener Berufsausbildung, Abendgymnasium sowie Kollegs424 Euro + 86 Euro622 Euro + 86 Euro

Einfluss anderer Einkünfte

Verringern Job, Kindergeld und Wohngeld die Leistungen?

Der BAföG Höchstsatz verringert sich unter Umständen, wenn andere Einkünfte bezogen werden:

  • Eigenem Einkommen
  • Einkommen des Ehepartners
  • Vollwaisenrente
  • Andere Einkünfte über 450 Euro
  • Unterhaltsleistungen oder regelmäßige Geldgeschenke von beispielsweise den Großeltern
  • Fördergelder aus Stipendien ab 300 Euro oder anderen Förderinstitutionen
  • Eigenes Vermögen ab 7.500 Euro

Verdienstgrenze Studentenjob

Grundsätzlich ist ein Nebenjob mit maximal 20 Arbeitsstunden in der Woche und einem Einkommen bis zu 450 Euro möglich, ohne dass dies Einfluss auf die BAföG-Höhe nimmt. Alles, was über die 450 Euro hinausgeht, wird auf das BAföG angerechnet und hat eine Reduzierung zur Folge.

Elternunabhängiges BAföG und Kindergeld

Parallel zum elternunabhängigen BAföG ist Kindergeld im Studium zu erhalten. Dieses wird nicht auf die BAföG-Höhe angerechnet, da es allein dem Unterhalt eines Kindes dient.

Elternunabhängiges BAföG und Wohngeld

Neben dem BAföG können Schüler und Studenten Wohngeld beantragen, mit dem eine finanzielle Unterstützung zur Wohnmiete und gegebenenfalls der Wohnnebenkosten erfolgt. Wohngeld bleibt bei der BAföG Berechnung unberücksichtigt und nimmt keinen Einfluss auf Leistungen vom BAföG-Amt.

Elternunabhängiges BAföG mit Kind

Studenten oder Schüler mit Kind(ern), welche ein elternunabhängiges BAföG beziehen, haben Anspruch auf einen gesonderten Betreuungszuschlag für Kinder. Dieser wird nur an ein Elternteil ausgezahlt, wenn beide Eltern BAföG beziehen.

Der Betreuungszuschlag fürs Kind regelt sich nach § 14b BAföG. Die Höhe beträgt einheitlich 130 Euro monatlich pro Kind.
Dieses ist nicht Teil der BAföG-Rückzahlung, wird aber nicht automatisch gewährt und muss gesondert beantragt werden. Ein spezieller Nachweis über die Kinderbetreuung wird in der Regel nicht gefordert.

Befreiung von der GEZ

Wer BAföG bezieht, hat die Möglichkeit einer GEZ-Befreiung. Dazu ist der BAföG Bescheid der Gebühreneinzugszentrale zuzusenden und die Befreiung zu beantragen. Die GEZ ist berechtigt, sich während der Befreiungszeit davon zu überzeugen, dass immer noch BAföG bezogen wird.

Rückzahlung elternunabhängiges BAföG

Eine Rückzahlungspflicht des elternunabhängigen BAföGs besteht nicht für Schüler, die ein reines Schul-BAföG erhalten haben. Sie erhalten diese Förderung ohne Erstattung. Anders sieht dies bei einem elternunabhängigen BAföG für Studenten aus. Hier beträgt die Schuldensumme maximal 10.000 Euro. Liegt die Höhe der erhaltenen Förderung darüber, fällt diese zu Lasten des Staates.

Wann beginnt die Rückzahlung?

Die BaföG-Rückzahlung beginnt spätestens fünf Jahre nach Ende der Ausbildung. Diese Regelung dient dazu, dem Bezieher nach Ausbildungsende eine großzügige Zeitspanne zu ermöglichen, in der er einen Job findet und entsprechend verdient, sodass die Rückzahlung von elternunabhängigem BAföG eine geringere finanzielle Belastung darstellt.

Wie hoch sind die Raten?

In der Regel wird das elternunabhängige BAföG in vierteljährigen Raten gezahlt. Die Rate pro Monat beträgt dabei mindestens 105 Euro, also 315 Euro alle drei Monate.

Welche Optionen der Zahlungen gibt es?

Kurz vor Ablauf der fünf Jahre wird der Bezieher von dem Beginn der Rückzahlungspflicht informiert. Dieser Information sind unter anderem Rückzahlungsoptionen beigefügt.

Nach § 18 Abs. 5b BAföG steht dem ehemaligen Studenten das Recht zu, die BAföG Schulden in einer Summe oder in Teilsummen zu höheren Beträgen zurückzuerstatten.

Bei einer einmaligen Schuldenablösung profitiert der einstige Bezieher von einem Rabatt, der sich bis zu 50 Prozent der Gesamtschulden erstreckt. Allerdings ist hier die Gesamtschuld gemeint, denn bei einer kompletten Schuldablösung in einem Mal fällt die 10.000 Euro Grenze weg, welche als maximale Schuldhöhe eingeräumt wurde. Diese gilt lediglich für Ratenzahlungen und Teilzahlungen.

