Im Falle einer unerwarteten Rechnung oder Reparatur muss jetzt nicht mehr der Arbeitgeber mit einer Bitte um Gehaltsvorschuss konfrontiert werden. Viele haben Angst, dass das sogar mitunter einen schlechten Eindruck vermitteln könnte. Anderen wiederum ist es einfach peinlich, den Chef nach einem Vorschuss auf´s Gehalt zu fragen.
Auf was Sie achten müssen, wenn Sie von Ihren Arbeitgeber um Vorschuss Ihres Gehalts bitten und was es für potentielle Alternativen gibt, an Geld zu kommen ohne Ihren Chef zu fragen, erfahren Sie hier in diesem Beitrag.
Wann können Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber um einen Vorschuss aufs Gehalt bitten
„Ist das Gehalt schon auf dem Konto?“
Eine Frage, die jeden Monat viele Arbeitnehmer beschäftigt. Die monatlichen Ausgaben legt ein Arbeitnehmer meist so, dass er bis zur nächsten Gehaltszahlung gut über die Runden kommt.
Manchmal sorgen außergewöhnliche Umstände für einen erhöhten Finanzbedarf. Das Geld ist schneller zu Ende als der Monat. Einige Arbeitnehmer wissen nicht, dass es die Möglichkeit gibt, seinen Arbeitgeber um einen Vorschuss auf den Lohn/Gehalt zu bitten. Und andere hingegen scheuen sich davor. Manchmal stehen auch Fragen im Raum, die vor der Bitte um einen Vorschuss zu klären sind.
Was ist ein Gehaltsvorschuss überhaupt?
Jeder Arbeitnehmer unterliegt einer Vorleistungspflicht. Das bedeutet, dass er sein Gehalt regulär erst nach erbrachter Arbeitsleistung erhält. Da in Deutschland monatliche Gehaltszahlungen üblich sind, erfolgt die Lohnauszahlung zum Monatsende oder zu Beginn des folgenden Monats.
In Ausnahmefällen kann der Arbeitnehmer den Arbeitgeber um einen Vorschuss aufs Gehalt bitten. Da vielen Arbeitnehmern die Bitte um einen Arbeitnehmerdarlehen unangenehm ist, machen die meisten schon von sich aus nur in einer finanziell prekären Situation davon Gebrauch.
Muss der Arbeitgeber einen Lohnvorschuss genehmigen?
Eine Pflicht zu einer vorzeitigen anteiligen Gehaltszahlung hat der Arbeitgeber nicht. Die Gewährung eines Vorschusses liegt allein in seinem Ermessen. Ein Anspruch auf Gehaltsvorschuss besteht auch in Notlagen des Arbeitnehmers nicht.
Häufige Fragen zum Thema „Vorschuss auf Gehalt“:
Ab wann kann man einen Vorschuss auf Lohn bekommen?
Der Arbeitnehmer kann die Bitte um einen Vorschuss bereits mit Eintritt in das Unternehmen äußern. In der Praxis wird ein Arbeitgeber einen Vorschuss meist nicht vor Ende der Probezeit gewähren. Aus Arbeitnehmersicht ist zu bedenken, dass ihn das frühzeitige Ersuchen um einen Vorschuss in ein ungünstiges Licht stellen kann.
Der Arbeitgeber bezweifelt möglicherweise die Richtigkeit seiner Personalentscheidung. Da es sich um eine freiwillige Leistung handelt, kann die Absage eines Vorschuss-Ersuchens das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber eintrüben. Je nach Höhe des Gehalts handelt es sich beim Vorschuss um einen beschränkten Betrag, der bereits zum regulären Auszahlungszeitpunkt zurückzuzahlen ist.
Die kurze Frist stellt dem Arbeitnehmer nur einen kurzen Zeitraum zur Verfügung, in dem er den finanziellen Engpass beseitigen kann. Insbesondere für neue Mitarbeiter in einem Unternehmen wird die Beantragung eines Vorschusses als heikel betrachtet. Daher sollte die Beantragung eines Vorschusses erst erfolgen, wenn gegenseitiges Vertrauen aufgebaut und die Probezeit beendet wurde.
Wie hoch kann der Vorschuss sein?