Rechnerisch bedeutet dies, dass unter Umständen der zurückzuzahlende Betrag mit einer einmaligen Ablösung höher ist, als bei der Raten- und Teilzahlung. Bei Letzteren werden je nach Höhe und Häufigkeit der Teilzahlungsbeträge ein Nachlass bis zu 40 Prozent angeboten.

Ist die Rückzahlung zu umgehen?

Zu umgehen ist die BAföG Rückzahlung auf legalem Wege in dem Fall, wenn der BAföG-Schuldner nicht über ausreichend Einkünfte und Vermögen verfügt, um die Rückzahlungen zu tätigen. Das Bundesverwaltungsamt würde dann unter Umständen dennoch einen gerichtlichen Schuldnertitel erwirken, der 30 Jahre seine Gültigkeit behält.

Meist stellt das Bundesverwaltungsamt die Forderung auf BAföG Rückzahlung ein, wenn der Schuldner seine Zahlungsunfähigkeit darlegt. Zudem ist Voraussetzung für die Einstellung der Rückzahlungspflicht eine Absehbarkeit, dass der Schuldner in Zukunft nicht zahlungsfähig sein wird. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Schuldner nach einem Unfall lebenslange gesundheitliche Folgen davonträgt, erwerbsunfähig ist und bis Rest seines Lebens nur eine kleine Unfallrente erhält.

Das Umgehen der vollständigen Summe ist zwar im Normalfall nicht möglich, aufgrund besonders guter Leistung ist aber ein Teilerlass bis zu 20 Prozent der Rückzahlungssumme zu beantragen. Voraussetzungen hierfür sind:

  • Studium vor dem 1. Januar 2013 abgeschlossen
  • Als einer von den 30 besten Studenten seines Abschlussjahrgangs das Studium absolviert
  • Studiumsabschluss spätestens 12 Monate nach Förderungsende erreicht

Wann besteht ein Anspruch auf Stundung/Freistellung des elternunabhängiges BAföGs?

Stundungen und Freistellungen sind nach § 18a BAföG geregelt und erlauben unter bestimmten Gegebenheiten, Zahlungsunterbrechungen der Ratenvereinbarungen zu tätigen.

Das Recht auf Stundung und Freistellung haben Personen, welche vorübergehend über ein geringes Einkommen verfügen oder aus anderen Gründen sich in einem finanziellen Engpass befinden. Voraussetzung ist ein Einkommen, das einen Freibetrag von 1070 Euro nicht überschreitet. Sind Kinder oder Kinder mit Behinderungen vorhanden, sind die Freibeträge per Antrag zu erhöhen.

Die Beantragung der Stundung oder einer Freistellung ist bereits mit Zustellung des Feststellungs- und Rückzahlungsbescheides möglich.

Alternative Möglichkeiten, das Studium zu finanzieren

Wenn kein elternunabhängiges BAföG gewährt wird, bestehen andere Möglichkeiten, ein Studium zu finanzieren.

Nebenjob

Vor allem in klassischen Universitätsstädten wie Berlin oder Münster ist das Angebot an Studentenjobs groß. Ob in einem Restaurant als geringfügige Beschäftigung arbeiten, in der Woche auf dem Wochenmarkt aushelfen oder Nachhilfestunden geben – dies sind nur einige Beispiele für feste Nebenjobs.

Zudem ist die Möglichkeit gegeben, sich auf Ferienjobs zu bewerben. Betriebe, die in der Ferienzeit Hochsaison haben, greifen gern auf Studenten als Zeitarbeiter zurück.
Wer kein BAföG bezieht, muss beim Nebenjob nicht die Einkommensgrenze von monatlich maximal 450 Euro einhalten. Allerdings werden dann Steuer- und Sozialabgaben fällig, wenn der Nebenjob höhere Einkünfte bringt.

Stipendien

Ein Stipendium zu erhalten, ist keine Frage von besonders guter Leistung. Vielmehr ist relevant, ob die Persönlichkeit, das Engagement und die Interessenschwerpunkte des Stipendiumbewerbers mit dem der Stipendiumanbieter harmonieren.

Die Höhe eines Stipendiums ist in etwas vergleichbar mit der von dem elternunabhängigen BAföG. Der Vorteil gegenüber des BAföGs ist allerdings, dass das Stipendium nicht zurückzuzahlen ist. Eine Möglichkeit zur Förderung ist das „Schlechte-Noten“-Stipendium von VEXCASH.

Studentenkredite

Eine andere Alternative zur Finanzierung eines Studiums ist ein Studentenkredit. Dieser ist in verschiedenen Ausführungen erhältlich. Darunter fallen unter anderem reguläre Studentenkredite, Bildungsfonds sowie Studienförderungsdarlehen. Sie bieten Studenten einen finanziellen Spielraum und erfordern keine Leistungsnachweise. Daher bieten sie sich vor allem für Studenten an, die ihr Studium lieber langsam angehen. Der Nachteil ist allerdings, dass es keinen Nachlass gibt und zusätzlich Zinsen berechnet werden.