Ein Vorschuss wird vom Arbeitgeber nur auf die vom Arbeitnehmer bereits geleistete Arbeit gezahlt. Hat der Arbeitnehmer seit der letzten Gehaltszahlung zwei Wochen gearbeitet, kann er maximal den in dieser Zeit angefallenen Gehaltsanteil als Vorschuss bekommenBeispiele:
– Beantragungszeitpunkt: 10. des Monats > Gehaltsvorschuss anteilig 10 Tage – Beantragungszeitpunkt: 15.. des Monats > Gehaltsvorschuss anteilig 15 Tage – Beantragungszeitpunkt:20. des Monats > Gehaltsvorschuss anteilig 20 Tage
In Ausnahmefällen sind Arbeitgeber auch bereit, einen darüber hinausgehenden Betrag bis maximal zur Höhe des Netto-Monatsgehalts auszuzahlen. Gleiches gilt für Überstunden, für die der Arbeitnehmer eingeplant ist. Hat sich der Arbeitnehmer aufgrund guter Auftragslage zu einer Übernahme von Überstunden bereit erklärt, ist der Chef oft bereit, einen Vorschuss auf die zu erwartende erhöhte Arbeitsleistung zu zahlen.
Gibt es bei der Gehaltabrechnung steuerliche Vor- oder Nachteile bei einem Gehaltsvorschuss?
Da der Vorschuss einen Teil der Gehaltszahlung darstellt, wird der im vorausgezahlte Betrag ebenso versteuert und mit Sozialabgaben belastet wie das reguläre Gehalt. Der Arbeitnehmer sollte dem Arbeitgeber daher die Summe nennen, die er netto als Vorschuss wünscht. Der Arbeitgeber oder seine Buchhaltung errechnet daraus den Bruttobetrag, der der Arbeitnehmer als Vorschuss erhält.
Mit Auszahlung des verbleibenden monatlichen Gehaltanteils werden die Bruttobeträge einbehalten. Eine Verzinsung des Vorschusses ist aufgrund des kurzen Vorauszahlungszeitraums nicht üblich, so dass dem Arbeitnehmer ein geringfügiger geldwerter Vorteil entsteht. Da es sich beim Vorschuss um eine vorgezogene Gehaltszahlung und kein Darlehen handelt, wird vom Gesetzgeber keine Verzinsung gefordert.
Andererseits entsteht dem Arbeitnehmer im Vergleich zum Arbeitgerberdarlehen der Nachteil, dass die Vorauszahlung mit den Abgaben für Steuer und Sozialversicherung belastet wird. Daher sollte ein Arbeitnehmer vor Beantragung eines Vorschusses die Alternative Arbeitnehmerdarlehen prüfen.
An wen muss man sich für einen Vorschuss wenden?
Zur Beantragung des Vorschusses wendet sich der Arbeitnehmer an seinen Vorgesetzten oder an die Personalabteilung des Unternehmens. In vielen Firmen ist die Buchhaltung ausgelagert. In diesem Fall ist das Gesuch des Arbeitnehmers zwecks Abrechnung weiterzuleiten. In der Regel wissen Arbeitnehmer, an wen sie sich zu Gehaltsfragen in einem Unternehmen wenden müssen. Ein neuer Arbeitnehmer sollte sich direkt an seinen Vorgesetzten halten und ihn um Klärung der Zuständigkeiten bitten.Als Ansprechpartner kommen daher in Frage:
Darf der Vorschuss vom Arbeitgeber abgelehnt werden?
Der Arbeitgeber ist zu keiner Vorschuss-Zahlung des Arneitnehmergehalts verpflichtet. Auch eine Gleichbehandlungspflicht von Arbeitnehmern besteht bei einem Vorschuss nicht. Der Arbeitnehmer kann sich also nicht darauf berufen, dass sein Kollege einen Vorschuss erhalten hat. Der Arbeitgeber wird zur Prüfung des Anliegens die Dauer der Betriebszugehörigkeit berücksichtigen und wie oft der Arbeitnehmer bereits einen Vorschuss oder ein Arbeitnehmerdarlehen beantragt hat.
Ist der Arbeitgeber in der Gehaltszahlung dagegen im Verzug, handelt es sich nicht mehr um einen Vorschuss. Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf eine pünktliche Zahlung des Gehalts. Bei einem Zahlungsrückstand muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den ausstehenden Betrag baldmöglichsts auszahlen. Wurde der Arbeitnehmer im Vorfeld nicht zu einer ausnahmsweise verspätet erfolgenden Gehaltszahlung informiert, kann er vom Arbeitgeber Verzugszinsen einfordern.
Unbürokratischer Vorschuss auf Lohn mit diskretem Darlehen
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